Unverfälschbarkeit des Korans

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Die Unverfälschbarkeit des Korans ist einer der allgemeinen Glaubenssätze der Muslime und der islamischen Strömungen, auf deren Grundlage der Koran, der den Muslimen zur Verfügung steht, derselbe ist, der dem Propheten (s.) offenbart wurde und keiner Verfälschung unterliegt Alle Muslime sind sich einig, dass dem bestehenden Koran (unter Muslimen) nichts hinzugefügt wurde; Es gibt jedoch unterschiedliche Meinungen über seine Mangelhaftigkeit. Eine kleine Anzahl muslimischer Gelehrter ist der Meinung, es gebe Fehler im Koran. Sie beziehen sich auf eine Reihe von Überlieferungen, die in einigen sunnitischen und schiitischen Quellen aufgenommen wurden; Einige Wahhabiten unterstellen den Schiiten, davon ausgehend, ihre Meinung wäre der Koran sei verfälscht worden.

Die verbreitete Meinung unter schiitischen Gelehrten ist jedoch, dass es im Koran keine Verfälschung in Form von Hinzufügung oder Weglassen gibt und dass der Koran, der unter den Muslimen existiert, derselbe Koran ist, der dem Propheten (s.) offenbart wurde. Um zu beweisen, dass der Koran nicht durch Hinzufügung oder Weglassen verfälscht wurde, zitierten sie den Vers von Hifz, den as-Saqalain-Hadith und einige andere Überlieferungen, die von den unfehlbaren Imamen auf der Basis rationaler Gründe überliefert wurden.

Schiitische Gelehrte wiesen auch auf die in einigen sunnitischen und schiitischen Quellen festgehaltenen Überlieferungen hin, die einen Mangel anzeigen würden. Das wurde unter dem Gesichtspunkt der Beweiskraft und Beweiswürdigkeit kritisiert und man ist der Meinung, dass diese Überlieferungen einen Mangel im Koran nicht beweisen können.

Zahlreiche Werke wurden von schiitischen Kommentatoren, Juristen und Korangelehrten verfasst, um die Behauptung über die Verfälschung des Korans zu widerlegen, darunter: Borhan Roschan; al-Burhan ala adami tahrif al-Quran von Mirza Mehdi Borujerdi und Siyanat al-Quran min at-Tahrif, geschrieben von Mohammad Hadi Ma'refat.

Die Bedeutung von Verfälschung und ihre Arten

Unter Verfälschung versteht man die Verfälschung, das Austauschen und das Verändern des Wortes aus seiner ursprünglichen Grundform.

Wörtliche Verfälschung

Hier geht es um Veränderung von Wörtern, diese Veränderung hat verschiedenene Arten, die wichtigsten davon sind folgende: [3]

  • Verfälschung durch Hinzufügung: Diese Art der Verfälschung in Bezug auf den Koran bedeutet, dass ein Teil des Korans, der sich jetzt in den Händen der Muslime befindet, nicht derselbe Koran ist, der dem Propheten (s.) offenbart wurde.[4]
  • Verfälschung durch Weglassen: Dies bedeutet, dass der Koran, der den Muslimen zur Verfügung steht, nicht alles enthält, was dem Propheten (s.) offenbart wurde.[5]

Verfälschung der Bedeutung

Eine Verfälschung der Bedeutung oder des Inhalts besteht darin, dass der Verfälscher die Bedeutung des Wortes in die von ihm gewünschte Richtung kippt und von der wahren Bedeutung abweicht.[6] Mit anderen Worten: Die Interpretation des Wortes ist anders als dessen wirkliche Bedeutung.[7]

Andere Bedeutungen von Verfälschung

Andere Arten der Verfälschung sind die Nichtanordnung der Suren nach der Reihenfolge ihrer Offenbarung (lokale Verfälschung), die Umwandlung eines Wortes in sein Synonym (Verfälschung des Wortes) und das Rezitieren der Worte des Korans entgegen der üblichen Lesart (Verfälschung bei der Rezitation).[8]

Der Standpunkt der Muslime bezüglich der Verfälschung des Korans

Laut Seyyed Abulqasim Khui (gestorben: 1371 n.i.S.) kam es aufgrund der Notwendigkeit der Religion und Konsens aller Muslime nicht zu einer Verfälschung durch Hinzufügung, d.h. zu einer verbalen Ergänzung des Korans.[9] Über die Verfälschung durch Weglassen einiger Wörter und Sätze aus dem Korans gibt es Unstimmigkeit unter muslimischen Gelehrten: Die meisten von ihnen glauben, dass diese Art der Verfälschung im Koran nicht vorkam; Im Gegenteil, nur wenige Menschen sind der Meinung, dass es dazu kam.[10]

Über die Verfälschung der Bedeutung des Korans schrieb Seyyed Abulqasim Khui im Buch Al-Bayan fi Tafsir al-Qur'an "Unter Muslimen besteht kein Zweifel daran, dass es zu dieser Art der Verfälschung kam und einige korrupte Schulen i die Verse des Korans entsprechend ihren Meinungen und Ansichten interpretiertenund ihre Bedeutung änderten,[11] was in der Sprache der Scharia verboten ist.[12]

Laut einigen Korangelehrten erfolgten im Koran keine andere Arten von Verfälschungen, wie die Umwandlung eines Wortes in sein Synonym und das Rezitieren der Worte des Korans entgegen der üblichen Lesart.[13]

Schiitische Meinung über die Verfälschung des Korans

Die unter schiitischen Gelehrten weit verbreitete Ansicht ist, dass im Koran nicht nur keine Verfälschung durch Hinzufügung stattfand, sondern auch keine im Sinne einer Weglassung und dass der Koran, der unter Muslimen üblich ist, derselbe Koran ist, der von Gott dem Propheten (s.) offenbart wurde.[14] Scheich Saduq sagt im Buch al-I'tiqad, dass die Schiiten glauben, der dem Propheten (s.) offenbarte Koran ist derselbe wie der in den Händen des Volkes und diejenigen, die ihm etwas anderes zuschreiben lügen.[15]

Scheich Tusi schreibt in der Einleitung des Tafsirs at-Tibyan, dass aus der Imamiyyah (der Zwölferschiitentums) hervorgeht, dass der Koran keine Mängel hat, und bei den von den Schiiten und Sunniten tradierten Überlieferungen über irgendeinen Mangel seitens des Korans ginge es nur um einzelne Berichte (khabar al-wahid), die keinen Erkenntnisgewinn bringen und die man besser meiden sollte.[16]

Mohammad Javad Balaqi (gestorben: 1352 n.H.) zitierte in seinem Buch Ala ar-Rahman folgendes von Mohaghegh Karaki: Da jene Überlieferungen, auf die sich jene Leute, die an die Mangelhaftigkeit des Korans glauben, beziehen, koranischen Argumenten, der mutiwatir überlieferten Tradition und der Konsens widersprechen, sind sie, sollten sie nicht interpretierbar sein, wegzulassen.[17]

Kaschif al-Ghita (gestorben: 1228 n.H.) ist einer der schiitischen Gelehrten und Juristen, die die Verfälschung des Korans ablehnt und sagt, dass der Koran selbst und der Konsens der Gelehrten zu allen Zeiten die Tatsache bezeugen, bezüglich des Korans fand keine Weglassung statt und dem Widerstand einiger weniger Menschen ist keiner Aufmerksamkeit zu schenken und das Handeln nach der äußeren Bedeutung der Überlieferungen, die eine Verfälschung im Koran implizieren, sind aufgrund der Selbsverständlichkeit der Unverfälschbarkeit des Koran in Form von Hinzufügung oder Weglassen, unzulässig.[18]

Die Unterstellung, Schiiten glauben an die Verfälschung des Korans

Tabarsi in Majma al-Bayan (gestorben: 548 n.H.) sagte, dass einige Schiiten und eine Gruppe der Haschwiyya (eine Sekte von den Sunniten, die die Äußere Bedeutung der Hadithe als Kriterium nutzt) Hadithe erwähnten, auf deren Grundlage Mängel in den Koran aufgenommen wurden.[19] Diejenigen, die an die Verfälschung und Mangelhaftigkeit des Koran glauben beziehen sich auf Überlieferungen, die in den Hadith-Quellen der Schiiten [20] und der Sunniten[21] angeführt sind.[22] Es heißt auch, dass eine kleine Anzahl von Achbariya[23], die sich auf diese Überlieferungen stützen, glaubten, dass der Koran Mängel aufweise und dieser Koran, der den Muslimen zur Verfügung steht, unvollständig ist, also nicht alles ist, was dem Propheten (s.) offenbart wurde.[24] Dies ist der Grund, warum einige Wahhabiten allen Schiiten den Glauben an die Verfälschung des Korans zuschreiben.[25] Diese Anschuldigungen nahmen insbesondere nach der Veröffentlichung des Buches „Fasl al-Khittab“ von Mirza Husein Nuri im Jahr 1292 n.H zu [26] und gilt bis heute als eine der Quellen, worauf Bezug genommen wird, um den Schiiten den Glauben an die Verfälschung des Korans zuzusprechen.[27] Beispielsweise schrieb Ihsan Ilahi Zahir, ein wahhabitischer Autor aus Pakistan, in seinem Buch mit dem Titel „asch-Schi'a wa al-Quran“, bezugnehmend auf das Buch al-Khitab allen schiitischen Gelehrten die Ansicht einer Verfälschung, sogar in Form von Hinzufügung zu. Schiitische Gelehrte sagen, dass Mirza Husain Nuri nicht der Einzige sei, die an die Verfälschung des Korans glaube, und er eine Überzeugung enthüllte an die anderen schiitischen Gelehrten glauben, sie aber aus Taqiyya verbergen.[28]

Die Antwort schiitischer Gelehrter

Laut Mirza Mahdi Borujerdi (gestorben: 1347 n.i.S.), ein schiitischer Rechtsgelehrter und ein Schüler von Scheich AbdulKarim Hairi Yazdi, im Buch Burhan; al-Burhan ala adam-i Tahrif al-Quran sind die meisten Überlieferungen über die Verfälschung des Korans, darunter 188 Überlieferungen im Buch „Fasl al-Khitab“ von Mirza Husain Nuri, von dem Buch von Ahmad b. Muhammad Sayari entnommen.[29] Abulqasim Khui sagt, dass die Gelehrten der Rijal-Wissenschaft Sayari als Lügner eingestuft hätten und ihn in seiner Überzeugung für korrupt hielten.[30]

Laut Agha Bozorg Tehrani (gestorben: 1389 n.N.) in adh-Dhariyyah wurde das Buch „Fasl al-Khitab schon seit Beginn der Verfassung von den schiitischen Gelehrten abgelehnt, es heißt, dass Mohammad Husain Kaschif al-Ghita, der ein Zeitgenosse des Autors des Buches war, es nach dem er es gelesen hatte verurteilte und eine Veröffentlichung ablehnte. Er erließ eine Fatwa [32], woraufhin viele Werke entweder separat [33] oder am Rande von Diskussionen oder Büchern im Zusammenhang mit der Interpretation des Korans [34] von schiitischen Juristen, Kommentatoren und Korangelehrten zwecks Widerlegung dieses Buches verfasst wurden. Seyyed Kamal Heidari nennt in einem Buch mit dem Titel „Quran wa Masuniat az Tahrif“ 32 berühmte schiitische Kommentatoren, Juristen und Korangelehrte, die jede Verfälschung in Form von Hinzufügung und Streichung im Koran abgelehnt haben.[35] In einem Artikel mit dem Titel „Ghalian und der Gedanke über die Verfälschung des Korans“ wurde behauptet, dass von der Gesamtzahl der Überlieferungen über die Verfälschung des Korans eine große Zahl (fast zwei Drittel) durch Ghalis (Übertreiber) überliefert wurden.[36]

Die Gründe für die Unverfälschbarkeit des Korans

Diejenigen, die sagen, dass der Koran nicht verfälscht wurde, führen folgende Beweise an, um ihren Standpunkt zu untermauern:

Zikr Vers

Laut Kommentatoren bedeutet das Wort „Zikr im Vers „Nahnu Nazalna Adh-Dhikr wa inna Lahu Lahafizun“ der Koran, den Gott dem Propheten (s.) offenbarte und für dessen Bewahrung vor Verfälschung in Form von Hinzufügung oder Streichung er sich verantwortlich erklärt. [37]

Hadithe

In einigen Hadithen wird betont, dass der Koran nicht verfälscht wurde.[38] Der ath-Thaqalain ist einer der Hadithe, worauf man sich bezieht, um die Unverfälschbarkeit des Korans zu beweisen. [39] Laut einer Überlieferung des Propheten (s.) [40] kann man sich in jeder Zeit an den Koran wenden, während der Glaube an die Verfälschung des Korans dies unmöglich macht. Wäre der Koran verfälscht, so wäre der Befehl des Propheten (s.) sich daran zu halten nicht notwendig gewesen.[41] Außerdem ist, laut einiger Hadithe, einer der Wege, um authentische Hadithe von falschen zu unterscheiden, sie dem Koran gegenüberzustellen (schauen ob der Hadith mit dem Koran vereinbar ist oder nicht) [42], wäre der Koran verfälscht worden, so ist diese Empfehlung bzw. dieser Befehl obsolet.[43]


Laut Scheich Saduq im Buch al-I'tiqadat basieren die Überlieferungen, die von den unfehlbaren Imamen (a.) über die Tugenden der Suren, die Belohnung für das Rezitieren des Korans und die Belohnung für das Rezitieren jeder Sure [44] tradiert wurden, wie auch die Überlieferungen im Zusammenhang mit der Belohnung für die komplette Lektüre des Korans [45] alle auf der Nichtverfälschung des Korans.[46]

Rationaler Grund

Laut Mirza Mahdi Borujerdi machte der Prophet (s.) nach seiner Berufung zum Propheten drei Ansprüche geltend: Erstens, dass er zu allen Stämmen der Menschheit gesandt wurde. Zweitens, dass alle früheren Religions-Gesetze überholt sind und seinem Religiongesetz gefolgt werden muss. Drittens, der Aspekt der Endgültigkeit, d.h. es wird nach ihm kein Gesandter oder Prophet mehr kommen.[47] Gemäß diesen Voraussetzungen schreibt die Vernunft vor, dass der Koran, den Gott seinem letzten Gesandten offenbart hat, um die Menschheit bis zum Tag des Gerichts zu führen frei von Verfälschungen, Hinzufügungen oder Streichungen sein muss.[48]

Einige argumentierten, indem sie sich der Regel der Gnade bedienten, wonach das Herabsenden von Propheten und himmlischen Büchern von Gott als seine Gnade gegenüber der Menschheit in dieser Welt und im Jenseits angesehen wird, dass der Koran, das letzte Buch zur Rechtleitung der Menschen, gemäß der Regel der Gnade herabgesandt wurde und von jeglicher Hinzufügung oder Streichung befreit sei und wäre darin Hinzugefügtes oder Gestrichenes, so verstieße dies gegen die Anforderungen der Gnade.[49]

Schiiten glauben nicht an die Verfälschung des Korans - die Sicht der sunnitischen Gelehrten dazu

Einige sunnitische Gelehrte haben die Schiiten freigesprochen von dem Glauben, der Koran sei verfälscht.[50] Beispielsweise spricht Abul Hasan Asch'ari (gestorben: 324 n.H.) in Maqalat Islamiin nur einer Gruppe von Schiitenden Glauben an die Mangelhaftigkeit des Korans zu und meint, dass die Schiiten, die an das Imamat (Imamiyah) glauben davon überzeugt sind, dass es im Koran weder Hinzufügungen noch Streichungen gibt.[51] Rahmatullah Dehlavi (gestorben: 1308 n.H.), ein sunnitischer Gelehrter aus Indien, sagte in seinem Buch „Azhar al-Haqq“, dass der Koran von den meisten schiitischen Imami-Gelehrten vor jeglicher Änderung geschützt wurde und nur wenige erwähnten Mängel, die diese jedoch ablehnten.[52] Muhammad Abdullah Daraz (gestorben: 1337 n.i.S.), ein ägyptischer Gelehrter und Exeget, erwähnte in seinem Buch „Einführung in den Edlen Koran“ die Ansicht von Scheich Saduq zur Nichtverfälschung des Korans und meinte, dass die Imamiten daran glauben, der Koran, dem Koran, der den Muslimen zur Verfügung steht wurde weder etwas hinzugefügt noch etwas daraus gestrichen[53]. Muhammad al-Madani (gestorben: 1388 n.N.), ein ägyptischer Gelehrter und einer der Professoren der Al-Azhar-Universität, schrieb auch in einem veröffentlichten Artikel der Zeitschrift „Rasalah al-Islam", dass kein schiitischer und sunnitischer Gelehrter an die Verfälschung des Korans glaubt.[54]