Grabbesuch

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Grabbesuch (Arabisch: زيارة القبور) bedeutet die Gräber von Verstorbenen zu besuchen, um sie zu ehren und zu würdigen. Muslimische Gelehrte sehen, unter Berufung auf Verse des Korans und Überlieferungen, das Besuchen von Gräbern, insbesondere der Gräber von Propheten und rechtschaffenen Menschen, als legitim an und erwähnen Vorzüge und Vorteile dafür. Wahhabiten jedoch betrachten das Besuchen von Gräbern als verboten.

Muslimische Juristen, mit Ausnahme der Wahhabiten, sind sich darüber einig, dass der Besuch von Gräbern für Männer empfohlen ist (mustahab); Allerdings gibt es unterschiedliche Meinungen über das Urteil bezüglich des Besuchs der Gräber für Frauen. Die meisten Imamiyya-Gelehrten erliessen Rechtssprechungen, wonach das Besuchen von Gräbern für Frauen als auch für Männer empfohlen ist. Unter sunnitischen Gelehrten ist auch verbreitet akzeptiert, dass der Besuch von Gräbern für Frauen nicht erwünscht (makruh) ist.

Konzept

Grabbesuch bedeutet Gräber von Verstorbenen zu besuchen, um sie zu ehren und zu würdigen. In religiöser Terminiologie heißt es, die Gräber von Propheten, von Imamen (a.) und den Nachkommen der Imame sowie von rechtschaffenen Menschen zu besuchen geht mit besonderen Ritualen wie Respekt, Mittlungsstreben und Segen für sie einher.[1] Das Ehren der Gräber von Verstorbenen, insbesondere von rechtschaffenen Persönlichkeiten, hat eine lange Geschichte, da die Menschen weltweit schon seit ferner Vergangenheit ihre Toten ehrten und ihre Gräber besuchten.[2]

Laut Jafar Sobhani ist der Besuch des Grabes des Propheten (s.), der seiner Familie und der Gräber der Gläubigen ein Prinzip in der islamischen Kultur.[3] Zia ad-Din Muqaddasi, ein hanbalitischer Jurist und Historiker (gestorben: 663 n.H), wurde mit der Aussage zitiert, dass Muslime unter Berufung auf einige Überlieferungen an allen Orten und zu allen Zeiten Gräber besuchten und für ihre Verstorbenen den Koran rezitierten. Er hielt diese Tradition für einen Konsens und sagte, dass niemand sie bestritten habe.[5] Der Besuch von Gräbern am Donnerstag und Freitag sei eine der Traditionen, die in einigen islamischen Ländern wie dem Iran üblich sei. Das Rezitieren der al-Fatiha und des Korans, das Waschen der Grabsteine, Anzünden von Kerzen, Platzieren von Blumen auf den Gräbern, Verteilen von Almosen und Opfergaben und das Spenden ihrer Belohnungen an die Toten etc. sind einige der Rituale, welche beim Gabbesuch gepflegt werden.[6]

Legitimität und Auswirkungen des Grabbesuchs

In Anlehnung an die Verse des Korans und an die Überlieferungen betrachteten muslimische Gelehrte den Besuch der Gräber, insbesondere der Gräber der Propheten und rechtschaffenen Menschen, als legitim an und erwähnen dembezüglich auch Vorzüge und Vorteile[7] wie Erinnerung an den Tod und das Jenseits,[8] die Annäherung an Gott,[9] Weichheit der Herzen[10]. Ebenso soll sich der Besucher an die Kürze des Lebens erinnern und daran seine moralischen Standards auch einzuhalten. Darüber hinaus profitieren die Besitzer der Gräber von den Gebeten und von der Bitte um Vergebung, welche die Besucher für sie erbringen.[11]

In einer Überlieferung von Imam Sadiq (a.) heißt es, dass man die Gräber gläubiger Männer und Frauen besuchen sollte, denn sie gewöhnen sich an euch und wenn ihr euch von ihnen entfernt überkommt sie Furcht.[12] Eine andere Überlieferung besagt, besucht eure Toten, damit sie sich über euren Besuch freuen können, und jeder von euch sollte an den Gräbern der Eltern um die Erfüllung seiner Bedürfnisse bitten, nachdem er für sie gebetet hat.[13]

Argumente für die Legitimität

Muslimische Gelehrte führen folgende Beweise an, um die Legitimität des Besuchs von Gräbern zu beweisen, insbesondere den Besuch der Gräber des Propheten (s.) und der Gläubigen:

  • Koran: Vers 84 der Sure at-Taubah bezieht sich auf eine Geschichte des Propheten (s.), in der er verbot über dem Leichnam von Heuchlern zu beten, für sie Bittgebete zu machen und neben ihren Gräbern zu stehen.[14] Kommentatoren nach deutet dieses Verbot darauf hin, dass es eine legitime Form des Gottesdienstes ist neben den Gräbern zu stehen und zu beten. Andernfalls hätte Gott nicht nur verboten dies bezüglich der Gräber der Heuchler zu tun.[15]
  • Sunnah des Propheten (s.): Der Besuch von Gräbern ist seit Beginn des Islam eine legitime und gängige Praxis. Laut Ibn Schabba im Buch Tarikh al-Madinah al-Munawwarah besuchte der Prophet (s.) das Grab seiner Mutter Amina, als er von der Eroberung Mekkas nach Medina zurückkehrte, und sagte: „Dies ist das Grab meiner Mutter, ich habe Gott gebeten sie zu besuchen, und Er hat mir die Erlaubnis dazu gegeben.“[16] Auch wird berichtet, dass er die Gräber der Märtyrer aus der Schlacht von Uhud[17] besuchte und die der Gläubigen auf dem Baqi-Friedhof.[18]
  • Lebensweise der unfehlbaren Imame (a.): In den historischen Quellen gibt es zahlreiche Berichte über das praktische Leben der Imame (a.), wobei auch der Besuch von Gräbern erwähnt wird.[19]
  • Beispielsweise wurde berichtet, dass Fatima (a.) jeden Freitag das Grab von Hamza b. Abdul Muttalib besuchte, dort betete und weinte.[20] Laut Imam Baqir (a.) besuchte Imam Husain (a.) jeden Freitagabend das Grab von Imam Hasan (a.). Er pflegte auch das Grab von Imam Ali (a.) zu besuchen, dort zu weinen und ihm Grüße auszurichten.[22] Außerdem gibt es in schiitischen Überlieferungsquellen viele Hadithe über die Vorzüge des Besuchs der Gräber des Propheten (s.), der Imame (a.) und der Gläubigen.[23]
  • Die Praxis der Gefährten und Tabi'in: In den historischen Quellen und in den Überlieferungs-Quellen gibt es Berichte über den Besuch der Gräber durch einige Gefährten und Tabi'in, was impliziert, dass das Besuchen von Gräbern nicht verboten ist.[24]
  • Konsens der Gelehrten: Die Legitimität des Besuchs der Gräber des Propheten (s.), der Gläubigen und Rechtschaffenen ist Konsens unter muslimischen Gelehrten.[25]

Qazi Ayyad (gestorben: 544 n.H.), ein malikitischer Gelehrter und Jurist, sagt in einem Buch unter dem Titel Al-Schiffa bi Ta'rif huquq al-Mustafa, dass der Besuch des Grabes des Propheten (s.) eine islamische Tugend und Tradition sei und dass sich alle Muslime darüber einig waren.[26] Sira der Muslime: Die Sira der Muslime seit der Zeit des Propheten (s.) bestand darin, dass sie die Gräber der Gläubigen besuchten und für sie beteten.[27] Abu Bakr Kaschani, ein sunnitischer Jurist des sechsten Jahrhunderts, gab folgenden Hadith des Propheten (s.) wieder: „Ich verbot euch Gräber zu besuchen; Vorher hatte ich es verboten, aber ab jetzt besucht sie“.[28] Er sagte, nachdem der Prophet (s.) die Erlaubnis gegeben hatte die Gräber zu besuchen, hielten die Muslime dies für legitim und waren von da an bis heute fleißig damit beschäftigt.[29]

Manieren beim Grabbesuch

Muslimische Gelehrte führten unter Bezugnahme auf die Sunnah bzw. die Tradition des Propheten (s.) und der unfehlbaren Imame (a.) für das Besuchen von Gräbern Manieren und empfohlene Praktiken an, einige davon sind wie folgt:

  • Donnerstags, zumal am Abend Gräber besuchen;[31]
  • Die Hand auf das Grab legen und sich dabei in Richtung Qibla positionieren;[32]
  • Sieben Mal die Sure al-Qadr rezitieren;[33]
  • Rezitieren von Ayat al-Kursi und dreimal die Sure at-Tauhid;[34]
  • Rezitieren der Sure al-Fatiha und Mu'awwazatain (Sure al-Falaq und Sure an-Nas);[35]
  • Wasser über das Grab schütten;[36]
  • Bittgebete für den Besitzer des Grabes machen und für ihn um Vergebung bitten.[37]

Besuch der Gräber für Frauen

Über die Zulässigkeit und sogar über die Empfehlung des Grabbesuches für Männer sind sich die muslimischen Gelehrten einig, aber bezüglich der Legitimität und religiösen Genehmigung des Grabbesuchs für Frauen gibt es unter ihnen Unstimmigkeiten:

Sichtweise der Imamiyya (Zwölferschia): Bei imamitischen Rechtsgelehrten gilt der Grabbesuch für Frauen als empfehlenswert (mustahab), wobei Sahib Hada'iq sogar angibt in Bezug auf diese Frage bestehe Konsens unter den Gelehrten.[38] Muhaqqiq al-Hilli im Buch al-Mu'tabar sowie Allamah al-Hilli im Buch Muntaha al-Matlab sind jedoch der Ansicht, dass das Besuchen der Gräber für Frauen verwerflich (makruh, nicht wünschenswert) ist.[39] Schahid Awwal verweist im Buch Zikra asch-Schi'a auf Muhaqqiq al-Hillis Sicht und legt dar, den Besuch von Gräbern für Frauen als verwerflich abzutun liegt vielleicht in der Begründung, es widerspreche ihrem Bedeckt- und Geschütztsein vor den Blicken fremder Männer, sollte aber ein derarter Widerspruch nicht bestehen, so ist das Besuchen von Gräbern für Frauen wie für Männer zulässig und empfohlen.[40]

Sichtweise der Sunniten: Laut Tagi ad-Din Subki im Buch Schifa' as-Siqam, zitierend aus dem Buch „al-Mawsu'at al-Faqihiya al-Kuwaitiya“, eine Enzyklopädie der sunnitischen Rechtslehre (fiqh), ist die weit verbreitete akzeptierte Meinung unter sunnitischen Rechtsgelehrten, dass der Besuch von Gräbern für Frauen verpönt (makruh) sei.[41] Manche von ihnen jedoch betrachten den Grabbesuch für Frauen wie für Männer als empfehlenswert.[42]

Sichtweise der Wahhabiten: Muhammad b. Abd al-Wahhab und seine Anhänger beziehen sich auf die Überlieferung „Gott verflucht Gräber besuchende Frauen“[43] und erklären den Grabbesuch für Frauen als verboten.[44] Einige von ihnen befinden das Wort „la'n“ also verfluchen als Zeichen dafür, dass das Besuchen von Gräbern für Frauen verboten und sogar eine große Sünde ist.[45] Allerdings wurde diese Ansicht durch muslimische Gelehrte in Kritik genommen. Einige wie Tirmizi und Hakim Neyschaburi, sunnitische Hadith-Gelehrte, meinen, diese Überlieferung betrifft eine Zeit, in der der Prophet (s.) das Besuchen von Gräbern verboten hatte, im Nachhinein jedoch wurde diese Regel aufgehoben, wonach auch Frauen die Erlaubnis erhielten Gräber zu besuchen.[46] Andere wiederum sind der Meinung bei der erwähnten Überlieferung ginge es um Fälle, wo der Grabbesuch zur Sünde und einer verbotenen Tat führen könne.[47] Von Qurtubi (gest.671 n.H.), ein malikitischer Rechtsgelehrter und Koranexeget, wird zitiert, dass das Wort „zawwarat“ in der Überlieferung der Betonung dient und damit Frauen gemeint sind, die sehr oft die Gräber besuchten, somit umfasst der Fluch in der Überlieferung nicht alle Frauen.[48] Gemäß einer Fatwa aus „Dar al-Ifta' Misr“ ist das Besuchen von Gräbern für Frauen und Männer empfohlen und bei dieser Überlieferung handele es sich nur um Fälle, bei denen der Besuch der Frauen zur Erfrischung des Kummers führt und in Weinen und Schluchzen mündet.[49]

Einwand von Ibn Taymiyya und den Wahhabiten gegen einen Grabbesuch

Ibn Taymiyya und die Wahhabiten erklären unter Berufung auf den Hadith Schaddu Rihal (das Gepäckvorbereiten mit der Absicht Gräber zu besuchen), dass selbst das Grab des Propheten (s.) zu besuchen verboten sei, es wäre eine Neuerung und ein polytheistischer Akt.[50] Aus ihrer Sicht ist die Reisevorbereitung nur für den Besuch der drei Moscheen also Masjid al-Haram, Masjid al-Aqsa und die Prophetenmoschee erlaubt.[53]

Muslimische Gelehrte kritisierten diesen Standpunkt. Der Großteil der sunnitischen Gelehrten wie Nawawi[52] Ibn Hajar al-Asqalani,[53] al-Ghazali,[54] Mulla Ali Qari al-Hanafi,[55] Schams ad-Din adh-Dhabi,[56] Jisas,[57] Ibn Abidin, hanafitischer Rechtsgelehrter,[58] Zarqani, malikitischer Rechtsgelehrter,[59] Ibn Qudama Hanbali[60] und einige andere sind davon überzeugt, dass der Hadith Schaddu Rihal, auf den sich Ibn Taymiyya für die Illegimitität des Grabbesuchs bezog,[61] keinen Verbot, Gräber zu besuchen, impliziert, sondern den Vorzug, die drei Moscheen zu besuchen.