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Entwurf:Festgebet

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Das Eid-al-Fitr-Gebet wurde in den frühen Jahren des 14. Jahrhunderts im Schrein der Heiligen Masuma in Qom unter der Leitung von Abdulkarim Haeri Yazdi abgehalten.

Das Festgebet, auch als Eid-Gebet (Persich: نماز عید ) oder Eidain-Gebet (نماز عیدین) bekannt, wird von Muslimen an den Feiertagen von Eid al-Fitr und Eid al-Adha verrichtet. Nach den Rechtsgutachten (Fatawa) führender schiitischer Gelehrter ist dieses Gebet während der Präsenz des unfehlbaren Imams obligatorisch (wajib) und setzt die Durchführung im Gemeinschaftsgebet voraus. Im Zeitalter der Verborgenheit (Ghaiba) hingegen wird das Gebet als empfohlen (mustaḥabb) eingestuft; in der rechtlichen Debatte bestehen jedoch divergierende Auffassungen darüber, ob die rituelle Verrichtung primär in der Gemeinschaft oder individuell erfolgen sollte.

Das Gebet gliedert sich in zwei rakʿat (Gebetseinheiten), wobei die erste Einheit durch fünf und die zweite durch vier Qunut-Sequenzen charakterisiert ist. Der rituelle Akt schließt mit zwei Predigten ab. Der zeitliche Rahmen für die Verrichtung erstreckt sich von Sonnenaufgang bis zum Zenit (Mittag). Empirisch und rituell wird präferiert, das Gebet unter freiem Himmel anstatt in geschlossenen Räumlichkeiten abzuhalten. Historisch lässt sich das erste bezeugte Festgebet auf den Monat Schawal des Jahres 2 n.H. datieren.[2] Ein signifikantes Ereignis der islamischen Historiographie stellt die Intervention des abbasidischen Kalifen al-Ma’mun dar, der die Gebetsleitung durch Imam Riza (a.) unterband, was als Ausdruck politischer Kalkulation und Unsicherheit gegenüber der Popularität des Imams interpretiert wird.

Bedeutung und kultische Stellung

Das Festgebet, welches von der muslimischen Gemeinschaft anlässlich der beiden großen Festtage ʿId al-Fitr und ʿId al-Adha vollzogen wird, findet in der religiösen Literatur und den klassischen Überlieferungen unter der Bezeichnung Salat al-ʿIdayn (das Gebet der beiden Festtage) statt.[1] Hinsichtlich seines Ursprungs berichtet der Historiker Muhammad b. Jarir at-Tabari (gest. 310 n.H.) über die erste dokumentierte Verrichtung dieses Gebets durch den Propheten Muhammad, welcher dieses am ersten Tag des Monats Schawwāl im Jahre 2 n.H. vollzog.[2] Die Partizipation der Gläubigen an den Festgebeten – insbesondere am ʿId al-Fitr – ist traditionell von außerordentlich hoher Relevanz. Infolgedessen wird das Gebet in sämtlichen bedeutenden schiitischen sowie sunnitischen Heiligtümern in Gemeinschaft abgehalten wird.[3]

In Maschhad findet das Festgebet traditionell im Heiligtum von Imam Riza (a.) statt.[4] Historische Aufzeichnungen belegen, dass das Gebet bereits während der Qadscharen-Dynastie im zentralen Betgebäude (Musalla) von Maschhad abgehalten wurde.[5] Ebenso wird das Gebet im Heiligtum von Imam ʿAli (a.) in Nadschaf,[6] in der Großen Moschee von Kufa[7] sowie im Areal zwischen den Schreinen in Karbala (Bayn al-Haramayn) verrichtet.[8]

Die politische Dimension: Al-Ma’muns Intervention

Gemäß einer Überlieferung im Werk al-Kafi forderte der abbasidische Kalif al-Ma’mun nach der Ernennung von Imam Riza (a.) zum Kronprinzen den Imam dazu auf, das Festgebet zu leiten. Nach mehrfacher Aufforderung willigte Imam Riza (a.) unter der Bedingung ein, das Gebet strikt nach der Sunna des Propheten Muhammad zu vollziehen.[9] Derselben Quelle zufolge warnte der Wesir Fazl b. Sahl den Kalifen vor der massiven Resonanz der Bevölkerung, die die Ankunft des Imams mit einer solchen Begeisterung erwartete, dass sie die Stabilität der abbasidischen Herrschaft gefährden könnte. Infolgedessen entsandte al-Ma’mun einen Boten, um den Imam zur Rückkehr zu bewegen.[10] Nach Einschätzung des Denkers Morteza Mutahhari basierte die Entscheidung des Kalifen nicht auf rituellen, sondern auf machtpolitischen Gründen: Al-Ma’mun fürchtete die öffentliche Inszenierung der Autorität Imam Rizas, der im Gegensatz zum prunkvollen Habitus der abbasidischen Elite in schlichter Erscheinung zum Musalla schritt, was die Bevölkerung in ihrem Zuspruch für den Imam bestärkte.[11]

Normative Vorschriften und kultische Gepflogenheiten des Festgebets

Nach schiitischer Rechtsauffassung ist die Verrichtung des Festgebets in Anwesenheit des unfehlbaren Imams als obligatorisch (wajib) eingestuft[12] und setzt die Durchführung im Gemeinschaftsgebet voraus.[13] Während der Verborgenheit (Ghayba) wird das Gebet hingegen als rituell empfohlen (mustahabb) qualifiziert,[14] wobei in der rechtsgelehrten Debatte keine Übereinkunft über die Obligatorietät der gemeinschaftlichen Form besteht.[15] In seinem Rechtsgutachten (Fatwā) präzisiert Imam Khomeini, dass das Gemeinschaftsgebet statthaft sei, sofern ein autorisierter Stellvertreter des Rechtsgelehrten (Faqih) oder eine von ihm legitimierte Person das Gebet leitet oder es mit der Intention auf religiösen Lohn (rajaʾ) vollzogen wird; andernfalls wird von der gemeinschaftlichen Form abgeraten.[16]

Der rituelle Aufbau des Festgebets umfasst zwei rakʿat. In jeder Gebetseinheit wird nach der Sūrat al-Fātiḥa eine weitere Sure rezitiert; als besonders verdienstvoll gilt hierbei die Rezitation der Sure as-Schams und al-Ġāšiya oder alternativ al-Aʿlā und as-Schams. Nach der zweiten Sure im ersten rakʿa folgen fünf Takbirat mit jeweils nachgeschaltetem Qunut; der zweite rakʿa beinhaltet analog vier takbirat und vier Qunut-Sequenzen. Zwar ist grundsätzlich jede Bittformel für den Qunut zulässig, doch wird die Rezitation des spezifischen Bittgebetes präferiert, das mit dem Satz „Allāhumma ahl al-kibriyā’ wa al-ʿaẓama…“ beginnt.[17]

Die Festpredigt (Ḫuṭba)

Analog zum Freitagsgebet (Salat al-Jumuʿa) umfasst das Festgebet zwei Predigten, wobei sich die zeitliche Positionierung unterscheidet.[18] Bei den Festgebeten werden diese dezidiert nach dem Gebetsvollzug gehalten. Eine Überlieferung von Imam Riza (a.), die unter anderem im Standardwerk Jawahir al-Kalam rezipiert wird, begründet dies mit der Frequenz der Gottesdienste: Da das Freitagsgebet wöchentlich stattfindet, besteht die Gefahr, dass die Gläubigen nach dem Gebet vorzeitig ermüden; die nur zweimal jährlich zelebrierten Festgebete hingegen ermöglichen es, die Konzentration der Versammelten bis zum Abschluss der Predigten zu wahren.[19] In der rechtsgelehrten Exegese besteht zudem keine Konsens darüber, ob diese Predigten rechtlich als verpflichtend oder lediglich als empfohlen zu klassifizieren sind.[20]

Zeitlicher Rahmen der Verrichtung

Nach der Rechtsauffassung von Sahib Jawahir und der Mehrheit der imamitischen Juristen beginnt das Zeitfenster für das Festgebet mit dem Sonnenaufgang und endet mit dem Eintritt des rituellen Mittags.[21] Ein außerhalb dieses Zeitaums verrichtetes Gebet kann rituell nicht nachgeholt werden.[22] In seiner Fatwa empfiehlt Imam Khomeini zudem, das Festgebet erst nach einem signifikanten Anstieg der Sonnenhöhe zu vollziehen.[23] Des Weiteren konstatiert Sahib Jawahir unter Verweis auf das Madarik al-Ahkam, dass ein Gelehrtenkonsens hinsichtlich der zeitlichen Differenzierung zwischen ʿId al-Fitr und ʿId al-Adha besteht: Das Festgebet zum Eid al-Fiṭr sollte mit einer bewussten Verzögerung begonnen werden, um den Gläubigen das rituelle Frühstück sowie die Entrichtung der Pflichtabgabe (Zakat al-Fitr) vor dem Gebet zu ermöglichen. Im Gegensatz dazu wird für den ʿId al-Adha eine frühere Durchführung präferiert, da die rituelle Schlachtung und der Verzehr des Opferfleisches erst im Anschluss an das Gebet intendiert sind.[24]

Empfehlungen und Verhaltensweisen

Nach Abschluss des Festgebets wird die Rezitation der Formel „Allāhu akbar, Allāhu akbar, lā ilāha illallāh, wa-Allāhu akbar, Allāhu akbar wa lillāhil-ḥamd, Allāhu akbar ʿalā mā hadānā“ als besonders verdienstvoll erachtet.[25] Für das Festgebet sind weder Adhan noch Iqāma vorgesehen; gleichwohl wird empfohlen, dass der Muezzin vor Beginn dreimal den Ruf „As-Salah“ erschallen lässt.[26]

Ritueller Raum und Begehungsweise

Die Verrichtung des Gebets unter freiem Himmel wird rituell präferiert, während das Gebet in geschlossenen Räumlichkeiten als weniger empfehlenswert (makruh) gilt.[27] Über Imam ʿAli (a.) wird berichtet, dass er am Festtag auf dem Weg von seinem Wohnhaus zur Gebetsstätte außerhalb von Kufa kontinuierlich takbir rezitierte.[28] Zudem ist überliefert, dass der Prophet Muhammad (s.) den Weg zur Gebetsstätte zu Fuß zurücklegte und für den Heimweg eine alternative Route wählte.[29][30]

Vorbereitungen und spirituelle Läuterung

Im Kontext von ʿId al-Fitr wird empfohlen, die Pflichtabgabe (Zakat al-Fitr) vor dem Gebet zu entrichten oder – nach Auffassung einiger Rechtsgelehrter – zumindest die entsprechende Summe abzutrennen.[31] Diese Praxis stützt sich auf die koranische Exegese der Verse 87:14–15 („Wohl ergehen wird es ja jemandem, der sich läutert [tazakka], und des Namens seines Herrn gedenkt; so betet er [fa-ṣallā]“),[32][33] wobei die Begriffe tazakkā (Läuterung/Entrichtung der Zakat) und salat (Gebet) in direkten Zusammenhang gesetzt werden.[34]

Darüber hinaus wird die Durchführung einer rituellen Vollwaschung (ghusl) sowie des Wudhuʾ empfohlen. Es ist zudem ratsam, die in einschlägigen Gebetbüchern verzeichneten Bittgebeten (Duʿa) vor und nach dem Gebet zu rezitieren.[35] Während des rituellen Vollzugs empfiehlt es sich, die Niederwerfung direkt auf dem Boden zu vollziehen[36] sowie die Hände bei den takbirat zu erheben und die Gebetsformeln mit hörbarer Stimme zu artikulieren.[37] Abgerundet wird das rituelle Adab durch eine Überlieferung von Imam Sadiq (a.), welche dazu anhält, zum Festgebet die vorzüglichste Kleidung zu wählen und sich mit wohlriechenden Essenzen zu parfümieren.[38]

Themenbezogene Anfragen

Fußnoten

  1. Vgl. Najafī, Jawāhir al-Kalām, B. 11, S. 333.
  2. Ṭabarī, Tārīkh al-Ṭabarī, B. 2, S. 418.
  3. «Wo werden die prächtigsten Eid-Gebete abgehalten?», Nachrichtenagentur IRNA.
  4. «Details zum Eid-Fitr-Gebet im Heiligen Schrein Reza (a.)», Hawzah News Portal.
  5. «Eid al-Fitr des Heiligen Schrein Reza in der Geschichte“, Nachrichtenagentur IRNA.
  6. «Das Eid-Fitr-Gebet im Schrein von Imam Ali (a.)“, Nachrichtenagentur Shafaqna.
  7. «Das Eid-Gebet in der Moschee von Kufa“, Nachrichtenagentur Shafaqna.
  8. «Das Eid-Gebet in Bayn al-Haramayn“, Nachrichtenagentur Abna.
  9. Kulainī, al-Kāfī, B. 1, S. 489.
  10. Kulainī, al-Kāfī, B. 1, S. 490.
  11. Muṭahharī, Mağmu’e Aṯār, B. 17, S. 174-176.
  12. Vgl. Najafī, Jawāhir al-kalām, B. 11, S. 333.
  13. Bani-Hāshimī Khomeinī, Tawḍīḥ al-Masā’il (Marāji’), Büro für islamische Publikationen, B. 1, S. 824.
  14. Najafī, Jawāhir al-kalām, B. 11, S. 333.
  15. Bani-Hāshimī Khomeinī, Tawḍīḥ al-Masā’il (Marāji’), Büro für islamische Publikationen, B. 1, S. 824.
  16. Bani-Hāshimī Khomeinī, Tawḍīḥ al-Masā’il (Marāji’), Büro für islamische Publikationen, B. 1, S. 824.
  17. Khomeinī, Taḥrīr al-Wasīla, Institut für Einstellung und Publikation der Werke Imām Khomeinīs, B. 1, S. 227.
  18. Najafī, Jawāhir al-kalām, B. 11, S. 337-338.
  19. Vgl. Najafī, Jawāhir al-kalām, B. 11, S. 338.
  20. Vgl. Najafī, Jawāhir al-kalām, B. 11, S. 337-338.
  21. Najafī, Jawāhir al-kalām, B. 11, S. 351.
  22. Najafī, Jawāhir al-kalām, B. 11, S. 355.
  23. Bani-Hāshimī Khomeinī, Tawḍīḥ al-Masā’il (Marāji’), Büro für islamische Publikationen, B. 1, S. 824.
  24. Najafī, Jawāhir al-kalām, B. 11, S. 354-355.
  25. Bani-Hāshimī Khomeinī, Tawḍīḥ al-Masā’il (Marāji’), Büro für islamische Publikationen, B. 1, S. 827.
  26. Najafī, Jawāhir al-kalām, B. 11, S. 374.
  27. Khomeinī, Institut für Einstellung und Publikation der Werke Imām Khomeinīs, B. 2, S. 228.
  28. Majlisī, Biḥār al-anwār, B. 88, S. 118; Muttaqī al-Hindī, Kanz al-'Ummāl, B. 7, S. 88.
  29. Muttaqī al-Hindī, Kanz al-'Ummāl, B. 7, S. 88.
  30. Muttaqī al-Hindī, Kanz al-'Ummāl, B. 7, S. 88.
  31. Bani-Hāshimī Khomeinī, Tawḍīḥ al-Masā’il (Marāji’), Büro für islamische Publikationen, B. 2, S. 182.
  32. Sure al-A’lā, Vers 14.
  33. Sure al-A’lā, Vers 14.
  34. Ṭabāṭabā’ī, al-Mīzān, Verlag der Gesellschaft der Dozenten, B. 20, S. 269.
  35. Bani-Hāshimī Khomeinī, Tawḍīḥ al-Masā’il (Marāji’), Büro für islamische Publikationen, B. 1, S. 826.
  36. Najafī, Jawāhir al-kalām, B. 11, S. 374.
  37. Bani-Hāshimī Khomeinī, Tawḍīḥ al-Masā’il (Marāji’), Büro für islamische Publikationen, B. 1, S. 826.
  38. Qāḍī Nu’mān, Da’ā’im al-Islām, B. 1, S. 185.

Quellenverzeichnis

  • Bani-Hāshimī Khomeinī, Muḥammad Ḥasan, Tawḍīḥ al-Masā’il (Marāji’), Qom, Büro für islamische Publikationen, o.J.
  • Hashemī Rafsanjānī, Akbar, Ārāmesh wa-Chālash: Kārnāme va-Khāṭerāt-e Hashemī Rafsanjānī Sāl 1362, Teheran, Verlag für revolutionäre Erkenntnisse, 1386 n.i.S. (Hrsg.: Mahdī Hashemī).
  • Hashemī Rafsanjānī, Akbar, Omīd va-Delvāxshī: Kārnāme va-Khāṭerāt-e Hashemī Rafsanjānī Sāl 1364, Teheran, Verlag für revolutionäre Erkenntnisse, 1387 n.i.S. (Hrsg.: Sārā Lāhotī).
  • Hashemī Rafsanjānī, Akbar, Pas az Bohran: Kārnāme va-Khāṭerāt-e Hashemī Rafsanjānī Sāl 1361, Teheran, Verlag für revolutionäre Erkenntnisse, 1386 n.i.S. (Hrsg.: Fāṭimeh Hashemī).
  • Hashemī Rafsanjānī, Akbar, Obūr az Bohran: Kārnāme va-Khāṭerāt-e Hashemī Rafsanjānī Sāl 1360, Teheran, Verlag für revolutionäre Erkenntnisse, 1378 n.i.S. (Hrsg.: Yāsar Hashemī).
  • Khomeinī, Rūḥollāh, Taḥrīr al-Wasīla, Teheran, Institut für Einstellung und Publikation der Werke Imām Khomeinīs, o.J.
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  • Muttaqī al-Hindī, ‘Alā’ al-Dīn, Kanz al-'Ummāl fī Sunan al-Aqwāl wa-al-Af’āl, Beirut, Mu’assasat al-Risāla, 1413q.
  • Najafī, Muḥammad Ḥasan b. Muḥammad Bāqir, Jawāhir al-kalām fī sharḥ sharā’i’ al-Islām, Beirut, Dār iḥyā’ al-Turāth al-'Arabī, 7. Auflage, 1362 n.i.S. (Forschung/Edit.: 'Abbās Qūchānī).
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  • Qāḍī Nu’mān al-Maghribī, Da’ā’im al-Islām, Qom, Institut al-Al-Bayt (a.s.), 1385q. (Forschung/Edit.: 'Āṣif Fayḍī).
  • Ṭabāṭabā’ī, Sayyid Muḥammad Ḥusayn, al-Mīzān fī Tafsīr al-Qur’ān, Qom, Verlag der Gesellschaft der Dozenten, o.J.
  • Ṭabarī, Muḥammad b. Jarīr, Tārīkh al-Ṭabarī, Beirut, o.J. (Forschung/Edit.: Muḥammad Abū al-Faḍl Ibrāhīm).
  • Online-Quellen & Nachrichtenagenturen:
  • «Das Eid-Fitr-Gebet in den 1400er Jahren (nach dem Iranischen Kalender)“, Nachrichtenagentur Khabar Online, Veröffentlichung: 25. Khordād 1397 n.i.S.
  • «Bericht über das Eid-Fitr-Gebet des Jahres 1357 im Zentrum für die Untersuchung historischer Dokumente“, Zentrum für die Untersuchung historischer Dokumente, Veröffentlichung: 29. Farvardīn 1402 n.i.S.
  • «Unterschiedliche Randnotizen zum letzten Eid-Fitr-Gebet zur Zeit des Schahs“, Online-Informationsportal, Veröffentlichung: 3. Bahman 1402 n.i.S.
  • «Wo werden die prächtigsten Eid-Gebete abgehalten?“, Nachrichtenagentur IRNA, Veröffentlichung: 2. Ordibehešt 1402 n.i.S.