Ehe zwischen einem Muslim und einem Nicht-Muslim
Die Ehe zwischen einem Muslim und einem Nicht-Muslim ist eine Rechtsfrage, die in schiitischen und sunnitischen Rechtsdiskussionen von langer Historie ist und in verschiedene untergeordnete Fragen unterteilt wurde. Nach der Fatwa (Rechtsspruch) aller schiitischen und sunnitischen Rechtsgelehrten ist es einer muslimischen Frau nicht erlaubt einen nicht-muslimischen Mann zu heiraten, selbst wenn der Mann ein Anhänger einer Buchreligion (Ahl al-Kitab) oder ein Abrahamit-Gläubiger ist, unabhängig davon, ob es sich um eine dauerhafte Ehe oder eine Zeitehe handelt. Außerdem ist es einem muslimischen Mann verboten eine nicht gottgläubige Frau zu heiraten.
Schiitische Rechtsgelehrte sind sich über die Eheschliessung eines muslimischen Mannes mit einer Frau von den Leuten des Buches uneinig. Verbreitet ist unter ihnen die Meinung, es ist einem muslimischen Mann nicht erlaubt eine Frau von den Leuten des Buches dauerhaft zu heiraten, aber es ist einem muslimischen Mann erlaubt sie temporär zu heiraten. Sunnitische Juristen halten es für zulässig, dass ein muslimischer Mann eine Frau von den Leuten der Schrift heiratet. ==Wichtigkeit== Die Ehe zwischen einem Muslim und einem Nicht-Muslim ist eine Rechtsfrage, die sowohl in der schiitischen als auch in der sunnitischen Rechtsprechung diskutiert wurde.[1] Dieses Thema ist in mehrere Zweige unterteilt, wie z.B. 1) die Ehe einer muslimischen Frau mit einem nicht-muslimischen Mann, 2) die dauerhafte Ehe eines muslimischen Mannes mit einer nicht-muslimischen Frau und 3) die Zeit-Ehe eines muslimischen Mannes mit einer nicht-muslimischen Frau. Diese Frage wurde auch im iranischen Zivilgesetzbuch berücksichtigt.[2]
==Eheschliessung einer muslimischen Frau mit einem nicht-muslimischen Mann== In der schiitischen und sunnitischen Rechtsprechung herrscht Einigkeit darüber, dass es einer muslimischen Frau nicht erlaubt ist einen nicht-muslimischen Mann zu heiraten, selbst wenn er von den Leuten des Buches ist.[3] Bei diesem Urteil gibt es keinen Unterschied zwischen einem Abrahamitischen-Ungläubigen , einem Harbi-Ungläubigen und einem Abtrünnigen, ebenso wenig wie zwischen der Frage, ob die Ehe temporär oder dauerhaft ist.[4] Dieses Urteil wird auch in Artikel 1059 des iranischen Zivilgesetzbuches erwähnt.[5]
==Die Ehe eines Mannes mit einer Frau von den Leuten des Buches== Alle sunnitischen Rechtsschulen halten es für legitim, dass ein muslimischer Mann eine Frau aus den Reihen der Leute des Buches heiratet,[6] während schiitische Gelehrte zwischen einer temporären und einer dauerhaften Ehe mit einer Frau von den Leuten des Buches differenzieren und die Zeitehe als zulässig und die Dauer-Ehe jedoch als untersagt betrachten.[7] Laut Al-Muhaqqiq al-Hilli und Fayz al-Kaschani stellt dieses Urteil die verbreitete oder allgemein akzeptierte Position der Imamiyya dar.[8] Ibn Sa'id al-Hilli bemerkte, dass diese Sichtweise unter den schiitischen Juristen ein einheitliches Verständnis ist.[9]
Es wurde jedoch berichtet, dass unter den früheren Gelehrten (Juristen vor Muhaqqiq al-Hilli) allgemein die Meinung vorherrschte, dass die Ehe mit Angehörigen des Buches grundsätzlich untersagt sei.[10] Scheich al-Mufid,[11] Scheich at-Tussi,[12] Seyyed al-Murtaza[13] und at-Tabarsi[14] zählen zu denjenigen, die diese Auffassung vertreten haben.[15] Zudem wird berichtet, dass Juristen wie Scheich as-Saduq[16], asch-Schahid ath-Thani[17], al-Fayz al-Kaschani[18] und Sahib al-Jawahir[19] ebenfalls die Ansicht vertraten, dass es einem Mann erlaubt sei, eine Frau aus den Reihen der Leute des Buches zu heiraten.[20]
Muhammad Jawad Mughniyah, ein schiitischer Geistlicher aus dem Libanon, äußerte, dass in der gegenwärtigen Zeit (14. Jahrhundert n.H.) ein Großteil der imamitischen Rechtsgelehrten die dauerhafte Ehe mit Frauen aus den Reihen der Leute des Buches als zulässig erachtet, und die ja'faritischen Gerichte im Libanon solche Trauungen genehmigen.[21]
==Eheschliessung eines muslimischen Mannes mit einer zoroastrischen Frau== Es bestehen unterschiedliche Auffassungen über die Ehe zwischen muslimischen Männern und zoroastrischen Frauen.[22] Eine bestimmte Gruppe von Juristen erachtet es als zulässig mit ihnen eine temporäre Ehe einzugehen.[23] Laut Scheich as-Saduq ist dies jedoch verboten.[24] Muhaqqiq al-Hilli hingegen betrachtet sie als Leute des Buches und hält es für gestattet sie temporär zu heiraten.[25]
==Das Buch der Ehe mit Nicht-Muslimen, von Mohammad Reza Jabaran== In der schiitischen Rechtslehre ist es einem muslimischen Mann nicht erlaubt eine Ungläubige zu heiraten, die nicht an Gott und die Auferstehung glaubt.[26] Bei diesem Urteil macht es keinen Unterschied, ob es sich um eine dauerhafte oder eine temporäre Ehe handelt.[27] Juristen behaupten, sich in dieser Frage einig zu sein.[28] Auch halten Juristen es für einen Muslim nicht zulässig eine Bahá'í zu heiraten.[29]