Entwurf:Gutes Gebieten und Schlechtes Verbieten
«Gutes gebieten und Schlechtes verbieten» (arabisch: الأمر بالمعروف والنهي عن المنكر / al-Amr bil-Ma’ruf wa al-Nahi `an il-Munkar)[Anmerkung 1] und bedeutet zu gute Taten zu zwingen und schlechte Taten und Sünden zu verbieten. Dies gilt als eine der wichtigsten religiösen Pflichten (persisch: واجب) und ist im Koran und Überlieferungen betont. Nach Ansicht der autorisierten Juristen (persisch: مجتهد)[Anmerkung 2] ist das Gebot des Richtigen und Verbot des Schlechten Al-Wajib al-Kifa'i. Das bedeutet, wenn eine Gruppe danach handelt ist diese Verpflichtung von anderen entbunden. Aus der Sicht der Imamiyya wird das Gebot des Richtigen und Verbot des Schlechten als Teil der Furu' ad-Din angesehen. Für einige islamische Sekten wie die Mu'tazilah und Zaidiyya gilt es als fünftes Glaubensprinzip.
Authorisierte Juristen (persisch: مجتهد) nannten vier Bedingungen, unter denen das «Gutes Gebieten und Schlechtes verbieten» obligatorisch (persisch: واجب) wird: Derjenige, der das Richtige gebietet und Böse verbietet, muss sich aus der Perspektive des islamischen Rechts über Richtiges und Böses im Klaren sein! Er muss sich darüber im Klaren sein, dass sein Gebot oder Verbot Auswirkungen auf diese Person haben wird! Er muss wissen, dass derjenige, der Unrecht tat die Absicht hat, dieses auch wiederholen und das Gebot oder Verbot darf weder für ihn noch für andere Gläubige zu einem Verlust an Leben, Eigentum oder Ansehen führen.
Juristen legten drei Stufen für das Gebot des Richtigen und Verbot des Schlechten fest: Die erste Stufe des Gebots des Richtigen und Verbots des Schlechten besteht in der Ablehnung des Schlechten im Herzen mittels Ausdruck des Missfallen durch nicht verbales Verhalten. Wenn diese Methode nicht wirksam ist sollten Order und/oder Verbot mündlich ausgesprochen werden. Wenn auch dies nicht wirksam ist ist es Zeit für praktische Maßnahmen. Was die höheren Stufen betrifft, die praktische Maßnahmen erfordern, wurde natürlich gesagt, dass dies mit der Erlaubnis des Imams oder einer dessen Stellvertreter geschehen muss.
Stellenwert
Gebot des Richtigen und Verbot des Bösen gelten als eine der wichtigsten und größten religiösen Pflichten[1] und ihre Bedeutung wurde in den Überlieferungen der unfehlbaren Imame (a.) betont.[2] In juristischen Büchern ist dem Guten Gebieten und Schlechtes Verbieten ein eigener Abschnitt gewidmet.[3] Im Buch Al-Lama'at al-Dimashqiyya (persisch: اللمعة الدمشقیة (کتاب)) ist es als eigener Abschnitt unter den Themen des Kapitels Dschihad enthalten.[4] In Überlieferung-Büchern wie dem Al-Kafi werden Überlieferungen zum Gebot des Richtigen und Verbot des Bösen ebenfalls in einem eigenen Abschnitt erwähnt.[5] Sheikh Hurr Amili, schiitischer Gelehrter der Überlieferungen und Jurist, widmete diesem Thema einen Abschnitt seines Überlieferung- und Rechtsbuchs Wasa'il al-Shi'a und sammelte in 41 Titeln verschiedene Überlieferungen über dessen Regelungen, Kriterien und Bedingungen.[6] In theologischen Büchern werden Gebot des Richtigen und Verbot des Bösen auch als Beispiele für Prinzip der Güte (persisch: قاعده لطف ) angesehen[7] und es wird diskutiert, ob diese Handlung eine rationale (persisch: واجب عقلی) oder religiöse Verpflichtung ist.[8]
In verschiedenen Versen des Korans ist Rede von gutem Gebieten und Schlechtes verbieten.[9] In einigen Versen wird es als besondere Pflicht für das Volk des Propheten (Friede sei mit ihm) erwähnt und neben Glaubenssätzen wie dem Glauben an Gott und der Auferstehung oder Handlungen wie dem Gebet und der Pflichtalmosen genannt.[10] Von Imam Ali (a.) wird berichtet, dass alle guten Taten und sogar der Dschihad auf dem Weg Gottes im Vergleich dazu wie Spucke auf dem weiten Meer sind.[11] In einer Überlieferung von Imam Sadiq (a.) wird über die Wichtigkeit Richtiges zu gebieten und Böses zu verbieten berichtet und dass sich dadurch andere obligatorische Pflichten ergeben. In diesem Licht werden die Straßen sicher, Geschäfte der Menschen rechtmäßig und Rechte des Einzelnen gesichert, das Land entwickelt und an Feinden Vergeltung geübt.[12]
Artikel 8 der Verfassung der Islamischen Republik Iran befasst sich mit dem Gebot des Richtigen und Verbot des Bösen. Nach diesem Prinzip ist es universelle Pflicht das Richtige zu gebieten und Böse zu verbieten.[13] Im Iran wurde nach Bildung der Islamischen Republik Iran (persisch: نظام جمهوری اسلامی ایران) eine Organisation zur Lehre und Bildung dieser Doktrin gebildet und trägt den Namen Setad Amr Beh Ma'ruf Wa Nahi Az Munkar (persisch: ستاد امر به معروف و نهی از منکر) (auf deutsch: Hauptquartier für Gebot des Richtigen und Verbot des Bösen).[14]
Islamisch-Juristische Definition
«Gebot was richtig ist» bedeutet Menschen zu gebieten, etwas Gutes und Gesetzliches zu tun und «Verbot was schlecht ist» bedeutet etwas Schlechtes und Sündiges zu verbieten.[15] Gebot oder Zwang des Richtigen und Verbot oder Untersagen des Schlechten erfolgen sowohl verbal als auch nonverbal und wird durch aktive Handlungen erreicht.[16]
Sayyid Ali Sistani aus den Referenz-Juristen (persisch: مرجع تقلید ) sagte über die Bedeutung von „ma'ruf“, dass es eine gute Tat bezeichnet, die der Verstand versteht oder zu deren Güte uns das islamische Gesetz (persisch: شارع) führte. «Munkar» bezeichnet auch eine schlechte und unerwünschte Tat, die der Verstand versteht oder zu deren Missfallen das islamische Gesetz informierte.[17]
Juristen wie Muhaqqaq al-Hilli und Allama Hilli ergänzten dieser Definition weitere Einschränkungen. Ihrer Ansicht nach ist «ma'ruf» jede gute Tat, die nicht nur gut ist, sondern auch vom Täter als gut erkannt wird, und «munkar» jede schlechte Tat, die nicht nur schlecht ist, sondern auch vom Täter als schlecht erkannt wird.[18]
islamisch-juristisches Gesetz
Zu den größten, erhabensten und wirksamsten Methoden Gutes zu gebieten und Böses zu verbieten, insbesondere unter religiösen Oberhäuptern, gehört es das Gewand des Guten anzulegen, sei es geboten oder empfohlen und das Gewand des Bösen abzulegen, sei es verboten oder verabscheut und sich durch gute Sitten zu vervollkommnen und sich von schlechten Sitten zu reinigen. Eine solche Handlung führt dazu, dass Menschen Gutes tun und Schlechtes aufgeben, insbesondere wenn sie dies durch gute, ermutigende und warnende Ratschläge ergänzen. Denn jede Position hat ihre eigene Sprache und jede Krankheit ihre eigene Medizin. Und die Behandlung von Seele und Verstand steht über der Behandlung des Körpers.
Mohammad Hassan Najafi bekannt als Sahib Jawaher, Najafi, Jawahir al-Kalam, 1404 n. H., Bd. 21, S. 382-383.
Nach Ansicht der Juristen der Schia ist es verpflichtend das Rechte zu gebieten und Falsche zu verbieten.[19] Manche betrachten diese Verpflichtung als einen der wesentlichen Bestandteile der Religion und sagen, dass jemand der diese Verpflichtung bewusst leugnet zum Ungläubigen wird.[20] Die Juristen vertreten außerdem die Ansicht, dass wenn das Rechte eine empfohlene Handlung und das Falsche eine verabscheute Handlung ist, dann ist es empfohlen das Rechte zu gebieten und Falsche zu verbieten.[21]
Individuelle oder religiöse Verpflichtung?
Unter Juristen besteht Uneinigkeit darüber ob das Gebot des Guten und Verbot des Schlechten eine gemeinschaftlich oder individuelle Verpflichtung ist.[22] Viele Juristen betrachten sie als gemeinschaftlich, was bedeutet wenn diese Pflicht von anderen erfüllt wird, man selbst von dieser Pflicht befreit ist. Oder wenn diese Verpflichtung organisatorisch die Verantwortung einer Gruppe übertragen wird, sind andere von dieser entbunden.[23] Laut Shahid Thani besteht der religiöse Zweck des Gebots des Guten und Verbots des Schlechten darin, dass Gutes getan und Schlechtes unterlassen wird. Daher richtet sich diese Verpflichtung nicht an eine bestimmte Person! Vielmehr an alle und wenn sich eine Gruppe dazu verpflichtete, sind andere dieser Verantwortung entbunden.[24] Einige schiitische Juristen, wie etwa Sheich at-Tusi im Buch Al-Nahayyah,[25] Ibn Hamza in Al-Wasilah ila Neil al-Fadhilah[26] und Muhaqqaq al-Karaki[27] sahen es als individuelle Verpflichtung an.
Rationelle oder religiöse Verpflichtung?
Unter den Gelehrten der Schia besteht Uneinigkeit darüber, ob das Gebot des Guten und Verbot des Schlechten eine religiöse (persisch: واجب شرعی) oder rationale Verpflichtung ist.[28] Die meisten schiitischen Juristen und Theologen betrachten es als religiöse Verpflichtung und führen religiöse Beweise wie Koranverse, absolut authentische Überlieferungen der unfehlbaren Imame (a.) und Konsens (persisch: اجماع )[Anmerkung 3] an, um dies zu belegen.[29]
Rationale oder religiöse Verpflichtung?
Manche hielten es auch für eine rationale Notwendigkeit und argumentierten wie folgt:
- Aus der Regel der Gütem (persisch: قاعده لطف): Gutes gebieten und Schlechtes verbieten ist Güte, da es den Diener dem Gehorsam näher bringt. Güte ist auch für Gott eine rationale Verpflichtung. Daher ist es für Gott selbst verpflichtend diese verbindliche Regel des Gebots des Guten und Verbot des Schlechten festzulegen.[30]
- Unterlassen des Gebots des Guten und Verbots des Schlechten birgt die Möglichkeit des Schaden im Diesseits und Jenseits in sich und die möglichen Schadens (persisch: وجوب دفع ضرر محتمل) ist ebenfalls rational geboten. Daher ist auch Abwehr von Schaden, der aus der Aufgabe des Gebots des Guten und Verbots des Schlechten resultiert, verpflichtend (persisch: واجب).[31]
Bedingungen für Gebot des Guten und Verbot des Schlechten
Gemäß den Fatwas der Juristen ist Gebot des Guten und das Verbot des Schlechten an Bedingungen geknüpft, unter denen es verpflichtend wird:[32]
- Wer das Gute gebietet und Schlechte verbietet, muss sich aus der Perspektive des islamischen Rechts darüber im Klaren sein, was gut und was schlecht ist.
- Möglichkeit besteht, dass Order und Verbot positive Auswirkungen hat
- Wenn man weiß dass die Person, die eine Missetat beging die Absicht hat diese zu wiederholen. Aber wenn man weiß, dass die Missetat bereut wurde und nicht die Absicht der Fortsetzung besteht ist Gutes gebieten und schlechtes Verbieten nicht verpflichtend
- Das Gebot des Guten und Verbot des Schlechten führt weder für ihn noch für andere Gläubige zu einem Verlust von Leben, Eigentum oder Ansehen und wenn dadurch die Möglichkeit eines Verlustes entsteht, entfällt die Verpflichtung.[33]
Ebenen des Gebots des Guten und des Verbots des Schlechten
Islamische Juristen erwähnten Stufen und Schritte zum Gebot des Guten und Verbot des Schlechten und sind der Meinung, dass diese Stufen in geordneter und schrittweiser Weise in Betracht gezogen werden sollten:[34]
Ablehnung durch das Herz
Die Ablehnung des Schlechten im Herzen ist der erste Schritt, um das Richtige zu gebieten und Schlechte zu verbieten.[35] Das bedeutet, dass derjenige, der das Gute gebietet und Schlechte verbietet seinen Unmut und Abscheu gegenüber dem Fehlverhalten durch Aktionen wie Stirnrunzeln, Augenrollen, Gesichtsverzerrung, Abwenden, Rückzug oder Verlassen der Beziehung zeigen sollte.[36]
Verbales Gebieten und Verbieten
Die zweite Ebene des Gebots des Guten und Verbots des Schlechten erfolgt verbal.[37] Das bedeutet dass, wenn die erste Ebene des Gebots des Guten und des Verbots des Schlechten nicht wirksam ist es obligatorisch verbal geboten und verboten werden muss.[38] In dem Sinne, dass zuerst durch Predigen und sanftes Sprechen geboten und verboten wird und wenn man der Ansicht ist, dass das beabsichtigte Ergebnis durch dieses erreicht wird, wird dieses obligatorisch, aber ist nicht zulässig über diese Grenze hinauszugehen.[39]
Praktische Maßnahmen und physisches Eingreifen
Praktische Maßnahmen und Rückgriff auf physisches Eingreifen und abschreckende Eingriffe sind die dritte Stufe des Gebots des Guten und Verbots des Schlechten.[40] Wenn die erste und zweite Stufe des Gebots des Guten und Verbots des Schlechten wirkungslos sind, wird diese Stufe obligatorisch, mit schrittweiser Einhaltung und Befolgung von schwächerer zur stärkerer Stufe.[41]
Zu praktischen Maßnahmen zählen Schläge, Einschränken, Einsperren und Ähnliches. Sie dürfen jedoch nicht so schwerwiegend sein, dass sie zu Brüchen, Verstümmlungen oder Körperverletzungen führen. Mit anderen Worten: Praktische Maßnahmen dürfen nicht zu Blutgeld (persisch: دیه انسان) oder Vergeltungsansprüchen führen.[42]
Ohne Erlaubnis des Imams oder seines Stellvertreters unzulässig zu verletzen oder zu töten
Nach bekannter Ansicht schiitischer Juristen ist es nicht zulässig beim Gebot des Guten und Verbot des Schlechten weder zu verletzen noch zu töten, es sei denn dies geschieht mit der Erlaubnis des Imams oder seines Stellvertreters.[43] Einige Juristen sagen, dass der Stellvertreter des Imams in seiner Verborgenheit der autorisierte Jurist in allen Bedingungen ist.[44]
Autor Jawaher, Jurist aus dem 13. islamischen Jahrhundert, sagt, wenn es allen Verantwortlichen gestattet wäre ohne die Erlaubnis des Imams oder seines Stellvertreters beim Gebot des Guten und Verbot des Schlechten zu verletzen oder zu töten, würde dies große Korruption, Chaos und Unordnung verursachen, die im Islam verboten sind.[45]
Unterschied zwischen Gebot des Guten und Verbot des Schlechten und Leitung der Unwissenden
Siehe auch: Recht-Leitung Unwissender (persisch:ارشاد جاهل) Der Unterschied zwischen dem Gebot des Guten und Verbot des Schlechten und Recht-Leitung der Unwissenden wird wie folgt erklärt: Recht-Leitung liegt vor, wenn die Person die Regelung oder den Gegenstand oder beides nicht kennt; wenn sie aber das Gute gebietet und das Schlechte verbietet ist sich die handelnde Person der Regelung bewusst. Wenn beispielsweise eine Person nicht weiß, dass Trinken von Wein verboten ist oder sie weiß dass es verboten ist, aber nicht dass es sich bei dieser Flüssigkeit um Wein handelt, gilt es als Recht-Leitung Unwissender, und informiert sie über den Umstand. Wenn sie jedoch weiß, dass Trinken von Wein verboten ist und auch weiß, dass diese Flüssigkeit, die sie trinken möchte Wein ist, gilt es als Verbot als Schlechten.[46]
Gebot, was in Augen anderer islamischer Sekten richtig ist und Verbot, was schlecht ist
Gutes gebieten und Schlechtes verbieten ist eines der Fünf Prinzipien der Mu'taziliten.[47] Sie sind der Ansicht, dass es für jeden Muslim verpflichtend ist gegenüber Ungläubigen und Übertretern das Gute zu gebieten und Schlechte zu verbieten.[48] Es wird gesagt, dass die Zaidiyya, wie die Mu'taziliten das Gute gebieten und Schlechte verbieten als fünftes Prinzip ihres Glaubens betrachteten.[49] und zwar so sehr, dass der erste Führer dieser Sekte Zayd ibn Ali seinen Aufstand darauf gründete.[50] Dies liegt daran, dass die Imamiyya Gutes gebieten und Schlechtes verbieten als eines der untergeordneten Zweigen der Religion betrachteten.[51]
Weiterführende Literatur (persisch)
Es wurden unabhängige Werke zum Thema «Gebot des Guten und Verbot des Schlechten» verfasst, darunter einige der folgenden:
- Das Buch «Amr beh Ma’ruf waa Nahi az Munkar» von Hossein Nouri Hamedani: Der Autor unterrichtete die Themen dieses Buches an Studenten der Religionswissenschaften am Qom-Seminar, stellte sie dann zusammen, ordnete sie und veröffentlichte sie in Buchform. Das Originalbuch ist auf Arabisch und wurde von Mohammad Mohammadi Eshtehardi ins Persische übersetzt.[52]
- Das Buch «Amr beh Maruf wa Nahi az Minkar dar Andische Islami» von Michael Alan Cook, einem Historiker und Islamwissenschaftler aus England: Dieses Buch untersucht die Ansichten verschiedener islamischer Sekten zum Thema «Gebot des Guten und Verbot des Schlechten». Das Buch von Ahmad Naani wurde vom Englischen ins Persische übersetzt und in zwei Bänden veröffentlicht.[53]
Themenbezogene Abfragen
Anmerkungen
- ↑ Wörtlich übersetzt: «Gebieten des Bekannten und Hindern am Negierten». Das Bekannte bedeutet als das als gut Bekannte. Mit Hindern am Negieren ist gemeint, dass Aktionen gegen das gut Bekannte verhindert werden sollen.
- ↑ Jemand der über eine islamisch-jurustische Bildung verfügt, die ihn befähigt aus Koran und Überlieferungen korrekte Bedingungen und Gesetze abzuleiten. Dies ist eine essentielle Stufe zum Marja (Referenz-Jurist), der von schiitischen Gläubigen gewählt wird, um islamisch-juristische Fragen zu beantworten.
- ↑ Gemeint ist nicht allgemein Konsens, sondern in Konsens der entsteht, wenn alle (oder fast alle) Gelehrte gemäß ihrer eigenen Analysen zum selben Ergebnis kommen.