Ahl as-Sunna wa al-Jama'a
Ahl as-Sunna wa al-Jamaʿa (arabisch: اَهْلِ سُنَّتْ وَ جَماعَت) ist die größte Gruppe (oder Religionsgemeinschaft) der Bevölkerungsmehrheit der Muslime. Die Ahl as-Sunna spaltet sich in mehrere Strömungen und Richtungen auf, die der Überzeugung sind, dass hinsichtlich der Nachfolgerschaft des Propheten (s.) kein eindeutiger Vers und auch keine präzise Überlieferung vorliegen würde und dass die Ernennung des Kalifen und Imamen als Nachfolger des Propheten (s.) von der Entscheidung der Muslime abhängen würde. Mit Ausnahme der Länder Iran, Irak, Aserbaidschan, Bahrain und Libanon machen die Ahl as-Sunna in allen anderen islamischen Ländern die Mehrheit aus. Angesichts der Kalam-Wissenschaft und der Rechtslehre (Fiqh) gehen diese islamischen Konfessionen wiederum in diverse Richtungen. Bezüglich der Rechtslehre existieren folgende sunnitische Strömungen: Hanafiten (Hanafiya), Anhänger von Abu Hanifa, Malikiten (Malikiya), Anhänger von Malik ibn Anas, Schafiiten (asch-Schafiʿiya), Anhänger von Muhammad Idris Schafiʿi; Hanbaliten (Hanbaliya), Anhänger von Ahmad ibn Hanbal. Hinsichtlich ihrer Überzeugungen gliedert sich die Ahl as-Sunna wa al-Jamaʿa in folgende Gruppen auf: Aschʿariten (Aschaʿira), Anhänger von Abulhassan Aschʿari; Ahl Hadith, Anhänger von Ahmad ibn Hanbal; Muʿtazila, Anhänger von Wasil b. ʿAta; Maturidiya, Anhänger von Abu Mansur Maturidi Samarqandi.
Der Begriff Ahl as-Sunna
Die wörtliche Bedeutung
Der Begriff Ahl as-Sunna besteht aus zwei arabischen Worten Ahl (أهل) und as-Sunna (السنة). Ahl bedeutet eine Gruppe von Personen, die einer Angelegenheit Gemeinsamkeiten aufweisen, wie z.B. die Ahl al-Bait, welche verwandschaftlich und Ahl al-Islam (اهل الاسلام), die durch den Glauben miteinander verbunden sind.[1] as-Sunna bedeutet so etwas wie eine würdevolle und lobenswerte Handlungsweise.[2]
Die idiomatische Bedeutung
Sunna hat verschiedene idiomatische Bedeutungen:
- Mit der Bedeutung mustahab (islamisch Empfohlenes); eine Tat, für deren Verrichtung man belohnt wird oder eine Tat, die wenn sie vermieden wird keine Strafe nach sich zieht.
- Eine Tat, die mit den von dem Besitzer der Religion (Gott) angeordneten Handlungen übereinstimmt. Dieser Begriff ist in diesem Sinne ein Antonym zu dem Wort Bidʻa (Neuerung in der islamischen Theologie und Jurisprudenz).
- Im ersten und zweiten Jahrhundert wurde diesem Begriff eine äußerst breite Bedeutungspallette zugeschrieben, allerdings bedeutete dieser zu jener Zeit die Werke des Propheten (s.), der Sahaba und der Tabiʿin.
- Sunna bedeutet bei den Sunniten "das Wort, die Tat und das Schweigen des Propheten (s.)" und bei den Schiiten "das Wort, die Tat und das Schweigen der Vierzehn Unfehlbaren", welche die Quellen sind aus der die Scharia ihre erlassenen Urteile schöpft.
- Sunna bedeutet "die universalen und ewigen Wahrheiten" oder "die ewige Weisheit". Dieses Idiom kam erst im letzten Jahrhundert zustande und hat nichts mit der Ahl as-Sunna oder mit dem Islam zu tun.[3]
Entstehungsgeschichte der Ahl as-Sunna
Im zweiten Jahrhundert n.H. stützte sich der Großteil der Ahl as-Sunna in Fiqh im Gegensatz zur Ahl ar-Ra'y, welche auf ihre Rechtsprechung großen Wert legten, auf Athar d.h. jene Überlieferungen, welche zwar die Worte und Taten des Propheten (s.) beinhalten, aber auch die Worte und Taten der Sahaba und Tabiʿin und Ashab Athar genannt wurde.[4] Bis Schafiʿi, ein Rechtsgelehrter des zweiten Jahrhunderts in Fiqh eine Methodik darlegte und deren Grundlagen in seinem Buch ar-Risala niederschrieb, wo er die damaligen Rechtsgelehrten der Ashab Athar anprangert, die Worte der Sahaba und Tabiʿin aus der Definition der Sunna ausnahm und sie auf die Überlieferungen des Propheten begrenzte.[5] Nach ihm leistete sein Schüler Ahmad b. Hanbal bezüglich der Frage der Erschaffung des Korans gegenüber den al-Muʿtazila Widerstand und positionierte sich als die Spitze der Ahl al-Hadith,[6] womit er mit einer milden Abweichung den Weg Schafiʿis beschritt. Er definierte die Sunna folgendermaßen: "Die Sunna bei uns sind die Werke des Gesandten Gottes und die Grundsätze der Sunna sind die an denen sich die Sahaba (Gefährten) des Gesandten Gottes festhielten". Er nannte die Ansichten der Muhadithin, die Ansicht der Ahl as-Sunna und ihre Widersacher Ahl al-Bid ʿa (Neuerung). Dann verfasste er das Buch Usul as-Sunna und konnte im Lichte der Unterstützung des abbasidischen Kalifens al-Mutawakkil und aufgrund seines Wissens und seiner Enthaltsamkeit einen bemerkenswerten Eindruck auf die Ahl as-Sunna hinterlassen.[7] Insoweit, dass die Ahl al-Hadith oder die Ahl as-Sunna nur in der Anhängerschaft Ibn Hanbals zusammengefasst wurde, und jeder Mutikalim (Kalamwissenschaftler) und jeder, der sich mit einer argumentativen Herangehensweise mit dem islamischen Glauben beschäftigte, aus dem Schirm der Ahl as-Sunna fiel und mit diesem Begriff ausschliesslich die Ashab al-Hadith assoziiert wurde.[8]
Zu Beginn des vierten Jahrhunderts sprach sich Abulhasan Aschaʿri in der Großmoschee von Basra von dem muʿtazilitischen Gedankengut los und erklärte sich als Anhänger Ahmad ibn Hanbal, er verfasste die Ansichten der von Ahmad vererbten Sunna und kam gleichzeitig mit Abu Mansur Maturidi Samarqandi im Osten der islamischen Welt mit einem ihm ähnlichen Programm auf. Diese beiden wurden als die Imame der Ahl as-Sunna wa al-Jama ʿa in der Kalam-Wissenschaft etabliert.[9]
Die Inklusion des Begriffs Ahl as-Sunna
Beim Begriff Ahl as-Sunna wa al-Jamaʿa wird mit as-Sunna jene Konfessionen, die der Sunna widersprechende Neuerungen in die Religion einführten, und mit al-Jamaʿa, die Konfessionen der Ausgetretenen, von der Mehrheit ausgeschlossen. Allerdings ist zu beachten, dass hier mit Sunna und Bidʿa (Neuerung) die Bedeutung gemeint ist, welche von der Mehrheit ausgelegt wurde. Innerhalb der islamischen Geschichte gibt es keine Gruppe von Muslimen, welche die Abweichung von der Sunna und die Tendenz zur Bidʿa für sich beanspruchte und für etwas gutes hielt. Heute sind es lediglich die Schiiten und die Ibaditen, welche als eine muslimische Gruppe aus dem Begriff Ahl as-Sunna wa al-Jamaʿa ausgenommen werden, aber in historischer Hinsicht sollte daran erinnert werden, dass die Mehrheit der Muslime einige kontroverstheologische (Kalam) Zweige des Islam wie die Muʿtazila und die Murjiʿa ebenfalls nicht zu der Ahl as-Sunna wa al-Jamaʿa zählen.
Bei einer Bestimmung der historischen Grenzen zwischen der Ahl as-Sunna wa al-Jamaʿa und anderen konfessionellen Gruppen müssen viele Punkte beachtet werden, vorallem, wenn man diese Gruppen in der Gegenwart voneinander unterscheiden möchte, so müsste man zuerst die Ansichten der verschiedenen Konfessionen bezüglich der ersten Kalifen kennenlernen. Trotz der unterschiedlichen Zweige innerhalb des Spektrums der Ahl as-Sunna wa al-Jamaʿa sind sich alle hinsichtlich der Legitimation des Kalifats der ersten vier Kalifen einig. Währenddessen die Schiiten – insbesondere die Imamiten und Ismailiten – Imam ʿAli (a.) als den unmittelbaren Nachfolger des Propheten (s.) ansehen und die Ibaditen das Kalifat des ʿUthman und von ʿAli (a.) anfechten. Die Zaiditen sind ein weiterer Zweig der Schia, die sich mehr als alle anderen dieser Konfession angehörigen Gruppen, der Ahl as-Sunna wa al-Ğamāʻa annäherten, auch wenn sich einige aufgrund ihrer Ansichten bezüglich des Imamat von den Sunniten unterscheiden.[10]
Die sunnitischen Rechtsschulen
- Hauptartikel: Die Vier sunnitischen Rechtsschulen
Unter den verschiedenen Konfessionen der Ahl as-Sunna war die hanafitische, die malikitische, die schafiʿitische und die hanbalitische in der islamischen Geschichte am bedeutendsten und erreichten bis heute eine große Anhängerschaft unter der Ahl as-Sunna wa al-Jamaʿa. Die Awzaʿi, Sufiyan Thuri, Abuthur und Zahiri sind weitere Konfessionen, von denen jedoch nur noch wenige Schriften übrig geblieben sind und die jetzt der Vergangenheit angehören. Die Konfession Zahiri zieht heute nur sehr wenig Aufmerksamkeit auf sich. Mehr Beachtung sollten die reformierenden Bewegungen in der sunnitischen Rechtslehre finden, die eine direkte Auslegung der Textquellen für die Erläuterung der islamischen Gesetze anstreben und eine Zugehörigkeit zu den vier Rechtsschulen zurückweisen.[11]
Hanafiten
- Hauptartikel: Hanafiten
Es ist die größte Konfession des Islam. Der Imam dieser Religion ist Abu Hanifa Nuʿman ibn Thabit. Abu Hanifa gründete seine Rechtsschule auf den Quellen des Koran, der prophetischen Tradition (as-Sunnah), den Aussagen der Gefährten, Qiyas (Analogieschluss), Istihsan, Ijmaʿ (Konsens) und auf der Sitte. Einige begründen den Zugriff Abu Hanifas auf den Qiyas im Fiqh mit seinem mangelnden Zugriff auf authentische Überlieferungen.[12]) Das, was bezüglich des Qiyas Abu Hanifa von anderen unterscheidet, ist das Maß des Gebrauchs wie die Herangehensweise bei Widerspruchsfällen zwischen dem Qiyas und schwachen Überlieferungsargumenten wie al-Khabar al-Wahid und bei einigen Äußerlichkeiten. Dieser Punkt führte dazu, dass einige Ahl Hadith und Zeitgenossen von Abu Hanifa, wie Malik, der selbst in der Rechtsprechung den Qiyas verwendete, seine Analogie tadelte.[13]
Malikiten
- Hauptartikel: Malikiten
Die Anhänger von Malik ibn Anas werden Malikiten (Malikiya) genannt. Malik hat ein Buch bezüglich Hadithen namens Al-Mawta. In seinem Ijtihad stützte er sich auf den Heiligen Koran und den Hadith, und wenn er keinen Hadith finden konnte, bezog er sich auf den Qiayas. Die malikitische Rechtsschule hat ihren Ursprung in Medina und verbreitete sich in Hijaz. Damals wurde sie in Marokko und in Andalusien Akzeptanz fand. Heute wird sie in Marokko, Algerien, Tunesien, Libyen, Ägypten, Sudan, Bahrain und Kuwait praktiziert. Ihre Anhänger sind etwa fünfzig Millionen Muslime.[14] Zu den Grundsätzen der malikitischen Rechtsschule gehören der Koran, die Sunna der Propheten, die Praxis des Volkes von Medina, die Worte der Gefährten (falls keine Überlieferungen des Propheten vorliegen), Masalih Mursala, Qiyas, Sadd Zarayiʿ, Ijmaʿ, ʿUrf wa ʿAdat, Istihsan und Istihsab.[15]
Schafiʿiten
- Hauptartikel: Schafiʿiten
Abu ʿAbdullah Muhammad Idris asch-Schafiʿi ist der Gründer dieser Rechtsschule. Er wurde in den Jahren zwischen 146 bis 150 n.H. in Gaza geboren und starb 204 n.H. Er eignete sich die Kenntnisse von Malik ibn Anas und seinem Schüler Muhammad b. Hassan Scheybani an. Die Prinzipien, auf der die schafiʿitische Konfession beruht sind der Koran und die Sunna des Propheten (s.), Ijmaʿ und Qiyās.[16] Mit der Kombination der hanafitischen Konfession im Zusammenhang mit der malikitischen etablierte er eine neue Form, in welche auch Überlieferungen mit herangezogen werden. Schafiʿi schrieb in der Regierungszeit des Kalifen Amin ʿAbbasi im Irak ein Buch mit dem Titel Hujjat, was jetzt schon sehr alt ist. Einige Jahre später veröffentlichte er in Ägypten seine neuen Ansichten in einer Schrift, welche unter dem Namen Qawl Jadid bekannt wurde. Alle seine Ansichten wurden in dem Buch al-Umma zusammengestellt. Als Salah ud-Din Ayyubi Ägypten eroberte, verbreitete sich dort die schafiitische Rechtslehre.[17]
Hanbaliten
- Hauptartikel: Hanbaliten
Ahmad b. Muhammad ibn Hanbal (164 – 241 n.H.) gründete diese Rechtsschule wobei er zu den großen Hadithwissenschaftlern der Ahl as-Sunna gehörte. Umstritten ist jedoch, ob er nach seinem eigenen Verständnis genau wie ein Mujtahid eine Fatwa erlassen konnte oder es vermied und nur gemäß der Überlieferungen handelte und dass es seine Schüler waren, die seine Ansichten verbreiteten.[18]
Ibn Qayyim Jawziya, ein Anhänger von Ahmad b. Hanbal, fasste die Prinzipien und die Quellen der hanbalitischen Rechtslehre in fünf Kategorien zusammen: die Textquellen, die Fatwas der Gefährten, das Bevorzugen der Fatwa, welche bei einer Unstimmigkeit zwischen den anderen Fatwas mit dem Koran und der Sunna mehr übereinstimmt, die Bezugnahme auf Überlieferungen die mursal (unvöllständig bezüglich der Überliefererkette) oder zaʿif (schwach, zweifelhafte Authentizität) sind aber nur im Falle es liegt keine authentische und korrekte Überlieferung vor, die Anwendung des Analogieschlusses (Qiyās) bei fehlender Überlieferung und dem Nichtvorhandensein der Äußerungen der Gefährten. Bei diesen fünf Prinzipien zeigt die Folge der Aufzählung die Vorrangigkeit dieser.[19] Einige seiner Zeitgenossen behauptete, dass er sich bei der Auslegung auf acht Quellen beziehe: der Koran, die Sunna, die Fatwas der Sahaba, Ijmaʿ, Qiyas, Istishab, Masalih Mursala und Sadd Tharayiʿ.[20]
Theologische Konfessionen der Ahl as-Sunna
Hinsichtlich der Glaubensprinzipien verteilt sich die Ahl as-Sunna wa al-Jamaʿa mit ihren Formunterschieden in einem Spektrum hinreichend von Aschʿariya bis Salafiya. Diese Unterschiede kamen deswegen zustande, weil ein Teil der Gelehrten hinsichtlich der Glaubensdiskurse einen kontroverstheologischen und argumentativen Weg einschlagen wollte, während andere zugrunde legten, dass das Gelangen an den wahrhaftigen Glauben davon abhängt, die Textquellen zu akzeptieren und der Praxis der Salaf (die Sahaba und die Tabiʿin) zu folgen, in dem kontroverstheologische Diskussionen vermieden werden. Eine spezielle Art der Glaubensrichtung der Ahl as-Sunna wa al-Jamaʿa, welche in der Geschichte im Osten des Islamischen Reiches lange existierte, war die hanafitische Schule der Ahl as-Sunna wa al-Jamaʿa und ihre kontroverstheologische Form, die Konfession der Maturidiya.
Ahl al-Hadith
- Hauptartikel: Ashab al-Hadith
Die Ahl al-Hadith nimmt ihre Rechtsgesetze und Glaubensprinzipien aus den Überlieferungen. Sie tun sich mit der Kalamwissenschaft, Logik, Qiyas und im Allgemeinen mit der rationalen und argumentativen Herangehensweise schwer.[21] Die Rechtsgelehrten von Hijaz wie Malik b. Anas und Schafiʿi sowie Rechtsgelehrte anderer Gebiete wie Sufiyan Thuri, Ahmad b. Hanbal, Bukhari etc. zählen jeweils hinsichtlich eines Aspektes zu der Ashab al-Hadith. Sie beschäftigten sich gewöhnlich nicht mit kontroverstheologischen Thematiken. Ahmad b. Hanbal verfasste im Bereich der Glaubensartikel einige Prinzipien.[22] Eine Gruppe und Strömung unter den Sunniten, die für das Sammeln, Lehren und Verbreiten von Hadithen verantwortlich waren und mit Bezugnahme auf das Äußerliche bzw. die Wortwörtlichkeit der Überlieferungen in Glaubensfragen und Fiqh-Angelegenheiten ihr Urteile bildeten und Anwender rationaler Argumentationsmethoden auf dem Gebiet der Rechtsprechung und Theologie kritisierten.[23] Malik b. Anas, Schafiʿi, Ahmad b. Hanbal und Dawud b. Ali Isfahani, das Oberhaupt der Dawudiyya-Konfession, gelten als die großen Gelehrten auf dem Gebiet der Rechtsprechung.[24] Während des Konflikts zwischen den Ahl al-Hadith und der Kalamwissenschaftler übernahm Ahmad b. Hanbal aufgrund seines Widerstands gegen den Druck von Maʿmun und Muʿtasim Abbasi, die Anhänger der Muʿtaziliten waren, die Führung der Ahl al-Hadith, bestand auf das Nichterschaffensein des Koran und regulierte mit der Verfassung des Buches Usul as-Sunna die Ansichten der Ahl al-Hadith in Glaubensfragen.[25] Die Ahl al-Hadith nehmen diejenigen Attribute Gottes im Koran, welche menschenähnlich sind wortwörtlich und sagen, dass die Gläubigen Gott im Jenseits sehen werden[26] Zu Beginn des vierten Jahrhunderts mit der Gegenüberstellung der Muʿtaziliten gegen der formalistischen Methodik der Ahl al-Hadith versuchten Personen wie Aschʿari und Maturidi, um es um es zu verteidigen, diese zu rationalisieren. Und etablierten die nächsten sunnitischen theologischen Denkschulen.[27]
Muʿtazila
- Hauptartikel: Muʿtazila
Die Muʿtaziliten sind eine Denkströmung innerhalb der Ahl as-Sunna wa al-Jamaʿa, die den Rationalismus zur Grundlage ihrer Ideologie machten und bereiteten durch die Akzeptanz der Autorität der Vernunft, ihr ein weites Feld im Bereich des Denkens und Handelns.[28] Der erste Führer dieser Gruppe war Wasil ibn ʿAtaʿ (110 n.H). Er legte die Theorie vor, dass derjenige, der große Sünden begeht, weder ein Ungläubiger noch ein Gläubiger ist, sondern sich zwischen zwei Stufen des Unglaubens und des Glaubens befindet. Während des Unterrichts mit seinem Lehrer al-Hasan al-Basri zog er sich zurück und verliess die Moschee, wonach er und seine Anhänger Muʿtazila (die Zurückgezogenen) genannt wurden.[29] Die Muʿtaziliten waren gegen die Theorie des Nichterschaffenseins des Koran's, sie glaubten an die Erschaffung des Koran's und betrachteten die ewigen Eigenschaften Gottes als identisch mit seinem Wesen.[30] Einer ihrer Grundsätze ist die Gerechtigkeit. Sie glaubten an die Fähigkeit der Vernunft, das Schlechte und das Gute zu unterscheiden und waren im Lichte dessen der Überzeugung, dass seitens Gott keine Handlung, welche der Verstand als böse ansieht, erfolgt.[31] Die Grundprinzipien der Muʿtazila sind als die fünf Prinzipien bekannt. Diese sind: Die Einzigkeit Gottes in seinen Attributen, die Gerechtigkeit, Warnung und Verheißung (Gewissheit der göttlichen Belohnung und Bestrafung), ein Status zwischen zwei Status, sowie das Gute gebieten und das Böse verwehren.[32]
Aschʿariya
- Hauptartikel: Aschʿari
Die Anhänger der theologischen Schule von Abu al-Hasan Ali b. Ismail al-Aschʿari (260-330 n.H.). Er selbst war ein Schüler von Abu Ali Jubaʿi, einem Muʿtazilitin Gelehrten, aber im Alter von vierzig Jahren sprach er sich von den Muʿtazilitin los und verbrachte den Rest seines Lebens damit, gegen sie zu kämpfen. Ausserdem schrieb er viele Bücher, um seine Methode zu beweisen.[33] Abu al-Hasan al-Aschʿari folgte in den Zweigen (Furuʿ) der Rechtsprechung (Fiqh) die Rechtschule von Imam asch-Schafiʿi, aber in der Beweisführung bezüglich der Glaubensüberzeugungen bediente er sich trotz des Verbots der Ashab al-Hadith theologischer Argumente. Er passte seine Prinzipien an die Überzeugungen der Ahl as-Sunna wa al-Jamaʿa an und gründete die aschʿaritische Konfession. Die Asch'aritin betrachten die Attribute Gottes als etwas außerhalb seines Wesens[34] und betrachten das Wort Gottes als unerschaffen.[35]
Maturidiya
- Hauptartikel: Maturidiya
Gleichzeitig mit Abu al-Hasan al-Aschʿari, der in Irak sich als Freund und Helfer von Ahmad b. Hanbal erklärte, erhob sich Abu Mansur as-Samarqandi al-Maturidi (250-333 n.H.) im Osten der islamischen Welt und ergriff für die Ahl al-Hadith Partei. Natürlich, ohne dass sich die beiden kannten.[36] Maturidi übernahm viele theologische Ansichten von Abu Hanifa. Darüber hinaus befolgen die Anhänger von Maturidi auch in der Rechtsprechung Abu Hanifa.[37] Die Maturidiya war ein Versuch die Muʿtazilitin und die Ahl al-Hadith miteinander zu versöhnen, wobei bei theologischen Argumenten Wert auf die Vernunft gelegt wurde. Er bezieht sich auch auf Überlieferungen.[38] Seine Sicht in der Theologie ist tanzihi.[39] Einige sehen keinen signifikanten Unterschied zwischen den Maturidiya's und den Aschʿariten. Aber die meisten Gelehrten trennen die theologischen Ansichten und Methoden der Maturidiya's von denen der Aschʿariten. Abu Zuhra sagt: "Bei der maturidischen Methode dominiert der Intellekt sehr stark. Doch die Aschʿariten halten sich an die in den Textquellen gerichtete Herangehensweise und bestätigen sie mit der Vernunft. Die Aschʿariya's sind in der Linie zwischen den Ahl al-Hadith und den Muʿtazilla's, während die Maturidiya's sich zwischen den Aschʿariten und den Muʿtazilla's befinden".[40]
Wahhabismus
- Hauptartikel: Wahhabismus
Die Wahhabiten sind Anhänger von Muhammad b. ʿAbd ul-Wahhab, der im späten zwölften Jahrhundert n.H. die Ansichten von Ibn Taymiyya förderte,[41] welcher glaubte, dass einige muslimische Überzeugungen und Praktiken mit dem Tauhid unvereinbar sind .[42] Sie wären mit Häresie und Polytheismus gleichzusetzen.[43]
Die Konferenz mit dem Titel Wer sind die Sunniten und ihre Gemeinde? fand vom 25. bis 27. August 2016 in Anwesenheit von Imam Akbar al-Azhar und 200 sunnitischen Gelehrten in der tschetschenischen Hauptstadt statt. Hier wurde die Wahhabiya von den Glaubenskonfessionen der Ahl as-Sunna wa al-Jamaʿa ausgeschlossen, eingeschlossen wurden nur die Aschʿariya, Maturidiya und Ahl al-Hadith.[44]
Fußnoten
- ↑ Mufradāt Rāġib, Mādda Ahl
- ↑ Lisān al-ʿArab, B. 13, Mādda Sunna
- ↑ Einblick in die sunnitischen Glaubensrichtungen, S. 35, Enzyklopädie der persichen Sprache, Maṣāḥib, unter dem Kapitel Sunna
- ↑ Pākatčī, Aṣḥāb Ḥadīṯ, S. 114.
- ↑ Pākatčī, Aṣḥāb Ḥadīṯ, S. 118.
- ↑ Subḥānī, Ğaʿfar, Ahl Sunnat, 581.
- ↑ Farmāniyān, Feraq Tasanun, 1386 n.i.S, S.19
- ↑ Subḥānī, Ğaʿfar, Ahl Sunnat, 581
- ↑ Subḥānī, Ğaʿfar, Ahl Sunnat, 581 und 582
- ↑ Ahl Sunat wa Jamaʿa, S.474 und 475
- ↑ Ahl Sunnat wa Jamaʿa, 475
- ↑ Tārīḫ Baġdād, B.13, S.368.
- ↑ Pākatčī, Abū Ḥanīfa, S.398.
- ↑ Maškūr, Farhang-e Firaq Eslāmī, 1372 n.i.S, S.384.
- ↑ Madkūr, Manāhiğ al-Iğtihād fī al-Islām, 1977, S.613-616.
- ↑ Über die Prinzipien der schafiitischen Konfession, siehe: ʿAbdūssalām, al-Imām Šāfiʻī, S. 207-242
- ↑ Einleitung des Ibn Ḫaldūn, S. 415
- ↑ Abū Ḥabīb, Aḥmad ibn Ḥanbal as-Sīrat wa al-Maḏhab, S. 57 – 69; Einblick in die sunnitischen Glaubensrichtungen, S. 199
- ↑ Aʿlām al-Muqiʿīn, B. 1, S. 33; Einblick in die sunnitischen Glaubensrichtungen, S. 200
- ↑ Aḥmad Firāğ Ḥusain, Tārīḫ al-Figh al-Islāmīya, S. 38
- ↑ Einblick in die sunnitischen Glaubensrichtungen, S. 91
- ↑ Einblick in die sunnitischen Glaubensrichtungen, S. 92
- ↑ Raḍawī, Ahl Ḥadīṯ, S.563.
- ↑ Raḍawī, Ahl Ḥadīṯ, S.565.
- ↑ Raḍawī, Ahl Ḥadīṯ, S.565.
- ↑ Raḍawī, Ahl Ḥadīṯ, S.566.
- ↑ Raḍawī, Ahl Ḥadīṯ, S.567.
- ↑ Siehe: Ṭāleqānī wa Malik Makān, Čīstī ʿAql dar ʿAqlgarāī Moʿtazeleh, S.129-142.
- ↑ Maškūr, Farhang-e Firaq Eslāmī, 1372 n.i.S, S.416.
- ↑ Maškūr, Farhang-e Firaq Eslāmī, 1372 n.i.S, S.416.
- ↑ Anwārī, Muḥammad Ğawād, Uṣūl Ḫamsa, S.280.
- ↑ Maškūr, Farhang-e Firaq Eslāmī, 1372 n.i.S, S.417.
- ↑ Ḫātamī, Farhang-e ʿElm-e Kalām, 1370 n.i.S, S.48.
- ↑ Taftāzānī, Šarḥ al-ʿAqaāʿid an-Nasafīya, 1407 n.H, S.36.
- ↑ Taftāzānī, Šarḥ al-ʿAqaāʿid an-Nasafīya, 1407 n.H, S.45.
- ↑ Subḥānī, Buḥūṯ fī Al-Milal wa an-Naḥl, Muʿasisa Imām Ṣādiq, B.3, S.11.
- ↑ Subḥānī, Buḥūṯ fī Al-Milal wa an-Naḥl, Muʿasisa Imām Ṣādiq, B.3, S.13-14.
- ↑ Ğalālī, Pajūhešī dar Bāb Māturidiya, S.98
- ↑ Ğalālī, Pajūhešī dar Bāb Māturidiya, S.104.
- ↑ Ğalālī, Pajūhešī dar Bāb Māturidiya, S.98-99.
- ↑ Amīn, Sayyid Muḥsin, Kašf al-Irtiyāb, Dār al-Kutub al-Islāmī, S.10)
- ↑ Siehe: Ibn Taymiyya, Mağmūʿat al-Wasāʿil wa al-Masāʿil, Li Ğannat at-Turāṯ al-ʿArabī, S.1-3, 20, 21, 42-43.
- ↑ al-Muġniya, Hāḏihi hiya al-Wahābiya, Munaḍamat al-Aʿlām al-Islāmī, S.74-76.
- ↑ اعلام برائت اهل سنت از وهابیت، شبکه العالم، تاریخ خبر: ۸ شهريور ۱۳۹۵ - همچنین رجوع کنید به وبگاه رسمی این کنفرانس و بیانیه اختتامیه آن
Quellenverzeichnis
- Kāẓem Modīr Šāne Čī, Geschichte der Rechtslehre der islamischen Konfessionen, Būstān Ketāb, Qum, 2010.
- Einblick in die Islamischen Konfessionen, Abteilung für die Verfassung von Schulbüchern der Theologie-Schulen außerhalb des Landes, 1999.
- Eingang Ahl as-Sunna wa al-Ğamāʻa, Große Islamischen Enzyklopädie, B. 10.
- Ibn Isḥāq, Muḥammad, Al-Kāfī, Dār al-Kitāb al-Islāmīya, 1988.
- Reḍā Berenğkār, Einblick in die islamischen Konfessionen, Ketāb Ṭāhā, Qum
- Muḥammad Salām Madkūr, Mināhiğ al-Iğtihād fī al-Islām fī al-Aḥkām al-Fiqhīya wa al-ʻAqāʻidīya, Ğāmiʻa al-Kuweit, Kuweit, 1977