Dschihat-Fatwa
Dschihad-Befehl oder Dschihad-Fatwa bezieht sich auf den Befehl des islamischen Richters sich gegen Feinde am Dschihad zu beteiligen und dessen Eigenschaften festzulegen. Der Erlass der «Dschihad-Fatwa» während der Verborgenheit von Imam Mahdi (as) zeigt den Einfluss und Macht der islamisch autorisierten Juristen und Grund für die Bewahrung des Islam und Sicherheit der islamischen Gesellschaft vor Gegnern. Gemäß der Islamischen Rechtsprechung muss jeder Muslim, der die entsprechende Fähigkeit und Voraussetzungen hat dem Befehl zum Dschihad gegen den [[Feind] Folge leisten. Diese Order wird von islamisch komplett qualifizierten Juristen während der Invasion islamischen Landes, merklicher Gefahr hinsichtlich der Religion und Würde und Unabhängigkeit der Muslime erlassen.
Schiitische Juristen erließen in verschiedenen Epochen der Geschichte «Dschihad-Fatwas». In den Jahren 1241 bis 1243 n.H. erließen schiitische Gelehrte wie Jafar Kashif al-Ghita, Seyed Ali Tabatabaei, Mirzai Qomi, Molla Ahmad Naraghi und Seyd Muhammad Tabatabaei Mujahid eine «Dschihad-Fatwa» um die Regierung der Qajar zu unterstützen und das muslimische Volk Irans gegen die russischen Streitkräften zu verteidigen. Einige halten diese Fatwa für die erste Dschihad-Fatawa in der Geschichte der Rechtsprechung der Imamiyya.
Auch im Irak kam es mit der Veröffentlichung der Dschihad-Fatwa Muhammad Taqi Shirazi im Jahr 1337 n. H. führte dies zur Irak-Revolution 1920 gegen die britische Kolonisation, insbesondere in den Gebieten in denen sich eine schiitische Bevölkerung gebildet hatte. Der schiitische Jurist des 14. Mondjahrhunderts Abdul Karim Zanjani erließ 1448 n.H. eine Dschihad-Fatwa gegen Israel und 2014 Seyd Ali Hosseini Sistani im Irak die Dschihad-Fatwa gegen ISIS, um den Vorstößen der ISIS entgegenzuwirken.
Das Buch «Rasail wa Fatawa Dschihad» von Mohammad Hassan Rajabi enthält 95 Titel von Abhandlungen und Fatwas, die zwischen dem Jahr 1200 n.H und edm Jahr 1338 n.H. von Juristen herausgegeben wurden.
Bedeutung und Position
Die Order zum Dschihad bedeutet der Erlass des islamischen Regenten den Dschihad gegen Feinde zu beginnen und dessen Umfang festzulegen.[1] Der Erlass der «Dschihad-Order» wärhrend der Verborgenheit des Imams zeigt den Einfluss und die Macht der Fatwa der Referenz-Juristen und Bedeutung des Schutzes von Leben, Eigentum der Muslime und Unabhängigkeit ihres Landes vor Feinden. [2] Es wurde gesagt, dass eine solche Fatwa wie der defensive Dschihad in der Zeit der Verborgenheit Imam Mahdi (as) Ursache der Bewahrung des Islam und Sicherheit der islamischen Gesellschaft gegen Aggressoren ist.[3]
In vielen Fällen ermutigten schiitische Juristen, wenn Feinde in das islamische Land eindrangen oder Gefahr für die Religion, Ehre und Unabhängigkeit der Muslime verspürten, durch Erlass einer «Dschihad-Fatwa» das Volk sich zu verteidigen und gegen Feinde zu stellen.[4] Beispielsweise kam es mit der Veröffentlichung der Fatwa von Muhammad Taqi Shirazi im Jahr 1337 n.H. zum Dschihad, was die Irak-Revolution 1920 gegen die Kolonisation und britische Streitkräfte im gesamten Irak zur Folge hatte, insbesondere in Regionen in denen sich eine schiitische Bevölkerung gebildetet hatte. [5]
Schiitische Juristen sehen beim devensiven Dschihad nicht die Bedingung der Anwesenheit oder Erlaubnis einer der Imame oder einer der vier Stellvertreter.[6]
Laut Jafar Kashif al-Ghita, autorosierter Referenz-Jurist der Schiiten im 13. Mondjahrhundert, erfordert ein Befehl zum defensiven Dschihad in der großen Verborgenheit, die Erlaubnis eines vollständig qualifizierten Referenz-Juristen.[7] Hossein Ali Montazeri betrachtete eine solche Bedingung nicht als Bedingung für die Legitimität des defensiven Dschihad, vielmehr bezeichnet er die Entscheidung von Wilayat al-Faqih als Aufsichtsbedingung für die Verwirklichung des defensiven Dschihad. Laut Montazeri ist der defensive Dschihad für alle Muslime bedingungslos verpflichtend.[8]
Bekannte Dschihad-Fatwas
- Hauptartikel: Liste Dschihad-Fatwas
Beispiele für die wichtigsten Fatwas, die von schiitischen Juristen und Behörden in verschiedenen historischen Perioden in Bezug auf die Verpflichtung zum Dschihad erlassen wurden, sind wie folgt:
- Mit dem Einmarsch der Streitkräfte Russlands in den Iran in den Jahren 1241 bis 1243 n. H. und Besetzung der Gebiete Irans erließen einige schiitische Gelehrte wie Jafar Kashif al-Ghita, Seyed Ali Tabatabai , Mirzai Qomi Molla Ahmad Naraghi und Syed Mohammad Tabatabai Mujahid eine Dschihad-Fatwa zum Kampf zur Verteidigung gegen die Invasion der russischen Streitkräfte, um die Qajar-Regierung zu unterstützen und das muslimische Volk im Iran zu verteidigen.[9] Diese Fatwas wurden zusammen mit Abhandlungen über die Gesetze des Dschihad von Abbas Mirza, Sohn und Kronprinzen von Fath Ali Shah, und von Mirza Isa Qaim al-Maqam Farahani in einer Sammlung mit dem Titel Ahkam al-Jihad wa Asbab al-Rischad (deutsch: Gesetze des Dschihat und dessen weisende Gründe) zusammengestellt.[10] Es wird gesagt, dass diese Fatwa, die erste «Dschihat-Fatwa» in der Geschichte der Schiiten war.[11]
- Die Dschihad-Fatwa von Mohammad Taqi Shirazi war eine der wirksamsten Fatwas, die am 20 Rabi al-Awwal 1337 n.H. gegen die Herrschaft und Einfluss der Briten im Irak erlassen wurde.[12] Der Wortlaut der Fatwa lautet wie folgt: „Für jeden Iraker ist es verpflichtend seine Rechte einzufordern und es ist verpflichtend bei der Einreichung seines Antrages Frieden und Sicherheit zu wahren und wenn England sich weigert die Anträge anzunehmen ist es zulässig auf die Verteidigungskräfte zurückzugreifen.“[13]
- Dschihad-Fatwa gegen Italien beim Angriff auf Libyen. Akhund Khorasani gab zusammen mit Seyed Ismail Sadr, Abdullah Mazandarani und Fathullah Gharavi Esfahani eine Erklärung ab und forderte die Muslime sich zu erheben um islamische Länder zu verteidigen.[14] Im Text der Fatwa heißt es: „Der russische Angriff auf Iran und Italien auf Tripolis führt zum Schaden des Islam und Zerstörung des koran und islamische Gesetzes. Für alle Muslime ist es Pflicht sich zu versammeln und ihre jeweiligen Regierungen aufzufordern die illegalen Aggressionen Russlands und Italiens strengstens zu beenden. Und bis dieses Problem gelöst ist sind Trost und Stabilität für sich selbst verboten und diese islamische Bewegung ist als Kampf für die Sache Gottes bekannt, wie die Kämpfe auf dem Wege Gottes in der Badr-Schlacht und der Hunain-Schlacht.“[15]
- Während des Ersten Weltkriegs (1914-1918) erteilte Seyyid Abdul Hossein Mousavi Lari Befehle an den Kommandeur der Qashqai-Nomaden Sault al-Dawlah und betonte den Dschihad gegen die Briten. In einer Botschaft von ihm heißt es: Ich, der Mujtahid und Stellvertreter Propheten Gottes erlasse hiermit die Fatwa zur Pflicht zum Dschihad gegen diese englichen krigerischen Ungläubigen.“[16]
- Fatwa zum Dschihad gegen Angriffe der Wahhabi auf die irakischen Schreine der Imame: «Dschihad-Fatwa» zur Abwehr des wahhabitischen Angriffs auf irakische Schreine der Imame: Historischen Berichten zufolge ist die Fatwa von Scheich Jafar Kashif al-Ghita in Wahhabiten-Angriffe auf Nadschaf und Karbala im Jahr 1217 n. H. Zusammen mit zweihundert Juristen und Kämpfern gelang es ihm die Wahhabiten zu beseitigen.[17]
- Fatwa des Dschihad mit Israel: Juristen wie Mohammed Hossein Kashif al-Ghita, [18] Seyed Hossein Tabatabai Boroujerdi[19] und Seyed Ruhollah Mousavi Khomeini[20] erließen eine Fatwa über die Verpflichtung zur Verteidigung des Volkes Palästinas. Abdul Karim Zanjani, einer der schiitischen Juristen des 14. Mondjahrhunderts, erließ nach der Ankündigung der Existenz des Staates Israel und des Krieges Israels mit den Arabern im Jahr 1327/1948 eine Fatwa zum Dschihad gegen Israel.[21]
- Nachdem ISIS im Jahr 2014 die Kontrolle über einige westliche und nördliche Regionen des Irak übernommen hatte und in andere Regionen vorrückte, erließ Seyed Ali Hosseini Sistani eine Schihat-Fatwa gegen ISIS um dessen Vorstößen entgegenzuwirken.[22] Gemäß dieser Fatwa waren irakische Bürger, die in der Lage sind Waffen zu tragen und gegen Terroristen zu kämpfen, in Erfüllungs-Pflicht das Land, Nation und heilige Stätten zu verteidigen und sich den Streitkräften anzuschließen.[23]
Monographie
Das Buch «Rasail wa Fatawaye Dschihadi Shamil: Risamleha wa Fatwaha Ulamaye Islam dar Dschidad ba Qudrathayye Isti'amar» enthält 95 Titel von Abhandlungen und Fatwas, die von Juristen in den Jahren 1200 n. Chr. bis 1338 n H. gegen Kolonialisation herausgegeben wurden. Diese Sammlung wurde von Mohammad Hassan Rajabi in einem Band zusammengestellt und 1378 vom Ministerium für Kultur und islamische Führung veröffentlicht.[24]
Während der Kadscharenzeit und während der iranisch-russischen Kriege wurden viele Bücher mit dem Titel «Dschihad» veröffentlicht, die Fatwas mit Bezug zum Dschihad enthielten und die Verpflichtung zum Dschihad gegen die russischen Streitkräfte darlegten.[25] Das Buch «Al-Jihad al-Abasiyyah» von Seyyed Muhammad Tabatabaei Mujahid und Jamae al-Schatat von Mirzai Qomi gehören zu dieser Dschihad-Literatur.[25]
Themenbezogene Anfragen
Fußnoten
- ↑ Makarim Schirazi, Dairat al-Ma'arif Fiqh Mogharin, B.1, S.436
- ↑ Zwei Dschihad-Fatwa
- ↑ Rabbani und Hosseini, «Jaiygah-e Izn-e Wali Faqih Dar Jihad», S.32
- ↑ Salimi und andere, «Barresi Ikhtiyarat Hakim Islami Dar Hokm Jihad Difaie», S.113-115
- ↑ irdc.ir
- ↑ Hilli, Tazkirat al-Foqaha, B.9, S.37; Schahid Thani, Masalik al-Afham, B.3, S.8; Tabatabaee, Riadh al-Masail, B.8, S.14; Rabbani und Hosseini, «Jaiygah-e Izn-e Wali Faqih Dar Jihad», S.50
- ↑ Rabbani und Hosseini, «Jaiygah-e Izn-e Wali Faqih Dar Jihad», S.50
- ↑ Montazeri, Pasokh be Porseschhayi Piramun Mojazat Islami wa Hoquq Baschar, S.93
- ↑ Zargarinijad, «Barresi Ahkam al-Jihad wa Asbab al-Rischad», S.383
- ↑ Zargarinijad, «Barresi Ahkam al-Jihad wa Asbab al-Rischad», S.382-383
- ↑ Imna.ir
- ↑ Aghabozorg Tehrani, Tabaqat A'lam al-Schia, B.13, S.263
- ↑ Aghabozorg Tehrani, Tabaqat A'lam al-Schia, B.13, S.263
- ↑ Torkaman, Asnadi Darbareye Hujum Inglis wa Russ be Iran, S.483
- ↑ Torkaman, Asnadi Darbareye Hujum Inglis wa Russ be Iran, S.486
- ↑ Ranjbar, «Seiri Dar Zindigi, Fa'aliyyatha wa Andischeye Siyasi Seyyid Abdul Hossein Mousavi Lari», S.207
- ↑ Al Mahbubah, Mazi al-Najaf wa Haiziroha, B.1, S.326
- ↑ okhowah.com
- ↑ Abazari, Ayatullah Borujerdi Ayat Ikhlas, S.117
- ↑ Khomeini, Sahifeh Imam, B.2, S.199
- ↑ iichs.ir
- ↑ Hattab, «Tazif al-Haschd al-Scha'bi fi al-Madrak al-Siyasi al-Iraq», S.107-108
- ↑ Hattab, «Tazif al-Haschd al-Scha'bi fi al-Madrak al-Siyasi al-Iraq», S.107-108
- ↑ Rajabi, Rasail wa Fatawaye Dschihadi, S.13
- ↑ Ja'fariyan, Din wa Siyasat Dar Doreye Safawi, S.331