Takfir Ahl al-Qibla

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Takfîr Ahl al-Qibla (Arabisch: تكفير أهل القبلة) oder Takfir (Exkommunikation) der Muslime bedeutet einem Muslim oder einer Gruppe von Muslimen Unglauben durch eine andere Gruppe von Muslimen zuzuschreiben, was Konsequenzen wie die Zulässigkeit der Tötung und die Beschlagnahme von Eigentum des Exkommunizierten nach sich zieht. Wahhabiten haben hinsichtlich der Lehren wie zum Beispiel Monotheismus, Wallfahrt und Tawassul (Mittlungsstreben) eine besondere Auffassung und Muslime, die sich ihren Ideen widersetzen, insbesondere Schiiten, werden von ihnen exkommuniziert (bzw. takfiriert).

Die meisten islamischen Gelehrten sind der Meinung, dass es nicht zulässig ist Anhänger islamischer Strömungen zu exkommunizieren. Allerdings erklärten schon immer einige Muslime im Laufe der Geschichte des Islams die Anhänger anderer Konfessionen zu Nicht-Muslimen. Die Exkommunikation von Imam Ali (a.) durch die Charidschiten und das Takfir der Ahl ar-Ridah, während des Kalifats des ersten Kalifen gehören zu den ersten Beispielen. Danach verbreitete sich immer mehr diese Idee unter den Anhängern der islamischen Konfessionen, aber unter falschen Voraussetzungen und viele Menschen fanden deswegen den Tod. Allerdings beschränkte sich die Exkommunikation nicht nur auf Konfessionen, sondern in Einzelfällen wurden Juristen, Philosophen und Mystiker von ihrer eigenen Strömung exkommuniziert. Es war sogar möglich bezüglich der Meinung der Koran wäre eine Schöpfung, also erschaffen worden Anhänger, die dieser Theorie entgegenstanden zu exkommunizieren, auch wenn beide Parteien Sunniten waren.

Nach der Entstehung des Wahhabismus fand Takfir Ahl al-Qibla zunehmend Verbreitung. Unter dem Einfluss wahhabitischer Ideen und mit ihrer Unterstützung bildeten sich Gruppen wie der IS, die die Muslime, insbesondere die Schiiten, exkommunizierten.

Bedeutung und Stellung

Takfir ist eine rechtswissenschaftliche und theologische Angelegenheit. Leider wurde in der islamischen Geschichte ständig einem Individiuum oder einer Gruppe von Muslimen Takfir Ahl al Qibla zugesprochen, denn es galt als erlaubt ihr Vermögen zu konfizieren und sie zu töten.[1]

Aber nicht nur das, man nahm sich sogar heraus, aufgrund dieser Zuschreibung, die Orte und Gebäude zu zerstören, die für sie als heilig galten.[2] In den letzten Jahrhunderten, mit der Verbreitung der Takfir-Ideen und der Exkommunikation von Muslimen durch die Anhänger dieser Ideen, fand die Diskussion über Takfir immer mehr Verbreitung, woraufhin ganze Werke verfasst[3] und Konferenzen abgehalten wurden

Definition und Typen

Takfir bedeutet, einen Muslim als Ungläubigen zu erklären[4]oder den Leuten der Qibla Unglauben zuzusprechen.[5] Allerdings wird der Unglaube in jurisprudenziell und glaubenstechnisch unterteilt. Sollte eines von beiden einem Muslim zugesprochen werden, wären die Konsequenzen folgende:

  • Rechtswissenschaftlich gesehen geht es bei offensichtlichem Unglauben darum, dass die Person die Religion des Islam in aller Öffentlichkeit verlassen hat. Dieser Muslim ist im jurisprudenziellem Sinne zum Ungläubigen geworden und wird auch als ein Ungläubiger behandelt.
  • Ungaube im Zusammenhang mit Überzeugungen oder innerer Unglaube bedeutet Abkehr vom Glauben, aber nicht vom Islam. Daher wird ein Muslim, der (in diesem Sinne) ungläubig wurde weiterhin als Muslim betrachtet, und nicht als Ungläubiger. Er ist wie ein Heuchler, der nach Außen hin ein Muslim ist, aber dennoch nicht glaubt.[6] Laut Imam Khomeini beziehen sich die in schiitischen Quellen vorhandenen Überlieferungen, in denen den Widersachern der schiitischen Konfession Unglaube zugesprochen wird, auf den Unglauben bezüglich einer Glaubenssätze.[7]

Verbot des Takfirs der Ahl al-Qibla

Nach Rechtsauskunft der Rechtsgelehrten der islamischen Schulen ist es nicht zulässig die Leute der Qibla (die Muslime) zu exkommunizieren (ihnen den Takfir zuzusprechen) und einem Muslim grundlos Unglaube zuzuschreiben ist eine Straftat.[8]

Nach Ansicht der Juristen geht es beim Unterschied zwischen einem Ungläubigen und einem Muslim um das Aussprechen des Glaubensbekenntnisses und um den Glauben an die Auferstehung.[9] Daher vermieden es die Rechtsgelehrten in einigen Fällen trotz der falschen Überzeugungen der Sekten, ihre Anhänger zu exkommunizieren.[10]

Hintergrund

Die Historie über die Exkommunikation der Ahl al-Qibla reicht bis ins erste Jahrhundert n.H. und bis nach dem Tode des Propheten (s.) zurück. Während des Kalifats von Abu Bakr bezeichnete eine Gruppe von Muslimen die Gegner dieses Kalifats als Ungläubige und Abtrünnige und bekämpfte sie, diese Schlachten sind als die Ridda-Schlachten bekannt.[11]

Laut Rasul Ja'farian, einem Forscher der islamischen Geschichte (geb. 1343 n.H.), gab es unter den Ridda Leuten wie Malik bin Nuwaira, Muslime, die beteten, aber das Kalifat von Abu Bakr nicht akzeptierten und die Herrschaft der Ahl al-Bait des Propheten (s.) anstrebten.[12] Sie weigerten sich dem derzeitigen Kalifen die Zakat zu entrichten und wurden deshalb als Abtrünnige und Ungläubige abgetan, verfolgt und getötet.[13]

Während der Herrschaftszeit von Imam Ali (a.) exkommunizierten ihn die Khawarij, da er das Schiedsverfahren akzeptierte und hetzten Nehruvan gegen ihn auf.[14] Aus diesem Grund weigerten sich viele, ihn bei der Fortsetzung der Schlacht gegen Muawiya b. Abisufyan zu begleiten[15] und die Nahrawan-Schlacht, gegen Imam Ali (a.), wurde in die Wege geleitet.[16]

Von Ja'far Sobhani, einem der schiitischen Vorbilder der Nachahmung, wird im Buch „Buhuth fi al-Milal wa an-Nihal“ berichtet, während des Aufruhrs im Zusammenhang mit dem Thema über die Entstehung des Korans (die Vertreter der Frage bezüglich der Erschaffung oder Nicht-Erschaffung oder des Nichterschaffenseins des Korans waren Sunniten) exkommunizierten die Vertreter der jeweilig anderen Theorie ihre Gegner.[17] Danach wurden immer wieder Gruppen von Muslimen oder einzelne Personen exkommuniziert. In den letzten Jahrhunderten wurden mit der Verbreitung salafistischer und wahhabitischer Ideen Muslime, insbesondere Schiiten, von den Anhängern dieser Ideen exkommuniziert.

Motive

Die Exkommunikation von Muslimen findet aus den verschiedensten Gründen statt, darunter:

  • Glaubensüberzeugungen: Die Charidschiten exkommunizierten einen Muslim, der eine schwere Sünde beging.[21] Dafür bezogen sie sich auf den Vers „Wer nicht nach dem waltet, was Allah (als Offenbarung) herabgesandt hat, das sind die Ungläubigen.“[Koran 2] [22] Bei Muslimen jedoch führt das Begehen einer schweren Sünde zur Abkehr vom inneren Glauben, nicht zur Abkehr vom Islam, und infolgedessen ist der Täter ein Übertreter, kein Ungläubiger.[23] Abu al-Hasan al-Asch'ari,[24] Ahmad Ibn Hanbal[25] und die Mu'taziliten, jene die an die Erschaffung des Korans glaubten, exkommunzierten diejenigen, die der Ansicht waren, der Koran sei nicht erschaffen.[26] In schiitischen Hadithen werden die Ghulat (jene, die hinsichtlich der Charaktereigenschaften der unfehlbaren Imame (a.) übertreiben) und diejenige, die über twafiz (Mufawwiza) sprechen als Ungläubige bezeichnet.[27]
  • Religiöser Fanatismus: Historischen Berichten zufolge exkommunizierten einige Anhänger islamischer Konfessionen sich gegenseitig. Beispielsweise exkommunizierten Anhänger sunnitischer Sekten im 8. Jahrhundert n.H. die Hanbalis aufgrund des Verhaltens von Ibn Taymiyyah, und andererseits exkommunizierte Ibn Hatim al-Hanbali alle Muslime, die keine Hanbalis waren.[28] Dieses Exkommunizieren fand auch von Seiten sunnitischer Anhänger gegenüber Schiiten statt, aber auch umgekehrt. Der wahhabitische Mufti Ibn Jibrin hält die Schiiten für Ungläubige, da er ihnen Glaubensvorstellungen wie die Verfälschung des Korans zuschreibt, sie die Mehrheit der Gefährten für Ungläubige halten würden und die Sunniten für unrein und ungläubig, ausserdem würden sie bezüglich Ali (a.) und seinen Kindern übertreiben.[29] Schiiten vertreten selbstverständlich diese Überzeugung nicht [Zitat erforderlich], die Mehrheit der schiitischen und sunnitischen Juristen glaubt, dass die Anhänger anderer islamischen Konfessionen keine Ungläubigen sind,[30] auch wenn es in einigen schiitischen Quellen solche Zuschreibungen gibt, so so ist der Unglaube bezüglich einiger Glaubenssätze gemeint[31]
  • Mystik und Philosophie: Einige muslimische Gelehrte haben Philosophen und Mystiker exkommuniziert. Ghazali hat in seinem Buch Tahafut al-Falasafah Philosophen exkommuniziert.[32] Laut Seyyed Mohammad Baqer Khonsari (gestorben 1313 n. Chr.) exkommunizierte eine Gruppe von Juristen Mulla Sadra wegen seiner Worte, die nicht mit der Scharia vereinbar waren.[33]

Die Folgen von Takfir Ahl al-Qibla

  • Tötung von Muslimen: Die islamische Geschichte ist voll von Beispielen über das Töten von Muslimen aufgrund von Takfir.
  • Zerstörung historischer Denkmäler und religiöser Gebäude: Die Wahhabiten zerstörten, unter dem Vorwand gegen den Polytheismus vorzugehen, historische und angesehene Orte der Muslime, wie die Gräber der Imame in al-Baqi und auch ihre Schreine.
  • Der Welt wird ein gewalttätiges Bild vom Islam vermittelt: Das Aufkommen der Takfiri-Gruppen, die im Namen des Islam agieren, führte dazu, dass die Gegner des Islam diese Religion als eine gewalttätige ansehen.[34]

Weitere Folgen der Exkommunikation (Takfir):

  • Bewaffneter Aufstand gegen islamische Regierungen zu ihrer Schwächung;
  • Spaltung islamischer Länder;
  • Gefangengenommene Frauen und Töchter von Exkommunizierten gelten für Takfiris als erlaubt.[35]

Takfiri-Gruppen

Im letzten Jahrhundert exkommunizierten die Anhänger des Wahhabismus und Gruppen wie ISIS, die unter ihrem Einfluss standen und von ihnen unterstützt wurden, viele Muslime, töteten sie und beschlagnahmten ihr Eigentum.[36] Sie bezogen sich dabei auf Verse, die über Polytheisten und Ungläubige offenbart wurden und wandten sie bei Muslimen an.[37] Muslimische Gelehrte sprachen sich dagegen aus, sie sind der Meinung nur die Verleugnung der Grundsätze der Religion, wie die des Monotheismus und des Prophetentums führt zum Unglauben der Muslime[38] und auch erst dann, wenn die Verleugnung bewusst stattfindet[39]

Themenverwandte Suchanfragen

Koranverse

  1. ان الحکم الا لله
    Sure An'am, Vers 57
  2. وَمَن لَّمْ يَحْكُم بِمَا أَنزَلَ اللَّـهُ فَأُولَـٰئِكَ هُمُ الْكَافِرُونَ
    Sure Ma'ida, Vers 44

Fußnoten

  1. Aghsalihi und andere, «Takfir wa Barresi Payamadhaye An Car Jawame Islami», S.95
  2. Aghsalihi und andere, «Takfir wa Barresi Payamadhaye An Car Jawame Islami», S.105
  3. Nasr Isfahani, Kitabschinasi Takfir, S.285
  4. Fayyumi, Misbah al-Monir, Wort «Takfir»
  5. Abdul-Mun'im, Mu'jam al-Mostalahat wa al-Alfaz al-Fiqhiyya, B.1, S.487
  6. Khomeini, Kitab at-Tahara, B.3, S.437-438
  7. Khomeini, Kitab at-Tahara, B.3, S.432
  8. Schahid Thani, Al-Rauzat al-Bahiyya, B.9, S.175; Jaziri, Kitab al-Fiqh Ala Mazahib al-Arba'a, B.5, S.194-196
  9. Khomeini, Kitab at-Tahara, B.3, S.437-438
  10. Majlisi, Bihar al-Anwar, B.54, S.246-247
  11. Maqdesi, Al-Bod' wa al-Tarikh, B.5, S.152
  12. Ja'farian, Tarikh Kholafa, B.2, S.32
  13. Waqidi, Ar-Ridda, S.106-107
  14. Sobhani, Bohuth fi al-Milal wa al-Nihal, B.5, S.97
  15. Dinawari, Akhbar al-Tiwal, S.206
  16. Ya'ghubi, Tarikh al-Ya'ghubi, B.2, S.192-193
  17. Sobhani, Bohuth fi al-Milal wa al-Nihal, B.2, S.336
  18. Dinawari, Akhbar al-Tiwal, S.206
  19. Mughniyya, Hazihi Heya al-Wahhabiyya, S.74-76
  20. Mohammad b. Abdulwahhab, Kaschf al-Schobahat, S.7
  21. Schahristani, Al-Milal wa al-Nihal, B.1, S.122,128,135
  22. Jorjani, Scharh al-Mawaqif, B.8, S.334-338
  23. Sobhani, Muhazirat fi al-Ilahiyyat, S.462
  24. Asch'ari, Al-Ibana, S.89
  25. Ibn Hanbal, Kitab as-Sunna, S.15
  26. Sobhani, Bohuth fi al-Milal wa al-Nihal, B.2, S.336
  27. Horr Ameli, Wasail al-Schia, B.28, S.348
  28. Heidar, Al-Imam as-Sadiq wa al-Mazahib al-Arba'a, B.1, S.200-202
  29. Ibn Jibrin, Al-Lu'lu al-Makin, S.25
  30. Jaziri, Kitab al-Fiqh Ala Mazahib al-Arba'a, B.5, S.194-195
  31. Khomeini, Kitab at-Tahara, B.3, S.432
  32. Ghazali, Tahafut al-Falasafah, S.94-295
  33. Khonsari, Rauzat al-Jannat, B.4, S.121
  34. «Weltkongress extremistischer und Takfiri-Strömungen aus Sicht islamischer Gelehrter»
  35. Aghsalihi und andere, «Takfir wa Barresi Payamadhaye An Car Jawame Islami», S.100-110
  36. Bakhschi und Bahari, «Barresi Ideulogie Guruh Takfiri-Wahhabi Dolat Islami Scham wa Iraq», S.141-144
  37. Aghsalihi und andere, «Takfir wa Barresi Payamadhaye An Car Jawame Islami», S.97
  38. Siehe: Raschid Riza, Majala al-Manar, B.35, S.573
  39. Siehe: Raschid Riza, Majala al-Manar, B.35, S.573

Quellenverzeichnis

  • Abdul-Mun'im, Mahmud Abdurrahman, Mu'jam al-Mostalahat wa al-Alfaz al-Fiqhiyya, Kairo, Dar al-Fazila, 1999
  • Aghsalihi, Ali und andere, «Takfir wa Barresi Payamadhaye An Car Jawame Islami»
  • Asch'ari, Ali b. Ismail, Al-Ibana, Kairo, Dar al-Ansar, 1397 n.H
  • Bakhschi, Mahdi und Bihnam Bahari, «Barresi Ideulogie Guruh Takfiri-Wahhabi Dolat Islami Scham wa Iraq»
  • Dinawari, Ahmad b. Dawud, Akhbar al-Tiwal, Qom, Manschurat al-Razi, 1368 n.i.S
  • Fayyumi, Ahmad b. Mohammad, Misbah al-Monir, Beirut, Dar al-Fikr, o.H
  • Ghazali, Mohammad, Tahafut al-Falasafah, o.D, o.H
  • Horr Ameli, Mohammad b. Hasan, Wasail al-Schia, Qom, Muassisa Al al-Bait, 1409 n.H
  • Ibn Hanbal, Ahmad, Kitab as-Sunna, Mekka, Al-Matba'a as-Salafiyya, 1349 n.H
  • Ibn Jibrin, Al-Lu'lu al-Makin, o.D, o.H
  • Ja'farian, Rasul, Tarikh Kholafa, Qom, Dalil Ma, 1380 n.i.S
  • Jaziri, Abdurrahman, Kitab al-Fiqh Ala Mazahib al-Arba'a, Beirut, 1410 n.H
  • Jorjani, Ali b. Mohammad, Scharh al-Mawaqif, Ägypten, 1907
  • Khomeini, Sayed Ruhollah, Kitab at-Tahara, Teheran, Muassisa Tanzim wa Naschr Athar Imam Khomeini, 1385 n.i.S
  • Khonsari, Sayed Mohammad Baqir, Rauzat al-Jannat, Qom, Ismailian, 1390 n.i.S
  • Majlisi, Mohammad Baqir, Bihar al-Anwar, Beirut, 1403 n.H
  • Maqdesi, Motahhar b. Tahir, Al-Bod' wa al-Tarikh, Maktaba al-Thighafat al-Diniyya, o.H
  • Mohammad b. Abdulwahhab, Kaschf al-Schobahat, Saudi-Arabien, Wizarat al-Schu'un wa al-Aughaf, 1418 n.H
  • Mughniyya, Mohammad Jawad, Hazihi Heya al-Wahhabiyya, Teheran, 1408 n.H
  • Nasr Isfahani, Abazar, Kitabschinasi Takfir, Qom, Dar al-A'lam, 1393 n.i.S
  • Raschid Riza, Majala al-Manar
  • Schahid Thani, Zain al-Din b. Ali, Al-Rauzat al-Bahiyya, Beirut, 1403 n.H
  • Schahristani, Mohammad b. Abdul-Karim, Al-Milal wa al-Nihal, Kairo, 1967
  • Sobhani, Ja'far, Bohuth fi al-Milal wa al-Nihal, Qom, Muassisa an-Naschr al-Islami, 1427-1428 n.H
  • Sobhani, Ja'far, Muhazirat fi al-Ilahiyyat, Qom, Muassisa Imam Sadiq, 1428 n.H
  • Waqidi, Mohammad b. Umar, Ar-Ridda, Beirut, Dar al-Gharb al-Islami, 1990
  • Ya'ghubi, Ahmad, Tarikh al-Ya'ghubi, Beirut, Dar Sader, o.H