Uthman Ibn Sa'id Amri

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Uthman Ibn Sa'id Amri (arabisch: عثمان بن سعید عمری) gestorben vermutlich vor dem Jahr 267 nach der Hijra (islamischen Zeitrechnung), 881 n. Chr., bekannt als "Abū ʿAmr" war der erste von den vier speziellen Abgesandten Imam Mahdīs (a.) in der Zeit der kleinen Verborgenheit. Er gehörte zu den vertrauenswürdigen Anhängern Imam Hādīs (a.), Imam Ḥasan ʿAskarīs (a.) und Imam Mahdīs (a.). Es besteht aber Zweifel daran, ob er zu den Gefährten Imam jawads (a.) gehörte. Nach Beginn des Führungsauftrags (Imāmats) Imam Mahdīs (a.) in 260 n. H. war ʿUṯmān Ibn Saʿīd ʿAmrī bis zum Ende seines Lebens für die Dauer von sechs oder sieben Jahren mit der Stellvertreterschaft des Imams beauftragt. Nach seinem Ableben übernahm sein Sohn, Muḥammad Ibn ʿUṯmān, die Aufgaben des Vaters auf Befehl des Imams. ʿUṯmān zog in der Zeit seiner Stellvertretung nach Baġdād. Er hatte in dieser Stadt und in anderen Regionen des Iraks einige Agenten, welche religiöse Abgaben einsammelten und ihm übergaben. Zu seinem Ableben schrieb Imam Mahdī (a.) einen Kondolenzbrief an seinen Sohn. In Überlieferungen wurde er mit verschiedenen Titeln insbesondere mit "Zayyāt" (Öl-Verkäufer) und “ʿAmrī“ (weil sein Großvater so hieß) bezeichnet.

Biografie

Es wurde keine genaue Zeitangabe über das Geburtsdatum ʿUṯmāns gemacht. Es heißt, dass er schon die Ehre hatte ab dem Alter von elf Jahren im Haus von Imam al-jawād (a.) zu arbeiten und zu lernen. Er genoss das vollste Vertrauen des Imams.[1]

Er agierte als vertrauenswürdiger Agent des zwölften Imams nämlich Imam Mahdī (a.) sowie seines Vaters und Großvaters. ʿUṯmān wohnte zunächst in Sāmira. Zu jener Zeit befand sich der Sitz der Abbasidenregierung in dieser Stadt, wobei diese von Anfang an schlechte politische Beziehungen zu den Imamen der Schiiten unterhielten. Aus diesem Grunde zog ʿUṯmān, gemäß einiger Berichte, nach dem Ableben Imam Ḥasan ʿAskarīs (a.) nach Baġdād. Da erkor er Karḫ als Zentrum zur Führerschaft der Imamiten aus, was der Mittelpunkt der Schiiten war.[2]

Namen und Titel

In den Quellen der Riğāl-Wissenschaft ist ʿUṯmān mit "ʿUṯmān Ibn Saʿīd" und in Riğāl-Kaššī mit "Ḥafṣ Ibn ʿAmr" (arabisch: حفص بن عمرو) benannt. Es könnte sein, dass dieser Name (Ḥafṣ Ibn ʿAmr) ein Pseudonym ist, mit dem er sich an den heimlichen Treffen der Agenten (Wukalā) beteiligte.[3] Er wurde, gestützt auf den Namen seines Großvaters, mit dem Beinamen "Abū ʿAmr" bezeichnet. Weiterhin erhielt er in den Büchern Biḥār al-anwār und Safīnat al-Biḥār den Beinamen "Abū Muḥammad" (Vater von Muḥammad), weil er einen Sohn mit diesem Namen hatte.[4] [5]

Sein bekanntester Titel ist "ʿAmrī", der von zwei Gründen beeinflusst sein könnte. Da der dritte Kalif auch ʿUṯmān hieß und mit dem Titel Abū ʿAmr bekannt war, gestattete Imam Ḥasan ʿAskarī es nicht, dass der selbe Name und Titel von ʿUṯmān Ibn Saʿīd getragen wurde. Es wäre ihm deswegen der Titel ʿAmrī zuerkannt worden. Der zweite Grund läge darin, dass sein Großvater ʿAmr hieß.[6]

"Zayyāt" (arabisch: زیّات) und "Sammān" (arabisch: سمّان) sind seine anderen Titel.[7] Außerdem trug er den Titel al-Asadī (vom Stamm der Banū Asad) und ʿAskarī, weil er in der Region ʿAskar in Sāmira wohnte.[8]

Kinder

Es wurden zwei Söhne von ʿUṯmān Ibn Saʿīd erwähnt:

  1. Muḥammad Ibn ʿUṯmān, der nach dem Ableben seines Vaters von Imam Mahdī (a.) zu seinem Nachfolger in der Stellvertreterschaft ernannt wurde.
  2. Aḥmad Ibn ʿUṯmān, dessen Name in keinem historischen Buch steht. Man kommt auf diesen Namen, weil zu den falschen Anspruchstellern der Stellvertretung Imam Mahdīs (a.) "Abū Bakr Muḥammad Ibn Aḥmad Ibn ʿUṯmān" gehört, der als Neffe des Muḥammad Ibn ʿUṯmān bestätigt wird.[9]

Ableben

Über sein Ableben wurde ebenfalls wie über seine Geburt keine genaue Zeitangabe gemacht. Allerdings gibt es zwei verschiedene Berichte:

  1. Vor 267 n. H. (881 n. Chr.): die meisten Gelehrten und Historiker sind sich über sein Ableben vor dem Jahr 260 n. H. einig.
  2. In 280 n. H.: als Beleg wird die Korrespondenz Imam Mahdīs (a.) angeführt, die in 280 unterhalten wurde. Scheich Ṭūsī meinte, dass deren Überlieferer diesen Hadith (die Korrespondenz) erst im Jahr 280 gehört hat und das kann kein überzeugender Grund für das Ableben des ʿUṯmān in diesem Jahr sein.[10]

Nach dem Ableben ʿUṯmān Ibn Saʿīds führte sein Sohn Muḥammad die rituelle Vollkörperreinigung bei dem Verstorbenen durch und begrub ihn im Westen des Friedhofs Medinat as-salām, an dem bekannten Ort ad-Darb in Baġdād. Scheich Ṭūsī sagte, er habe das Grabmal von ʿUṯmān ab seiner Ankunft in Baġdād in 408 n. H. bis zum Jahr 430 an dem erwähnten Ort besucht.[11] Sein Grab befindet sich heute in Raṣṣāfa im Osten von Baġdād.[12]

Die Bevollmächtigung der Imame

Hauptartikel: Organisation der Wukalā

Gemäß der Quellen der Riğāl-Wissenschaft war ʿUṯmān Ibn Saʿīd der Agent der drei unfehlbaren Imame, nämlich Imam al-Hādī (a.), Imam al- Ḥasan al-ʿAskarī (a.) und Imam al-Mahdī (a.). Allerdings erachten manche Berichte ihn auch als Diener von Imam al-Ğawād (a.), der bereits als Elfjähriger im Haus des Imams gearbeitet und gelernt hätte und das vollste Vertrauen des Imams genoss sowie eine zuverlässige Person war, der der Imam schwierige Aufträge anvertrauen konnte.[13] Manche schiitische Gelehrte lehnen diesen Standpunkt ab und halten es angesichts des Alters von ʿUṯmān für unannehmbar, dass er zu den Begleitern und Gefährten Imam Ğawāds (a.) gehört hätte. Sie betrachten diese Ansicht als Fehler der Großen der Riğāl.[14]

Die Bevollmächtigung von Imam al-Hādī (a.)

ʿUṯmān Ibn Saʿīd gehörte zu den Gefährten Imam Hādīs (a.). Der Imam bescheinigte ihm seine Bevollmächtigung.[15] In einer Überlieferung von Aḥmad Ibn Isḥāq Qumī, die er von Imam Hādī (a.) wiedergegeben hat, wurde ʿUṯmān Ibn Saʿīd als eine rechtschaffene vertrauenswürdige Persönlichkeit angesehen, die all das, was sie den Menschen mitteilte, von Seiten des Imams erfahren hatte.[16]

Die Bevollmächtigung von Imam al- Ḥasan al-ʿAskarī (a.)

ʿUṯmān Ibn Saʿīd genoss zudem das vollste Vertrauen Imam Ḥasan ʿAskarīs (a.).[17] Scheich Ṭūsī erwähnte in seinem Buch Riğāl ʿUṯmān als Agent (Wakīl) Imam Ḥasan ʿAskarīs (a.) .[18] In verschiedenen Überlieferungen wird berichtet, dass der Imam ʿUṯmān angesprochen und zu seinem Bevollmächtigten ernannt hat. Woanders sagte er im Beisein von Zeugen, ʿUṯmān Ibn Saʿīd sei sein Bevollmächtigter. Darüber hinaus wurde er von dem Imam zum Chef der Bevollmächtigten eingesetzt. Das heißt, die von den Schiiten gesandten Abgaben, die von den Agenten eingesammelt wurden, wurden ʿUṯmān übergeben und dieser überließ sie dem Imam (a.).[19] Nach dem Märtyrertod Imam Ḥasan ʿAskarīs (a.) übernahm ʿUṯmān die Beerdigungsfeier des Imams. Gemäß der Vorstellung der Imamiten ist das ein Zeichen, mit dem seine Stellvertreterschaft zu beweisen ist.[20]

Die Stellvertreterschaft von Imam Mahdī (a.)

Imam Ḥasan ʿAskarī (a.) hat die Stellvertreterschaft ʿUṯmāns bestätigt und bezeugt. Der Imam hatte seinen Sohn, Imam Mahdī (a.), vierzig vertrauenswürdigen Anhängern der Schia vorgestellt und angeordnet, dass sie während der Verborgenheit seines Sohnes, ʿUṯmān folgen sollten.[21] Einer anderen Überlieferung zufolge, wies Imam Mahdī (a.) auf der Versammlung der Leute aus Qum auf die Stellvertreterschaft ʿUṯmāns hin und sagte zu ihnen, dass sie sich an ihn wenden sollten.[22]

Aufgrund der Strenge der Regierungsagenten und der großen Anzahl der Gegner der Schiiten in Sāmira zog ʿUṯmān auf Befehl von Imam Mahdī (a.) nach Baġdād. Ğāsim Ḥusain, Verfasser des Buches Tārīḫ sīyāsī ġaibat Imām dawāzdahum (persisch: تاریخ سیاسی غیبت امام دوازدهم) schrieb, da sich der Militärstützpunkt der Abbasidendynastie, welche ein Gegner der Zwölf Imame der Schiiten war, in Sāmira befand, zog ʿUṯmān nach Baġdād, um die Organisation der Wukalā (Agenten) im Stadtviertel Karḫ, wo das Zentrum der Schiiten war, im Verborgenen organisieren und verwalten zu können.[23]

Während seiner Stellvertreterschaft führte er die helfenden Agenten, welche in verschiedenen Landesteilen die Abgaben der Schiiten einsammelten und ihm anvertrauten. Ansonsten war er die Hauptverbindung der Schiiten zu Imam Mahdī (a.) und tauschte als Vermittler die Briefe zwischen ihnen aus. Er übergab die Briefe der Schiiten dem Imam und händigte seine eigenhändigen Antworten den Schiiten wieder aus, die zu dem Empfang berechtigt waren. [24] Nachdem Ğaʿfar, der Bruder Imam Ḥasan ʿAskarīs (a.), einen unrechtmäßigen Anspruch auf den Führungsauftrag Imāmat erhob, schrieb Aḥmad Ibn Isḥāq, der zu den Gefährten Imam Ḥasan ʿAskarīs (a.) gehörte, einen Brief an Imam Mahdī (a.), der dem Imam von ʿUṯmān überbracht wurde, um sich nach der Rechtmäßigkeit oder Unrechtmäßigkeit des Anspruchs zu erkundigen. Der Imam lehnte den Anspruch ab und bezeichnete Ğaʿfar als korrupt und Tārik aṣ-Ṣalāh (arabisch: تارک الصلاة|denjenigen, der das Gebet unterließ).[25]

Kondolenzbrief

Nach dem Ableben ʿUṯmān Ibn Saʿīds schrieb Imam Mahdī (a.) einen Kondolenzbrief an den Sohn von ʿUṯmān, Muḥammad Ibn ʿUṯmān, und sprach ihm hiermit sein Beileid aus. Er bescheinigte in seinem Brief ʿUṯmāns gute Eigenschaften und erklärte sich mit ihm zufrieden, wünschte ihm Gottes Vergebung und setzte den Sohn ʿUṯmāns zu seinem Nachfolger ein.[26]

Die Art und Weise seiner Aktivitäten

ʿUṯmān Ibn Saʿīd war mit dem An- und Verkauf von Ölen beschäftigt. Dieser Handel verdeckte seine religiösen und politischen Aktivitäten, denn er musste seine Bevollmächtigung und Stellvertreterschaft verbergen, um von der Herrschaft außer Lebensgefahr zu sein. Er verbarg die Einnahmen und Briefe der Schiiten immer in einem Öl-Behälter und überbrachte sie dann dem Imam, damit keiner von deren Existenz und Inhalt erfuhr. Aus diesem Grund wurde er ebenso mit Sammān und Zayyāt (Öl-Verkäufer) betitelt.[27]

Assistenten

Während der Stellvertreterschaft ʿUṯmāns zählten drei anerkannte Agenten zu seinen Gehilfen: Aḥmad Ibn Isḥāq, “Muḥammad Quṭṭāb“ und "Ḥāğiz Ibn Yazīd Wuššāʾ“. Sie waren für die Verbindung und Aufsicht über sämtliche Agenten in verschiedenen islamischen Regionen insbesondere in Kūfa verantwortlich.[28]

Ziyāra Text

ʿAllāma Mağlisī führte einen Ziyāra-Text für ʿUṯmān Ibn Saʿīd in seinem Buch Biḥār al-anwār an und betonte nachdrücklich, dass er dessen Original in dem Manuskript eines schiitischen Gelehrten gesehen hatte. Auf den Buchtitel und dessen Verfasser gab er keinen Hinweis.[29]

Weblinks

Fußnoten

  1. Ğāsim Ḥusain, Tārīḫ sīyāsī ġaibat Imām dawāzdahum, 1385 nach dem Sonnenkalender, S. 142.
  2. Ğāsim Ḥusain, Tārīḫ sīyāsī ġaibat Imām dawāzdahum, 1385 nach Sonnenkalender, S. 149.
  3. Ṭūsī, Iḫtiyār maʿrifat ar-riğāl, S. 813.
  4. Mağlisī, Biḥār al-anwār, 1403 nach der Hidschra, B. 99, S. 293.
  5. Qumī, Safīnat al-biḥār, 1414 nach der Hidschra, B. 6, S. 145.
  6. Šaiḫ Ṭūsī, al-Ġaiba, 1411 n. H., S. 354.
  7. Šaiḫ Ṭūsī, al-Ġaiba, 1411 n. H., S. 354.
  8. Šaiḫ Ṭūsī, al-Ġaiba, 1411 n. H., S. 354.
  9. Sayyid Muḥammad Ṣadr, Tārīḫ al-ġaibat, 1412 n. H., B. 1, S. 379.
  10. Šaiḫ Ṭūsī, al-Ġaiba, 1411 n. H., S. 232.
  11. Šaiḫ Ṭūsī, al-Ġaiba, 1411 n. H., S. 232.
  12. Rah tūše ʿatabāt ʿāliyāt, S. 367.
  13. Ibn Šahr Āšūb, al-Manāqib, 1379 n. H., B. 4, S. 380.
  14. Šūštarī, Qāmūs ar-riğāl, 1410 n. H., B. 2, S. 249.
  15. Ṭūsī, Riğāl Ṭūsī, 1415 n. H., S. 389.
  16. Mağlisī, Biḥār al-anwār, 1403 n. H., B. 51, S. 344.
  17. Šaiḫ Ṭūsī, al-Ġaiba, 1411 n. H., S. 229-231.
  18. Ṭūsī, Riğāl Ṭūsī, 1415 n. H., S. 401.
  19. Mağlisī, Biḥār al-anwār, 1403 n. H., B. 50, S. 323.
  20. Šaiḫ Ṭūsī, al-Ġaiba, 1411 n. H., S. 231 u. 356.
  21. Šaiḫ Ṭūsī, al-Ġaiba, S. 231-232; Šaiḫ Ṣadūq, Kamāl ad-dīn, S. 435.
  22. Šaiḫ Ṣadūq, Kamāl ad-dīn, 1395 n. H., B. 2, S. 476.
  23. Ğāsim Ḥusain, Tārīḫ sīyāsī ġaibat Imām dawāzdahum, 1385 nach Sonnenkalender, S. 149.
  24. Rah tūše ʿatabāt ʿāliyāt, S. 364.
  25. Ṭabarsī, al-Iḥtiğāğ, 1403 n. H., B. 2, S. 468.
  26. Šaiḫ Ṭūsī, al-Ġaiba, 1411 n. H., S. 361.
  27. Šaiḫ Ṭūsī, al-Ġaiba, 1411 n. H., S. 354.
  28. Ğabbārī, Sāzmān wikālat, 1382 nach dem Sonnenkalender, B. 1, S. 82.
  29. Mağlisī, Biḥār al-anwār, 1403 n. H., B. 99, S. 293.