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Entwurf:Islamische Schlachtung

Aus wikishia

Islamische Schlachtung ist das Abschneiden des Kopfes von Tieren nach islamisch-rechtlichen Vorschriften. Der Verzehr von Fleisch von Landtieren (mit Ausnahme von Heuschrecken und Kamelen, die auf andere Weise gereinigt werden) ist nach der Schlachtung erlaubt. Auch Tiere mit verbotenem Fleisch (persisch: حرام‌گوشت) werden nach der Schlachtung gereinigt (persisch: تذکیه) und gemäß Fatwa der Juristen ist die Verwendung ihrer Körperteile nur für andere Zwecke als Nahrung und Gebet zulässig.

Die Bedingungen für Erfüllung religiöser Schlachtungen im Islam sind: Schlachtwerkzeug muss aus Eisen sein, das Tier muss in Richtung Qibla sein, das Tier muss vor der Schlachtung leben, der Schlachter muss Muslim sein, beim Abtrennen des Kopfes des Tieres muss der Name Gottes ausgesprochen werden und die vier Röhren[Anmerkung 1] müssen unterhalb der Kehle vollständig durchtrennt sein. Auch im Judentum gibt es Bedingungen für die Schlachtung von Tieren.

Im Islam gibt es Rituale zum Schlachten von Tieren damit das Tier weniger Schmerzen empfindet. In einigen nicht-islamischen Ländern ist Schlachten nach islamischer Methode jedoch verboten. Untersuchungen zufolge führt das Schlachten nach islamischer Methode zu besserer Fleischqualität und längerer Haltbarkeit.

Begriffsbestimmung und Stellenwert

In der islamischen Rechtsprechung ist Schlachten eine Form der Reinigung (persisch: تذکیه ) von Tieren, die durch Durchtrennen der vier Halsröhren[Anmerkung 1] des Tieres erfolgt. [1] Erlaubtes Fleisch ist von Landtieren (außer Kamele und Heuschrecken).[Anmerkung 2] und Wassertiere mit geschlossenem Blutkreislauf werden durch Schlachten rituell gereinigt. [2] Ein Tier, das religiös geschlachtet wurde, wird als «Mudhaka» (arabisch:مُذَکّیٰ / Deutsch: Gereinigt) bezeichnet, entgegen dem Kadaver (persisch: میته)[Anmerkung 3].[3] Jemand, der das Tier schlachtet, wird wird «Dhabih» (arabisch: ذابح /Deutsch: Schlachter) genannt und das geschlachtete Tier «Dhabihat» (arabisch: ذبیحة) oder «Madhbuh» (persisch: مذبوح) (beides Deutsch: Geschlachtetes).[4] Im [[Koran] wird Essen von nicht religiös geschlachtetem Fleisch Koran [Koran 1] verboten.[5] In Rechtsbüchern wird das Thema Tierschlachtung in den Kapiteln Jagd und Schlachten (persisch: صید و ذباحه) behandelt.[6]

Bedingungen

Im Islam werden zur islamisch-juristisch korrekten Schlachtung folgende Bedingungen angegeben:

  • die beiden Halsschlagadern, Luft- und Speiseröhre werden vom Tier durchtrennt.. [7]
  • während des Schlachtens wird der Name Gottes ausgerufen. Laut Autor von Jawaher sehen alle Juristen diese Bedingung als notwendig. [8]
  • Das Gesicht de Tieres ist zur Qibla beim Schlachten gewandt.[9] Gemäß Fatwas der schiitischen Juristen ist das Essen von Fleisch verboten, wenn das Tier vom Schlachter trotz Kenntnis des Gesetzes bewusst in anderer Richtung als der Qibla geschlachtet wurde. [10]
  • Das Besteck zur Schlachtung ist aus Eisen. Wenn notwendig und das Tier ängstlich ist, kann natürlich ein weiterer scharfer Stein oder anderes Gerät zum Schlachten verwendet werden.[11]
  • Der Schlachter muss Muslim sein. [12] Nach dem schiitischen Juristen Märtyrer Thani im zehnten Jahrhundert kann gemäß Fatwa aller muslimischen Juristen darf der Schlachter natürlich weder Apostat] noch Übertreiber sein.[13] Die meisten schiitischen Juristen betrachten sie als Schlachter für verboten und rituell unrein.[14] Gemäß schiitischen Juristen sind Nasibi als Schlachter ebenfalls unrein und verboten. [15]
  • Das Tier lebt vor dem Schlachten. Eine Gruppe von Juristen sagt, muss dass das Tier seinen Körper bzw. Pfoten nach dem Schlachten bewegen, damit das Leben des Tieres vor dem Schlachten belegt ist.[16]

Nach Fatwas der muslimischen Juristen ist die Schlachtung von Tieren mit neuen Geräten korrekt. Aber der Name Gottes muss zum Zeitpunkt des Schlachtens und anderer Schlachtbedingungen wie das Schneiden der Vier Halsröhren[Anmerkung 4] ausgesprochen werden. [17] Auch das Fleisch, von dem wir nicht wissen, ob es islamisch geschlachtet ist, aber der Schlachter Muslim oder das Fleisch aus einem islamischen Markt Hall stammt.[18]

Rituale

In Risale Taudhih al-Masail (persisch: رساله توضیح‌المسائل) werden Rituale für die Schlachtung von Tieren erwähnt:

  • Schlachtung erfolgt in Richtung Qibla.[19]
  • Das Schlachtgerät muss scharf sein und die Schlachtung erfolgt schnell.
  • Vor dem Tier muss vor dem Schlachten Wasser gestellt werden.
  • Das Tier muss behutsam auf das Schlachten vorbereitet werden.
  • Beim Schlachten von Schafen müssen drei Hufe gebunden und die letzte frei sein.
  • Bei der Schlachtung einer Kuh müssen die vier Hufe gebunden und der Schwanz frei sein.
  • Nach dem Schlachten eines Huhnes, muss es freigelassen werden damit es mit Flügeln und Federn schlägt. [20]

Abgeratenes:

  • Schneiden des Rückenmarks Töten des Tieres
  • Schlachttier wird von anderen Tieren gesehen
  • Schlachten von Haustieren
  • Schlachtung
  • nachts Schlachten
  • Schlachtung freitags vor Sonnenhöchststand
  • Das Messer in den Rücken des Halses stechen und nach vorne ziehen, damit der Hals von hinten durchgeschnitten wird.[21]

Auswirkungen

Nach muslimischen Juristen ist Essen erlaubtes Tierfleisch erst nach erfolgter Schlachtung erlaubt und dessen Körperteile rituell rein. Aber wenn Tiere mit Fleisch geschlachtet werden, werden nur ihre Körperteile rituell rein und gemäß Fatwa einiger Juristen können dürfen diese außer zum Gebet, dessen Leder und Haut verwendet werden.[22] Auch wenn das Tier nicht islamisch geschlachtet wird ist Fleisch von verendeten (persisch:میته) Tieren rituell unrein. [23]

Laut einigen Religionswissenschaften wirkt sich dies positiv auf die Qualität des Fleisches aus, da dieses Fleisch aufgrund des Blutmangels im Schlachtfleisch höhere Qualität und Haltbarkeit gegenüber anderen Methoden der Schlachtung aufweist.[24]

Schlachten im Judentum und Christentum

Das Judentum hat Regeln für die Schlachtung von Tieren, darunter im Talmud, das besagt, dass das Tier vor der Schlachtung weder bewusstlos noch bewegungsunfähig sein darf. [25] Die Schlachtung muss außerdem von einem von jüdischen Gelehrten (Rabbiner) ausgebildeten Person mit einem präzisen und schnellen Schlag durchgeführt werden. [26] Die jüdische Schlachtmethode heißt Shechita. [27][Anmerkung 5]

Es gibt jedoch keine juristischen Regelungen über das Schlachten im Christentum. [28]

Verbot der islamisch-juristischen Schlachtung in verschiedenen Ländern

In einigen Ländern wie den Niederlanden[29], Dänemark[30] und Belgien[31] ist das Schlachten von Tieren nach islamischen und jüdischen Methoden verboten. Als Grund für dieses Gesetz wird angegeben, Schmerzen und Leiden sind während der Schlachtung zu vermeiden.[32] Natürlich wird die Philosophie einiger islamischer Schlachtpraktiken, wie Schärfe des Messers und Geschwindigkeit der Schlachtung als schmerzlindernd für das Tier angesehen.[33] In einigen christlichen Ländern ist das Betäuben eines Tieres vor der Schlachtung vorgeschrieben.[34] Nach Ansicht schiitischer Juristen ist Betäuben eines Tieres vor der Schlachtung zulässig, sofern es nicht zum Tod führt.[35]

Weiterführende Literatur

Es gibt Werke zur Schlachtung gemäß der islamischen Gesetzgebung. Darunter:

  • «Barresi Tatbiqi Chebh Schar’i dar Islam» Dieses Buch vergleicht Ansichten der Justeten der Schiiten mit den vier sunnitischen Konfessionen (persisch: مذاهب چهارگانه اهل سنت). [36]
  • «Dhebh dar Islam Athar wa Ahkam Mutabeq ba Madhahib Islami»: Benjamin Shirkhanis Werk auf Persisch. Die Weltversammlung der Annäherung der islamischen Religionen veröffentlichte dieses Buch im Jahr 2019. [37]
  • «Peschuhesch Tatbiqi dar Ahkam Fiqhi Dhebh»: Eine Arbeit von Mohammad Rahmani. Das Zentrum für Studien und Forschung des Landwirtschaftsministeriums Dschihad veröffentlichte dieses Buch im Jahr 1998. [38]
  • «Raweschhayye Mukhtalif Dhebh wa Athar Ahn ar Kaifiat» Ein Werk von Seyyed Saeed Farhi auf persisch, das im Jahr 2015 veröffentlicht wurde. [39]

Themenbezogene Abfragen

Fußnoten

Anmerkungen

  1. 1,0 1,1 gemeint sind Arterie, Vene sowie Speise- und Luftröhre
  2. Kamele werden durch Nahr geschlachtet, in der das Messer zwischen Hals und Brust des Kamels gestochen wird) (Sayyid Ruhollah Khomeini, Risale Tauzih al-Masail, S. 412, Frage 2595) und die Heuschrecke, wenn sie auf der Jagd lebendig gefangen wird. (Imam Khomeini, Risale Taudhih al-Masail، S. 2622, Frage 2622)
  3. ein nicht durch rituelle Schlachtung getötetes Tier
  4. Arterie, Vene, Speise- und Luftröhre
  5. Schlachtung erfolgt so, dass das Tier sofort und schmerzlos stirbt und die Juden glauben, dass Missbrauch des Tieres vor dem Tod das Fleisch unrein macht.

Koran

  1. حُرِّمَتْ عَلَيْکُمُ الْمَيْتَةُ وَ الدَّمُ وَ لَحْمُ الْخِنْزيرِ وَ ما أُهِلَّ لِغَيْرِ اللَّهِ بِهِ وَ الْمُنْخَنِقَةُ وَ الْمَوْقُوذَةُ وَ الْمُتَرَدِّيَةُ وَ النَّطيحَةُ وَ ما أَکَلَ السَّبُعُ إِلاَّ ما ذَکَّيْتُمْ وَ...؛ Verboten ist euch das Verendete sowie Blut und Schweinefleisch und das worüber ein anderer als Gottes Name gerufen wurde; das Erdrosselte, das zu Tode Geschlagene, das zu Tode Gestürzte oder Gestoßene und das, was Raubtiere anfraßen, außer dem was ihr schlachtetet,...