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Entwurf:Festgebet

Aus wikishia
Das Eid-al-Fitr-Gebet wurde in den frühen Jahren des 14. Jahrhunderts n.i.S im Schrein von Sayyida Masuma (s.) in Qom unter der Leitung von Abdulkarim Haeri Yazdi abgehalten.

Das Festgebet, auch als Eid-Gebet (Persich: نماز عید ) oder Eidain-Gebet (نماز عیدین) bekannt, wird von Muslimen an den Feiertagen von Eid al-Fitr und Eid al-Adha verrichtet. Nach den Rechtsgutachten führender schiitischer Gelehrter ist dieses Gebet während der Präsenz des unfehlbaren Imams obligatorisch (wajib) und setzt die Durchführung im Gemeinschaftsgebet voraus. Im Zeitalter der Verborgenheit hingegen wird das Gebet als empfohlen (mustahabb) eingestuft; in der rechtlichen Debatte bestehen jedoch divergierende Auffassungen darüber, ob die rituelle Verrichtung primär in der Gemeinschaft oder individuell erfolgen sollte.

Das Gebet gliedert sich in zwei Gebetseinheiten, wobei die erste Einheit durch fünf und die zweite durch vier Qunut-Sequenzen charakterisiert ist. Der rituelle Akt schließt mit zwei Predigten ab. Der zeitliche Rahmen für die Verrichtung erstreckt sich von Sonnenaufgang bis zum Zenit (Mittag). Bevorzugt wird, dass das Gebet unter freiem Himmel abgehalten wird. Historisch lässt sich das erste bezeugte Festgebet auf den Monat Schawal des Jahres 2 n.H. datieren. Zu den bekannten Ereignissen, die damit in Verbindung stehen, gehört der Reuevolligkeit al-Maʾmun al-ʿAbbassis gegenübergestellt, das Eid al-Fitr-Gebet durch Imam al-Riza (a.) leiten zu lassen.

Bedeutung und Stellung

Das Festgebet, welches von der muslimischen Gemeinschaft anlässlich der beiden großen Festtage ʿId al-Fitr und ʿId al-Adha vollzogen wird, wird in den Rechts- und Überlieferungsquellen mit Salat al-ʿIdayn (das Gebet der beiden Festtage) bezeichnet.[1] Hinsichtlich seines Ursprungs berichtet der Historiker Muhammad b. Jarir at-Tabari (gest. 310 n.H.) über die erste dokumentierte Verrichtung dieses Gebets durch den Propheten Muhammad, welcher dieses am ersten Tag des Monats Schawwal im Jahre 2 n.H. vollzog.[2] Die Partizipation der Gläubigen an den Festgebeten – insbesondere am Eid al-Fitr – ist traditionell von außerordentlich hoher Relevanz. Infolgedessen wird das Gebet in sämtlichen bedeutenden schiitischen sowie sunnitischen Heiligtümern in Gemeinschaft abgehalten wird.[3]

In Maschhad findet das Festgebet traditionell im Heiligtum von Imam Riza (a.) statt.[4] Ebenso wird das Gebet im Heiligtum von Imam Ali (a.) in Nadschaf,[5] in der Großen Moschee von Kufa[6] sowie im Areal zwischen den Schreinen in Karbala (Bayn al-Haramayn) verrichtet.[7]

Die Reue al-Maʾmuns bezüglich der Leitung des Eid-Gebets durch Imam al-Riza (a.)

Gemäß einer Überlieferung im Werk al-Kafi forderte der abbasidische Kalif al-Ma’mun nach der Ernennung von Imam Riza (a.) zum Kronprinzen den Imam dazu auf, das Festgebet zu leiten. Nach mehrfacher Aufforderung willigte Imam Riza (a.) unter der Bedingung ein, das Gebet strikt nach der Sunna des Propheten Muhammad zu vollziehen.[8] Derselben Quelle zufolge warnte der Wesir Fazl b. Sahl den Kalifen vor der massiven Resonanz der Bevölkerung, die die Ankunft des Imams mit einer solchen Begeisterung erwartete, dass sie die Stabilität der abbasidischen Herrschaft gefährden könnte. Infolgedessen entsandte al-Ma’mun einen Boten, um den Imam zur Rückkehr zu bewegen.[9] Nach Ansicht von Morteza Motahhari bestand der Hauptgrund dafür, dass al-Maʾmun die Verrichtung des Gebets durch Imam al-Riza (a.) verhinderte, in der Gefahr, die er aus dem enthusiastischen Empfang des Volkes sowie dessen Zuneigung und Liebe gegenüber dem Imam ableitete; denn im Gegensatz zur Vorgehensweise der abbasidischen Kalifen begab sich Imam al-Riza (a.) frei von jeglichem Prunk zum Gebetsplatz und sah sich mit einem massiven Zustrom der Bevölkerung konfrontiert.[10]

Vorschriften und Etiketten des Festgebets

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Qunut-Gebet des Festgebets:

«O Gott, Du, dem Erhabenheit und Größe zu eigen sind, Du, dem Freigebigkeit und absolute Macht zu eigen sind, Du, dem Verzeihung und Barmherzigkeit zu eigen sind, Du, dem Gottesfurcht und Vergebung zu eigen sind. Ich flehe Dich an, beim Recht dieses Tages, den Du für die Muslime zu einem Fest bestimmt und für Muḥammad (Gott segne ihn und seine Familie) zu einem Schatz und einer Mehrung an Vorzug und Ehre gemacht hast, dass Du Muḥammad und die Familie Muḥammads segnest. Lass mich in alles Gute eingehen, in das Du Muḥammad und die Familie Muḥammads hast eingehen lassen, und lass mich aus allem Übel hervorgehen, aus dem Du Muḥammad und die Familie Muḥammads hast hervorgehen lassen. O Gott, ich bitte Dich um das Beste, worum Deine rechtschaffenen Diener Dich gebeten haben, und ich suche Zuflucht bei Dir vor dem, wovor Deine rechtschaffenen Diener Zuflucht bei Dir gesucht haben.»

Scheich Ṣadūq, Uyūn Aḫbār ar-Riḍā (a.), B.1, S.296.[11]

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Nach schiitischer Rechtsauffassung ist die Verrichtung des Festgebets in Anwesenheit des unfehlbaren Imams als obligatorisch (wajib) eingestuft[12] und setzt die Durchführung im Gemeinschaftsgebet voraus.[13] Während der Verborgenheit (Ghayba) wird das Gebet hingegen als rituell empfohlen (mustahabb) qualifiziert,[14] wobei in der rechtsgelehrten Debatte keine Übereinkunft über die Obligatorietät der gemeinschaftlichen Form besteht.[15] In seinem Rechtsgutachten (Fatwa) präzisiert Imam Khomeini, dass das Gemeinschaftsgebet statthaft sei, sofern ein autorisierter Stellvertreter des Rechtsgelehrten (Faqih) oder eine von ihm legitimierte Person das Gebet leitet oder es mit der Intention auf religiösen Lohn (rajaʾ) vollzogen wird; andernfalls wird von der gemeinschaftlichen Form abgeraten.[16]

Der rituelle Aufbau des Festgebets umfasst zwei rakʿat. In jeder Gebetseinheit wird nach der Sure al-Fatiḥa eine weitere Sure rezitiert; als besonders verdienstvoll gilt hierbei die Rezitation der Sure as-Schams und al-Ghaschiya oder alternativ al-Aʿlā und as-Schams. Nach der zweiten Sure im ersten rakʿa folgen fünf Takbirat mit jeweils nachgeschaltetem Qunut; der zweite rakʿa beinhaltet analog vier takbirat und vier Qunut-Sequenzen. Zwar ist grundsätzlich jede Bittformel für den Qunut zulässig, doch wird die Rezitation des spezifischen Bittgebetes präferiert, das mit dem Satz „Allāhumma ahl al-kibriyā’ wa al-ʿaẓama…“ beginnt.[17]

Die Festpredigt (Khutba)

Analog zum Freitagsgebet (Salat al-Jumuʿa) umfasst das Festgebet zwei Predigten, wobei sich die zeitliche Positionierung unterscheidet.[18] Bei den Festgebeten werden diese dezidiert nach dem Gebetsvollzug gehalten. Eine Überlieferung von Imam Riza (a.), die unter anderem im Standardwerk Jawahir al-Kalam rezipiert wird, begründet dies mit der Frequenz der Gottesdienste: Da das Freitagsgebet wöchentlich stattfindet, besteht die Gefahr, dass die Gläubigen nach dem Gebet vorzeitig ermüden; die nur zweimal jährlich zelebrierten Festgebete hingegen ermöglichen es, die Konzentration der Versammelten bis zum Abschluss der Predigten zu wahren.[19] In der rechtsgelehrten Exegese besteht zudem keine Konsens darüber, ob diese Predigten rechtlich als verpflichtend oder lediglich als empfohlen zu klassifizieren sind.[20]

Zeitlicher Rahmen der Verrichtung

Nach der Rechtsauffassung von Sahib Jawahir und der Mehrheit der imamitischen Juristen beginnt das Zeitfenster für das Festgebet mit dem Sonnenaufgang und endet mit dem Eintritt des rituellen Mittags.[21] Ein außerhalb dieses Zeitaums verrichtetes Gebet kann rituell nicht nachgeholt werden.[22] In seiner Fatwa empfiehlt Imam Khomeini zudem, das Festgebet erst nach einem signifikanten Anstieg der Sonnenhöhe zu vollziehen.[23] Des Weiteren konstatiert Sahib Jawahir unter Verweis auf das Madarik al-Ahkam, dass ein Gelehrtenkonsens hinsichtlich der zeitlichen Differenzierung zwischen Eid al-Fitr und ʿId al-Adha besteht: Das Festgebet zum Eid al-Fitr sollte mit einer bewussten Verzögerung begonnen werden, um den Gläubigen das rituelle Frühstück sowie die Entrichtung der Pflichtabgabe (Zakat al-Fitr) vor dem Gebet zu ermöglichen. Im Gegensatz dazu wird für den ʿId al-Adha eine frühere Durchführung präferiert, da die rituelle Schlachtung und der Verzehr des Opferfleisches erst im Anschluss an das Gebet intendiert sind.[24]

Etiketten

  • Nach Abschluss des Festgebets wird die Rezitation der Formel „Allāhu akbar, Allāhu akbar, lā ilāha illallāh, wa-Allāhu akbar, Allāhu akbar wa lillāhil-ḥamd, Allāhu akbar ʿalā mā hadānā“ als empfohlen erachtet.[25]
  • Für das Festgebet sind weder Adhan noch Iqama vorgesehen; gleichwohl wird empfohlen, dass der Muezzin vor Beginn dreimal den Ruf „As-Salah“ erschallen lässt.[26]
  • Die Verrichtung des Gebets in geschlossenen Räumlichkeiten als weniger empfehlenswert (makruh) gilt.[27] Über Imam ʿAli (a.) wird berichtet, dass er am Festtag auf dem Weg von seinem Wohnhaus zur Gebetsstätte außerhalb von Kufa kontinuierlich takbir rezitierte.[28] Zudem ist überliefert, dass der Prophet Muhammad (s.) den Weg zur Gebetsstätte zu Fuß zurücklegte und für den Heimweg eine alternative Route wählte.[29][30]
  • Im Kontext von ʿId al-Fitr wird empfohlen, die Pflichtabgabe (Zakat al-Fitr) vor dem Gebet zu entrichten oder – nach Auffassung einiger Rechtsgelehrter – zumindest die entsprechende Summe abzutrennen.[31] Diese Praxis stützt sich auf die koranische Exegese der Verse 87:14–15 („Wohl ergehen wird es ja jemandem, der sich läutert [tazakka], und des Namens seines Herrn gedenkt; so betet er [fa-salla]“),[32][33] wobei die Begriffe tazakka (Läuterung/Entrichtung der Zakat) und salat (Gebet) in direkten Zusammenhang gesetzt werden.[34]
  • Darüber hinaus wird die Durchführung einer rituellen Vollwaschung (ghusl) sowie des Wudhuʾ empfohlen. Es ist zudem ratsam, die in einschlägigen Gebetbüchern verzeichneten Bittgebeten (Duʿa) vor und nach dem Gebet zu rezitieren.[35]
  • Während des rituellen Vollzugs empfiehlt es sich, die Niederwerfung direkt auf dem Boden zu vollziehen[36] sowie die Hände bei den takbirat zu erheben und die Gebetsformeln mit hörbarer Stimme zu artikulieren.[37]
  • In einer Überlieferung von Imam as-Sadiq (s.) wird empfohlen, zum Festgebet die beste Kleidung zu tragen und das beste Parfüm zu verwenden.[38]

Themenbezogene Anfragen

Fußnoten

  1. Vgl. Najafī, Jawāhir al-Kalām, B. 11, S. 333.
  2. Ṭabarī, Tārīkh al-Ṭabarī, B. 2, S. 418.
  3. «باشکوه‌ترین نمازهای عید فطر کجای جهان خوانده می‌شود؟», Nachrichtenagentur IRNA.
  4. «نماز عید فطر در سراسر کشور اقامه شد», Nachrichtenagentur IRNA.
  5. «برگزاری نماز عید فطر در حرم امام علی(ع)», Nachrichtenagentur Shafaqna.
  6. «نماز عید سعید فطر در مسجد جامع کوفه», Nachrichtenagentur Shafaqna.
  7. «نماز عید در بین الحرمین», Nachrichtenagentur Abna.
  8. Kulainī, al-Kāfī, B. 1, S. 489.
  9. Kulainī, al-Kāfī, B. 1, S. 490.
  10. Muṭahharī, Mağmu’e Aṯār, B. 17, S. 174-176.
  11. Muṭahharī, Āshenā’ī bā al-Qurʼān, B. 2, S. 170; Muṭahharī, Majmūʻa-ye Āthār, B. 26, S. 202.
  12. Vgl. Najafī, Jawāhir al-kalām, B. 11, S. 333.
  13. Bani-Hāshimī Khomeinī, Tawḍīḥ al-Masā’il (Marāji’), Büro für islamische Publikationen, B. 1, S. 824.
  14. Najafī, Jawāhir al-kalām, B. 11, S. 333.
  15. Bani-Hāshimī Khomeinī, Tawḍīḥ al-Masā’il (Marāji’), Büro für islamische Publikationen, B. 1, S. 824.
  16. Bani-Hāshimī Khomeinī, Tawḍīḥ al-Masā’il (Marāji’), Büro für islamische Publikationen, B. 1, S. 824.
  17. Khomeinī, Taḥrīr al-Wasīla, Institut für Einstellung und Publikation der Werke Imām Khomeinīs, B. 1, S. 227.
  18. Najafī, Jawāhir al-kalām, B. 11, S. 337-338.
  19. Vgl. Najafī, Jawāhir al-kalām, B. 11, S. 338.
  20. Vgl. Najafī, Jawāhir al-kalām, B. 11, S. 337-338.
  21. Najafī, Jawāhir al-kalām, B. 11, S. 351.
  22. Najafī, Jawāhir al-kalām, B. 11, S. 355.
  23. Bani-Hāshimī Khomeinī, Tawḍīḥ al-Masā’il (Marāji’), Büro für islamische Publikationen, B. 1, S. 824.
  24. Najafī, Jawāhir al-kalām, B. 11, S. 354-355.
  25. Bani-Hāshimī Khomeinī, Tawḍīḥ al-Masā’il (Marāji’), Büro für islamische Publikationen, B. 1, S. 827.
  26. Najafī, Jawāhir al-kalām, B. 11, S. 374.
  27. Khomeinī, Institut für Einstellung und Publikation der Werke Imām Khomeinīs, B. 2, S. 228.
  28. Majlisī, Biḥār al-anwār, B. 88, S. 118; Muttaqī al-Hindī, Kanz al-'Ummāl, B. 7, S. 88.
  29. Muttaqī al-Hindī, Kanz al-'Ummāl, B. 7, S. 88.
  30. Muttaqī al-Hindī, Kanz al-'Ummāl, B. 7, S. 88.
  31. Bani-Hāshimī Khomeinī, Tawḍīḥ al-Masā’il (Marāji’), Büro für islamische Publikationen, B. 2, S. 182.
  32. Sure al-A’lā, Vers 14.
  33. Sure al-A’lā, Vers 14.
  34. Ṭabāṭabā’ī, al-Mīzān, Verlag der Gesellschaft der Dozenten, B. 20, S. 269.
  35. Bani-Hāshimī Khomeinī, Tawḍīḥ al-Masā’il (Marāji’), Büro für islamische Publikationen, B. 1, S. 826.
  36. Najafī, Jawāhir al-kalām, B. 11, S. 374.
  37. Bani-Hāshimī Khomeinī, Tawḍīḥ al-Masā’il (Marāji’), Büro für islamische Publikationen, B. 1, S. 826.
  38. Qāḍī Nu’mān, Da’ā’im al-Islām, B. 1, S. 185.

Quellenverzeichnis

  • Bani-Hāshimī Khomeinī, Muḥammad Ḥasan, Tawḍīḥ al-Masā’il (Marāji’), Qom, Büro für islamische Publikationen, o.J.
  • Hashemī Rafsanjānī, Akbar, Ārāmesh wa-Chālash: Kārnāme va-Khāṭerāt-e Hashemī Rafsanjānī Sāl 1362, Teheran, Verlag für revolutionäre Erkenntnisse, 1386 n.i.S. (Hrsg.: Mahdī Hashemī).
  • Hashemī Rafsanjānī, Akbar, Omīd va-Delvāxshī: Kārnāme va-Khāṭerāt-e Hashemī Rafsanjānī Sāl 1364, Teheran, Verlag für revolutionäre Erkenntnisse, 1387 n.i.S. (Hrsg.: Sārā Lāhotī).
  • Hashemī Rafsanjānī, Akbar, Pas az Bohran: Kārnāme va-Khāṭerāt-e Hashemī Rafsanjānī Sāl 1361, Teheran, Verlag für revolutionäre Erkenntnisse, 1386 n.i.S. (Hrsg.: Fāṭimeh Hashemī).
  • Hashemī Rafsanjānī, Akbar, Obūr az Bohran: Kārnāme va-Khāṭerāt-e Hashemī Rafsanjānī Sāl 1360, Teheran, Verlag für revolutionäre Erkenntnisse, 1378 n.i.S. (Hrsg.: Yāsar Hashemī).
  • Khomeinī, Rūḥollāh, Taḥrīr al-Wasīla, Teheran, Institut für Einstellung und Publikation der Werke Imām Khomeinīs, o.J.
  • Khomeinī, Rūḥollāh, Ṣaḥīfat-e Imām, Teheran, Institut für Einstellung und Publikation der Werke Imām Khomeinīs, 1378 n.i.S.
  • Kulaynī, Muḥammad b. Ya’qūb, al-Kāfī, Teheran, Dār al-Kutub al-Islāmiyya, 4. Auflage, 1407q. (Forschung/Edit.: 'Alī-Akbar Ghaffārī und Muḥammad Ākhundī).
  • Majlisī, Muḥammad Bāqir, Biḥār al-anwār, Beirut, Verlag für die Wiederbelebung des arabischen Erbes, 1403q.
  • Muṭahharī, Murtaḍā, Majmū’e Āthār, Teheran, Sadra-Verlag, 1390 n.i.S.
  • Muttaqī al-Hindī, ‘Alā’ al-Dīn, Kanz al-'Ummāl fī Sunan al-Aqwāl wa-al-Af’āl, Beirut, Mu’assasat al-Risāla, 1413q.
  • Najafī, Muḥammad Ḥasan b. Muḥammad Bāqir, Jawāhir al-kalām fī sharḥ sharā’i’ al-Islām, Beirut, Dār iḥyā’ al-Turāth al-'Arabī, 7. Auflage, 1362 n.i.S. (Forschung/Edit.: 'Abbās Qūchānī).
  • Qāḍī Nu’mān al-Maghribī, Da’ā’im al-Islām, Qom, Institut al-Al-Bayt (a.), 1385 n.H.. (Forschung/Edit.: 'Āṣif Fayḍī).
  • Ṭabāṭabā’ī, Sayyid Muḥammad Ḥusayn, al-Mīzān fī Tafsīr al-Qur’ān, Qom, Verlag der Gesellschaft der Dozenten, o.J.
  • Ṭabarī, Muḥammad b. Jarīr, Tārīkh al-Ṭabarī, Beirut, o.J. (Forschung/Edit.: Muḥammad Abū al-Faḍl Ibrāhīm).
  • «باشکوه‌ترین نمازهای عید در کجا برگزار می‌شود؟» (Wo auf der Welt werden die prachtvollsten Eid-al-Fitr-Gebete abgehalten?), Nachrichtenagentur IRNA, Veröffentlichung: 22 April 2023.

Seitenabruf: 26 August 2026.