Freitagsgebet

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Freitagsgebet in Quds
Freitagsgebet am Tahrirplatz Kairo

Das Freitagsgebet (arabisch: الصلاة الجمعه) ist ein Gebet mit zwei Gebetsabschnitten, die am Mittag des Freitag anstelle des Zuhr-Gebets in Form eines Gemeinschaftsgebets verrichtet wird. Das «Freitagsgebet» wird in Anwesenheit von mindestens fünf Personen verrichtet, darunter ein Freitags-Imam. Der Freitags-Imam muss vor dem Gebet zwei Predigten für die Gläubigen halten in denen Aufruf zur Taqwa eines der Themen ist.

Das Gesetz in der islamischen Rechtsprechung dieses Gebet zu verrichten, findet sich in Sure al-Jumu'a. Überlieferungen betrachten das Freitagsgebet als Hajj der Armen und bewirkt Sünden-Vergebung und einige betrachten es als Heuchelei und Armut dieses nicht zu verrichten. Das Freitagsgebet ist während der Anwesenheit der unfehlbaren Imamen obligatorisch und während der Verborgenheit von Imam al-Mahdi (a) gemäß der meisten autorisierten Juristen optionaler Ersatz des obligatorischen Zuhr-Gebets.

Im Iran wurde das Freitagsgebet während der Herrschaft von Schah Ismail Safavi populär und wurde danach in vielen Städten abgehalten. Ab der Bildung der Islamischen Republik Iran wird dieses Gebet in allen Städten des Landes abgehalten.

Das Freitagsgebet ist seit Beginn des Islam einer der wichtigen gesellschaftlichen Riten der Muslime und gilt als eines der Symbole muslimischer Solidarität. Aufgrund der gesellschaftspolitischen Fragestellungen von Predigten wird das Freitagsgebet auch als religiös-politisches Gebet bezeichnet.

Bedeutung und Stellung des Freitagsgebetes

Das Freitagsgebet ist eine der wichtigsten religiösen Pflichten im Glauben des Islam,[1] das am Freitagmittag in Form des Gemeinschaftsgebets abgehalten wird. Das Freitagsgebet ist zusammen mit den täglichen Gemeinschaftsgebeten, der jährlichen Gemeinschaftsgebete zu Opferfest und Eid al-Fitr und der Hajj-Versammlung, die an der Kaaba stattfindet einer der vier Versammlungen der islamischen Gemeinschaft.[2]

Das Freitagsgebet gilt als eine der populären Manifestationen der islamischen Regierung[3] und wird als „religiös-politisches Gebet“ bezeichnet.[4] Das Freitagsgebet wird als Gebet der Erleuchtung und des Bewusstseins unter den Mitgliedern der Gesellschaft bezeichnet und ist neben dem Glauben auch Wissenslieferant[5] und ein breites und einflussreiches Medium.[6] Die politischen Aspekte des Freitagsgebets sind so stark, dass während der Umayyaden- und Abbasidenzeit die religiösen Aspekte des Freitagsgebets allmählich abgeschwächt wurden und das Freitagsgebet zu einem politischen Symbol und Slogan des Kalifats wurde.[7]

Bedeutung des Freitagsgebetes im Koran und Überlieferungen

Im Koran wurde eine Sure namens Sure al-Jumu'a mit dem Schwerpunkt des Freitagsgebets offenbart, und die Gläubigen wurden ausdrücklich aufgefordert, ihre tägliche Beschäftigung zu pausieren um diesem Gebet beizuwohnen. Und es heißt, dass etwa 200 Überlieferungen über Freitagsgebete vom Propheten und Imamen übermittelt wurden.[8] In Überlieferungen wird gesagt, dass die Teilnahme am Freitagsgebet zur Sünden-Vergebung führt,[9] Härten des Weltuntergangs verringert,[10] und viele Belohnungen für jeden Schritt auf dem Weg des Freitagsgebets bietet.[11] Es wurde ebenfalls gesagt, dass Gott dem Feuer seinen Körper verbietet[12] und es auf die leichte Schulter zu nehmen bringt Kummer und Unsegen hervor.[13] Es wird auch berichtet, dass Imam Ali (a.) einige Gefangene durch Teilnahme am «Freitagsgebet» befreite.[14] Faiz Kashani, Überlieferungs-Kenner und Jurist des 11. Jahrhunderts, betrachtete das Freitagsgebet als tugendhafteste Pflicht im Islam.[15] In einer anderen Überlieferung wird das Freitagsgebet als Hajj für die Armen bezeichnet.[16]

Abhalten von Freitagsgebeten in verschiedenen islamischen Gebieten

Das Freitagsgebet wurde seit der Zeit des Gesandten Gottes in Medina immer abgehalten und danach wurde es während der Ära verschiedener Kalifen im Zentrum des Kalifats und anderen Städten abgehalten.[17] Manchmal führten Faktoren wie das Wachstum und die Entwicklung von Städten, Existenz von Unterschieden und unterschiedlichen Religionen in einer Stadt sowie politische und sicherheitspolitische Überlegungen der Herrscher dazu, dass in einer Stadt mehrere Freitagsgebete abgehalten wurden.[18] Laut Ibn Batuta wurden im 7. Mondjahrhundert Freitagsgebete in elf Moscheen von Bagdadabgehalten.[19] Während der Regierungszeit Mamaluk wurden aufgrund des Bevölkerungswachstums auch Freitagsgebete in örtlichen Moscheen und Schulen abgehalten.[20] Es wurde behauptet, dass das größte Freitagsgebet der Muslime das Freitagsgebet in Mekka ist und vor der Abreise der Pilger in nach Arafat[Anmerkung 1] abgehalten wird und Pilger aus der ganzen Welt teilnehmen.[21]

Verpflichtung zum Freitagsgebet

Alle Muslime betrachten das Freitagsgebet als Pflicht. Die Juristen der Schia und Ahl al-Sunnah belegen diese Verpflichtung des Freitagsgebets mit dem Vers 9 der Sure Al-Juma’a und zahlreiche Überlieferungen[22] sowie Konsens und denjenigen, die es auslassen als strafwürdig erachtet.[23] Das Freitagsgebet für Frauen, Reisende, Kranke und Behinderte, Sklaven und diejenigen, die mehr als zwei Farsakh vom nächsten Ort des Freitagsgebet entfernt sind nicht obligatorisch.[24]

In rechtswissenschaftlichen Quellen islamischer Religionen ist dem Thema «Freitagsgebet» ein Kapitel mit Thema Gebet gewidmet.[25] Auch das Verfassen juristischer Werke und eigenständiger Abhandlungen über das «Freitagsgebet» war aufgrund der wichtigen Stellung dieses Gottesdienstes seit den frühen Jahrhunderten üblich.[Anmerkung 2] Während der Safawiden-Ära und nach der Popularisierung des Freitagsgebets im Iran wurde das Schreiben von Abhandlungen ernsthafter zu diesem Thema.[26] Viele renommierte Juristen verfassten Abhandlungen über das Freitagsgebet auf Arabisch und Persisch, von denen einige andere Abhandlungen die Pflicht dazu verteidigten oder ablehnten.[27]

Verbot des Handels während des Freitagsgebets

Das Handeln, also Kaufen und Verkaufen sowie jeglicher Beschäftigung ist während des «Freitagsgebetes» gemäß dem Vers 9 Sure al-Jumu'a und gemäß Vers 10 derselben Sure bis nach Beendigung des Gebets verboten und danach kann jegliche Beschäftigungen (z. B. Krankenbesuche, Besuche bei den Glaubensbrüdern usw.) können wieder aufgenommen werden.[28]

Ayatollah Jawadi Amoli, einer der Quellen des Taqlid und Exeget des Korans, ist der Ansicht, dass die Bedeutung des Ausdrucks «Wa dharu al-Bai'» (deutsch: lasst den Handel sein/arabisch: وَذَرُوا الْبَیْعَ) im Vers des Freitagsgebets nicht nur Handel, also Kauf und Verkauf, einschließt, sondern alles was die Teilnahme am «Freitagsgebet» verhindert nicht erlaubt ist und wenn jemand dies tut, beging er eine Sünde, auch wenn sein Kauf und Verkauf korrekt war. Er ist auch der Ansicht, dass es kein Problem darstellt, wenn jemand kauft und verkauft, während er auf dem Weg zum Freitagsgebet ist (Eilen), da dies für das «Eilen zum Gebet» kein Hindernis darstellt.[29]

Gesetze über das Freitagsgebet während Abwesenheit des Imams

Hauptartikel: Freitagsgebet während der Abwesenheit

یَا أَیُّهَا الَّذِینَ آمَنُوا إِذَا نُودِیَ لِلصَّلَاةِ مِن یَوْمِ الْجُمُعَةِ فَاسْعَوْا إِلَیٰ ذِکْرِ اللَّـهِ وَذَرُ‌وا الْبَیْعَ ۚ ذَٰلِکُمْ خَیْرٌ لَّکُمْ إِن کُنتُمْ تَعْلَمُونَ

Ihr! Die ihr glaubt, wenn ihr zum Gebet am Freitag gerufen werdet, der eile zum Gottesgedenken und lässt den Handel sein. Dieses ist besser für euch, wenn ihr wüsstet

Sure al-Jumu'a, Vers 9

Das Verrichten des Freitagsgebets während der Verborgenheit von Imam al-Mahdi (a) ist eines der kontroversen Themen unter schiitischen Juristen, das einige als verboten betrachten, andere dagegen für obligatorische Pflicht[Anmerkung 3] und andere für optionale Pflicht[Anmerkung 4][30]

  • Einige frühere schiitische Juristen, darunter Sallar Dailmi[31] und Ibn Idris Hilli[32] und viele spätere Juristen, darunter Fazel Hindi, prüften die Legitimität des Freitagsgebets in Abhängigkeit der Anwesenheit des unfehlbaren Imams oder einem Beauftragten zur Leitung des Freitagsgebets.[33] Sie kamen zu dem Schluss, dass die Verrichtung des Freitagsgebets während der Abwesenheit verboten ist.
  • Auch für die Theorie obligatorische Pflicht des «Freitagsgebetes» während der Abwesenheit gibt es Fatwas.[34] Nach dieser Theorie ist das Freitagsgebet zu verrichten immer verpflichtend, wenn die Bedingungen für die Verrichtung des Freitagsgebets erfüllt sind und dies erfordert keine allgemeine Verpflichtung oder Besetzung eines allgemeinen Imams zur Leitung des Freitagsgebets oder des unfehlbaren Imams.[35] Aber Anwesenheit oder Erlaubnis des rechtschaffenen Regenten[36] oder rechtschaffenen Imams[37] ist notwendig. Schahid Thani[38] und sein Enkel Autor von Madarik erließen eine solche Fatwa.[39] Diese Sicht war in der Ära der Safawiden verbreitet, insbesondere entsprechend der bestehenden sozialen und politischen Kontexten.[40]

Ausführung des Freitagsgebets

Um das Freitagsgebet zu verrichten, werden zuerst zwei Predigten rezitiert und dann zwei Rak'a in der Form eines Gemeinschaftsgebetes mit der Absicht des «Freitagsgebets» verrichtet. Diese beiden Rak'a haben zwei empfohlene Qunut[Anmerkung 5]. Einer vor der Verbeugung des ersten Raka und die andere nach der Verbeugung der zweiten Raka.

Bedingungen für die Abhaltung des Freitagsgebets

Die meisten schiitischen Juristen[48] sind der Ansicht, dass Anwesenheit von mindestens fünf Teilnehmern notwendig ist um das Freitagsgebet zu verrichten[49] und anderen sehen sieben alls Minimum. Hanafiten sehen Anwesenheit von mindestens drei Teilnehmern zusätzlich zum Freitagsimam, Shafiiten und Hanbaliten Anwesenheit von mindestens vierzig Teilnehmern und Malikiten mindestens zwölf für notwendig.[50] Außerdem ist nach Ansicht von Imamiyya-Juristen es notwendig, dass der Abstand zweier Orte der Freitagsgebete mindestens ein Farsakh[Anmerkung 6] beträgt und wenn diese Bedingung nicht erfüllt ist, sind weitere Freitagsgebete ungültig.[51]

Veranstaltungsort

Freitagsgebet in Indien-Moschee Fath Puri

«Freitagsgebete» werden normalerweise in der Versammlungs-Moschee jeder Stadt abgehalten, die manchmal mit Namen wie «Große Moschee», «Jamaat-Moschee», «Juma-Moschee» und «Adina-Moschee» bezeichnet wird.[52] Diese Moscheen gelten aufgrund der Tatsache, dass in ihnen Versammlungen wie Freitagsgebete abgehalten werden, als «Versammlungs-Moschee» bezeichnet.[53] In einigen Städten wurde ein Ort namens Musalla (deutsch: Ort des Betens) errichtet, wo die Freitagsgebete verrichtet werden. Wie die Imam-Khomeini-Musalla (Teheran), die Qods-Musalle in Qom und die Shahid-Mazari-Musalla in Kabul.

Freitagsgebetspredigten

Das Freitagsgebet beginnt mit zwei Predigten, die eigentlich die ersten beiden Rakas des Mittagsgebets ersetzen.[54] Nach Sicht der meisten gesetzgebender Jurist sollten Freitagspredigten nach dem islamisch-juristischen Mittag verrichtet werden.[55] Bekannten schiitischen Juristen zufolge sollte die Predigt zumindest Lobpreisung Gottes, Grüße an den Propheten Muhammad (s.), eine Predigt und Ratschläge zu Taqwa sowie die Rezitation einer kleinen Sure des Korans enthalten.[56] Die Gläubigen sollten alles sein lassen, was sie am Zuhören zur Predigt hindert, wie zum Beispiel Reden oder gar das Gebet zu verrichten.[57] Laut Mortaza Motahari interpretierte die Rezitation des Korans als „Gottesgedenken“ «Dhikr Allah», wie diese beiden Predigten mit «Minbar» und «Rede» interpretiert.[58]

In einer Überlieferung von Imam Riza (a.) heißt es: «Zwei Predigten wurdeb so bestimmt, dass in einer Lobpreisung Gottes und Verherrlichung von Gott und in der anderen Notwendigkeiten, Warnungen, Bittgebete, um Befehle und Anweisungen zu verkünden, die sich auf Vorzüge und Korruption der islamischen Gesellschaft beziehen.[59]

Die Form des Freitagsgebets und seiner Quneots

Nach zwei Predigten werden zwei Rakats des Freitagsgebets gelesen. Lesen von Sure al-Jumu'a im ersten Rak'at und Sure al-Munafiqun in der zweiten oder Sure al-A'la in der ersten Raka und Sure al-Ghaschiya in der zweiten nach jeweils der obligatorischen Sure al-Fatiha ist besonders empfohlen. Es wird auch empfohlen, die Suren laut zu rezitieren[Anmerkung 7].[60] Laut den Juristen der Schia lautet ist der Qunut in der ersten Rakat vor der Verbeugung und nach dem Ruku der zweiten Rakat empfohlen.[61]

Der Freitags-Imam

Hauptartikel: Freitagsgebets-Imam

Zusätzlich zu den notwendigen Bedingungen für den Gemeinschaftsgebets-Imam[62] muss der Freitagsgebets-Imam auch weitere Bedingungen erfüllen wie z. B. Eloquenz in der Rede, Mut und Offenheit bei Äußerung von Inhalten und Vertrautheit mit den Interessen des Islam und der Muslime. Außerdem ist es besser, dass der Freitags-Imam aus den gebildetsten und ehrenhaftesten gewählt wird.[63] Mohaqqiq Hilli, schiitischer Jurist im 7. Mondjahrhundert sagte in seinem Buch Sharaye al-Islam, dass komplett bei Verstand sein neben Glauben und Gerechtigkeit als Bedingungen des Freitagsimams gelten.[64] Und da das Freitagsgebet nicht in Anwesenheit von Frauen abgehalten wird, ist es daher einer Frau unter keinen Umständen gestattet das Freitagsgebet zu leiten.[65]

Schiiten und Juristen der meisten sunnitischen Denkschulen stellten für die Gültigkeit des Freitagsgebetes (wie andere physische Gottesdienste) nicht die Bedingung der Anwesenheit oder Erlaubnis des damaligen Herrschers und belegten dies mit der Leitung des Freitagsgebetes von Imam Ali (a.) als Uthman von Gegnern umstellt war.[66] Allerdings hatte der Freitags-Imam in der gesamten Geschichte des Islam immer ein Regierungsamt.[67]

Bekannte Freitagsgebets-Imame

Im Iran verrichteten nach der Gründung der Islamischen Republik und der Ausweitung des Freitagsgebetes bekannte Persönlichkeiten das Freitagsgebet, die bekanntesten davon sind Seyyed Mahmoud Taleghani,[68] und Seyyed Ali Khamenei, der von Imam Khomeini für das Teheraner Freitagsgebet berufen wurde.[69] Ali Meshkini Ardabili,[70] Abdullah Jawadi Amoli,[71] sind ebenfalls berühmte Geistliche, die in Qom Freitagsgebete leiteten. Im Irak wurden Abdul Mahdi Karbalai und Seyyed Ahmad Safi nach dem Sturz des Baath-Regimes die beiden Freitags-Imame von Karbala und gelten als Vertreter des im Irak lebenden Marja Ayatollah Sistani.[72]

In den ersten Jahren der 1360er Jahre (iranisch) starben mehrere Freitags-Imame im Iran als Folge terroristischer Vorfälle und wurden als Gebetsnischen-Märtyrer[73] bekannt. Im Irak starb Seyyed Muhammad Baqir Hakim bei einer terroristischen Explosion im iranischen Jahr 1382, nachdem er im Imam Alis Schrein[74] Freitagsgebete leitete. Vor ihm leitete Seyyed Muhammad Sadr (gestorben: 1377 iranisches Jahr) während der Herrschaft von Saddam Hussein[75] die Freitagsgebete der Stadt Kufa im Irak und starb bei einem Terroranschlag.[76]

Hintergrund des Freitagsgebets

Das Freitagsgebet wurde vor der Auswanderung nach Medina im Jahr 12 AH der Berufung in Mekka eingeführt. In diesem Jahr bat der Prophet Muhammad (s.), der nicht in der Lage war das Freitagsgebet in Mekka zu leiten, in einem Schreiben an Mus'ab bin Umair ihn das Freitagsgebet in Medina zu leiten.[77] Einem anderen Bericht zufolge[78] wurde das erste «Freitagsgebet in Medina von As'ad bin Dhararah geleitet.

Als der Prophet in Medina ankam, wurde das Freitagsgebet unter seiner Leitung abgehalten.[79] Nach der Stadt Medina war das Dorf Abdul Qais in Bahrain der erste Ort, an dem Freitagsgebete abgehalten wurden.[80]

Nach der Ära des Propheten, basierend auf historischen Berichten war das Verrichten von Freitagsgebeten in der Zeit der rechtgeleiteten Kalifen und auch in der Regierungszeit Imam Alis (a.) (Jahre 35-40 n.H.) und Imam Hasan (a,) (Jahr 40) üblich.[81] Einige schiitische Traditionen wie die Predigt von Shabaniyah des Heiligen Propheten (sas) und einige der Predigten von Nahj al-Balagha erinnern an diese Gebete.

Während der Umayyaden (41-132 n.H.) und Abbasiden (132-656 n.H.) verrichteten die Kalifen oder ihre Vertreter das Freitagsgebet.[82] Die Kalifen ernannten Freitagsimame des Zentrums des Kalifats[83] und die Freitags-Predigten anderer Städte unterstanden der Verantwortung der dortigen Emire und Gouverneure.[84]

Teilnahme der Imame am Freitagsgebet

Aus schiitischer Sicht hatten die Gewalt-Herrscher und die von ihnen ernannten Freitags-Imame keine Legitimation und es ist nicht möglich hinter ihrem Imam zu beten. Basierend auf einigen Überlieferungen nahmen jedoch die Imame und ihre Anhänger manchmal an Freitagsgebeten wegen Taqiyya oder aus anderen Gründen teil.[85] Außerdem weigerten sich Gegner der Regierungen manchmal am Freitagsgebet teilzunehmen, um ihren Widerstand zum Ausdruck zu bringen.[86] Das Nichterscheinen beim Freitagsgebet galt für Einzelpersonen als unangenehmer Präzedenzfall.[87]

Freitagsgebete gemäß Schia

Es wurde gesagt, dass die schiitischen Juristen, die keine Macht hatten, während der großen Abwesenheit das Freitagsgebet nicht selbst verrichteten und es auch nicht für angemessen hielten am Freitagsgebet der Gewalt-Herrscher teilzunehmen. Es gibt jedoch begrenzte Fälle wie unter den Buyiden oder den Hamdaniten in der Schiiten Freitagsgebete verrichteten.[88]

Zu den ältesten verfügbaren Berichten über das Freitagsgebet in schiitischen Gemeinden gehörte die Verrichtung des Freitagsgebets in der Baratha-Moschee (schiitische Moschee in Bagdad) im Jahr 329 n.H. unter Leitung von Ahmad bin Fazl Hashemi[89] und sogar in den Unruhen als im Jahr 349 n.H. das Freitagsgebet in Bagdad nicht verrichtet wurde, gab es in Baratha keine Unterbrechung der Freitagsgebete,[90] aber im Jahr 420 n.H. wurden die Freitagsgebete mit Ernennung eines sunnitischen Predigers durch den Kalifen für ein Jahr unterbrochen.[91] Außerdem wurden Freitagsgebete in der Ibn-Tulun-Moschee im Jahr 359 n.H. und in der Azhar-Moschee im Jahr 361 n.H. abgehalten.[92] Es gibt Hinweise darauf, dass in diesen Städten in den ersten islamischen Mondjahrhunderten Freitagsgebete verrichtet wurden.[93] Der Boom der Freitagsgebete unter den Schiiten geht auf den Beginn der schiitischen Herrschaft der Safawiden im Iran zurück.[94]

Freitagsgebet im Iran

Hauptartikel: Freitagsgebet in Teheran

Abd al-Jalil Qazvini, schiitischer Schriftsteller, berichtete im 6. Mondjahrhundert, dass Freitagsgebete in allen schiitischen Städten abgehalten werden, und gab die Städte Qom, Aweh, Kaschan, Varamin, Diyar Mazandaran als Beispiele an.[95]

Ära der Safawiden

Das Freitagsgebet verbreitete sich allmählich in der schiitischen Gemeinschaft des Iran seit der Zeit von Schah Ismail I. (905–905-930 nH) aus. Grund dafür war einerseits die Kritik der osmanischen Regierung an den Schiiten, weil sie am Freitagsgebet nicht teilnahmen, andererseits die Bemühungen der schiitischen Gelehrten, insbesondere des Muhaqqaq Karaki, um das Freitagsgebet im Iran zu verbreiten.[96] Da die Tradition, Freitagsgebete zu verrichten, unter den Schiiten nicht sehr verbreitet war und unter Gelehrten ernsthafte Gegner hatte,(z.B Scheich Ibrahim Qatifi, gestorben: 950 n.H) erfolgte ihre Formalisierung in der schiitischen Gesellschaft Irans nur schrittweise.[97] Diskussion und Kontroverse über die Regelung des Freitagsgebets während der Verborgenheit von Imam al-Mahdi (a) und seiner Verpflichtung und Verbot während der Herrschaft von König Salomon, dem ersten Safawiden (Regierungszeit: 1077 oder 1105–1078) erreichte den Punkt, an dem er im Beisein seines Großwesirs einen Juristenrat einberief, um zu einer einheitlichen Regelung der Freitagsgebete zu gelangen.[98]

Schah Tahmasab I. (Regierungszeit: 930–984 n. Chr.) wählte auf Empfehlung von Muhaqqaq Karaki einen Imam für jede Stadt.[99] Während der Zeit von Schah Abbas I. (Regierungszeit: 1038–996) wurde das amt des Freitagsimams offiziell eingeführt.[100] Gewöhnlich hatte ein Sheikh al-Islam der jeweiligen Stadt dieses Amt inne, aber manchmal übernahmen Gelehrte, die kein Sheikh waren, wie Faiz Kashani (gestorben: 1091), das Amt des Freitags-Imam auf Wunsch des Königs.[101]

Das erste Freitagsgebet wurde in der Safawidenzeit von Mohaghegh Karaki in der Jame-Moschee Isfahan verrichtet.[102] Unter anderen wichtigen Freitagsimamen dieser Zeit waren Sheikh Bahai (gestorben: 1030 oder 1031), Mirdamad (gestorben: 1041 n.H.), Muhammad Taqi Majlisi​​​ (gestorben: 1070 n. H.), Muhammad Baqir Majlisi ​​​​(gestorben: 1110 oder 1111 n. H.), Mohammed Baqer Sabzevari (gestorben: 1090) und Latfullah Esfahani (gestorben: 1032).[103] In der Safawidenzeit war es üblich, Bücher mit Predigten zum Freitagsgebet zu verfassen, und das Buch „Basatin al-Khatba“, zusammengestellt von Mirza Abdullah Effendi (gestorben: 1130 n. H.), ist eines der bekanntesten davon.[104]

Qajar-Zeit

Die Leitung des Freitagsgebetes war in der Regierungsposition der Ära der Kadscharen (1210-1344 nH), wie in der Safawiden-Zeit ein Regierungsamt.[105] Ein Blick auf die Namen vieler Freitagsgebetsimame großer Städte während der Afschariten (1158-1210 nH) und der Qajar-Ära zeigt, dass das Amt des Freitagsimams in dieser Zeit erblich war und einige Familien dieses innehatten,[106] darunter Familie Khatoonabadi in Teheran, Majlisi-Familie in Isfahan und Muhammad Moghim Yazdi in Yazd.[107]

Pahlavi-Ära

Während der Ära der Pahlavi (1304-1357 n. H.) wurden Freitagsgebetsimame, insbesondere in Städten wie Teheran, oft nicht von der Bevölkerung akzeptiert, weil sie offizielle Verbindungen zur Regierung hatten, und Freitagsgebete waren daher nicht sehr erfolgreich.[108] Es sollte erwähnt werden, dass einige schiitische Juristen das Freitagsgebet auf der Grundlage ihrer Fatwa etablierten und es auch durchführten, was mit größerem Erfolg gesegnet war,[109] z.B. in Qom Seyyed Mohammad Taqi Khansari, Mohammed Ali Araki und Seyyed Ahmed Shabiri Zanjani in der Imam Hasan Askari Moschee[110] Seyyed Mohammad Taqi Ghazanfari in der Stadt Khansar von etwa 1310 n. H. bis zu seinem Tod 1350 n. H., Hossein Ali Montazeri in Najafabad, Rahim Arbab[111] und Seyyed Jalaluddin Taheri in Isfahan,[112] und Allameh Tehrani in Teheran.[Brauche Quelle]

Zeit der Islamischen Republik

Erstes Freitagsgebet Ayatollah Khamenei in der Universität Teheran

Nach der Islamischen Revolution im Iran (iranisches Jahr 1357) blühte das Abhalten von Freitagsgebeten im Iran wieder auf. Laut einem der Abgeordneten des politischen Entscheidungsrates der Freitagsimame im August 1403 werden im Iran jede Woche etwa 900 Freitagsgebete abgehalten.[113] Das erste Freitagsgebet in dieser Zeit wurde von Sayyid Mahmoud Taleghani (gestorben: 1358 n.i.S), der von Imam Khomeini für dieses Amt gewählt, am 5. Mordad 1358 an der Universität Teheran geleitet.

Der zweite Freitags-Imam von Teheran war Ayatollah Montazeri, der kurz nach seiner Ernennung nach Qom ging und vom Amt des Freitags-Imams von Teheran zurücktrat, und Ayatollah Khamenei übernahm dieses Amt.[114]

Auch die Bevölkerung anderer Städte beantragten die Ernennung eines Freitags-Imams. Mit der Verbreitung der Freitagsgebete im Iran übertrug Imam Khomeini auf Vorschlag von Ayatollah Khamenei, dem damaligen Präsidenten, die Verantwortung für die Organisation und Betreuung der mit den Freitagsgebeten verbundenen Probleme einem Zentrum in Qom und im Jahr 1371 (iranisch) übernahm auf Order von Ayatollah Khamenei in der Position des Oberhaupts der Islamischen Republik Iran ein Rat mit neun Geistlichen namens politischer Rat der Freitags-Imame die Verantwortung dafür.[115]

Galerie

Anmerkungen

  1. Land mit einer Fläche von 18m² östlich von Mekka. Aufenthalt dort ist ein obligatorischer Teil der Hajj Tamattu. Pilger in der Wüste von Arafat müssen am 9. des Monats Dhu l-Hijja 9 dort verbleiben.
  2. Einige dieser Werke sind: Kitab al-Jum'a (Mohammad b. Idris Schafi'i, gestorben: 204 n.H); Kitab al-Jum'a wa al-Eidain (Ahmad b. Musa Asch'ari, gestorben: 300 n.H); Kitab al-Jum'a (Abdurrahman Nisaie, gestorben: 303); Kitab Salat al-Jum'a (Mohammad b. Ahmad Ju'fi, gestorben: nach dem 339 n.H); Kitab Salat Yaum al-Jum'a (Mohammad b. Masoud Ayyaschi, gestorben: nach dem 340 n.H); Kitab al-Jum'a wa al-Jma'ah (Ja'far b. Mohammad b. Qulweyh, gestorben: 369 n.H); Kitab al-Jum'a wa al-Eidain (Ahmad b. Abi Zohar); Kitab al-Jum'a wa al-Jama'ah (Scheich Saduq, gestorben: 381); Kitab Amal al-Jum'a (Ahmad b. Abdul-Eahid, gestorben: 423)
  3. Unterschied zur optionalen Pflicht ist, dass keine Option zur Wahl steht. Also ist das Freitagsgebet selbst Pflicht.
  4. Ist zwar Pflicht, aber man hat Optionen. Hier im Artikel ist das Mittagsgebet selbst Pflicht, aber man kann es durch das Freitagsgebet, das nur zwei Gebetsabschnitte enthält, ersetzen.
  5. Eine Art des Bittgebets im Stehen während des rituellen Gebetes
  6. ca. 12km
  7. In den Pflichtgebeten am helligen Tag (Mittag, Nachmittag) werden die Suren nur geflüstert, während an den dunklen Zeiten des Tages (Morgengebet, Abendgebet und Nachtgebet) werden die Suren laut und deutlich hörbar rezitiert.

Fußnoten

  1. Wara'i, «Nihzat Ihyaye Namaz Jum'e», S.5
  2. Wara'i, «Nihzat Ihyaye Namaz Jum'e», S.5
  3. Haschimi Rafsanjani, «Ab'ad Fiqhi, Siyasi wa Ijtima'i Namaz Jum'e», S.54
  4. Haschimi Rafsanjani, «Ab'ad Fiqhi, Siyasi wa Ijtima'i Namaz Jum'e», S.55
  5. Khamenei.ir
  6. Khamenei.ir
  7. Rudgar, «Az Namaz Ta Namad», S.4
  8. Zarwandi Rahmani, «Jaygah wa Naghsch Wilayat Faqih Dar Barpaiye Namaz Jum'e», S.55
  9. Majlisi, Bihar al-Anwar, B.86, S.197
  10. Saduq, Man La Yahzuruh al-Faqih, B.1, S.427
  11. Nuri, Mostadrak al-Wasail, B.2, S.504
  12. Saduq, Man La Yahzuruh al-Faqih, B.1, S.427
  13. Horr Amili, Wasail al-Schia, B.5, S.7
  14. Nuri, Mostadrak al-Wasail, B.6, S.27
  15. Faiz Kashani, Al-Mahajjat al-Baydha, B.2, S.31
  16. Tusi, Tahzib al-Ahkam, B.3, S.237
  17. Wara'i, «Nihzat Ihyaye Namaz Jum'e», S.5
  18. Ibn Jauzi, Al-Montazam, B.13, S.5-6; Hamawi, Mu'jam al-Boldan, Das Wort «Jum'a»; Ibn Kathir, Al-Bidaya wa an-Nihaya, B.5, S.105
  19. Ibn Batutah, Rahla Ibn Batutah, B.1, S.233
  20. Qalqaschandi, Sobh al-A'scha, B.3, S.362
  21. Ibrahimi, «Motale'eye Tatbighi Siyasatha wa Ahdaf Bargozari Namaz Jum'e», S.136
  22. Ahmad b. Hanbal, Musnad, B.3, S.424-425; Nisaie, Sunan, B.3, S.85-89; Horr Amili, Wasail al-Schia, B.7, S.295-303; Nuri, Mostadrak al-Wasail, B.6, S.10
  23. Schukani, Nail al-Autar, B.3, S.254-255; Tusi, Al-Khilaf, B.1, S.593; Mohaqqiq Hilli, Al-Mo'tabar, B.2, S.274
  24. Mofid, Al-Mughni'a, S.164; Amili, Miftah al-Kiramah, B.8, S.463-483; Zuhaili, Al-Fiqh al-Islami, B.2, S.265-268
  25. Malik b. Anas, Al-Muwatta, B.1, S.101-112; Schafi'i, Al-Umm, B.1, S.188-209; Kulaini, Al-Kafi, B.3, S.418-428; Saduq, Al-Mughni', S.144-148; Asghalani, Fath al-Bari, B.2, S.S.450-544
  26. Ja'fariyan, Namaz Jum'e: Zimniehaye Tarikhi, S.37
  27. Ja'fariyan, Namaz Jum'e: Zimniehaye Tarikhi, S.37-38; Ja'fariyan, Safawiyyeh Dar Arseye Din, B.3, S.251
  28. Tabatabaee, Al-Mizan, B.19, S.274
  29. Tafsir Sure Jum'a
  30. Für andere Ansichten Sehen Sie: Rizanizhad, Salat al-Jum'a, S.28
  31. Rizanizhad, Salat al-Jum'a, S.77
  32. Hilli, As-Sarair, B.1, S.304
  33. Fazil Hindi, Kaschf al-Litham, B.1, S.246-248; Tabatabaee, Riyaz al-Masail, B.4, S.73-75; Naraghi, Mostanad al-Schia, B.6, S.60; Khansari, Jame al-Madarik, B.1, S.524
  34. Rizanizhad, Salat al-Jum'a, S.29-65
  35. Für andere Ansichten Sehen Sie: Schahid Thani, Al-Rauzat al-Bahiyyah, B.1, S.299-301; Feiz Kaschani, Al-Schahab al-Thaghib, S.47-102; Agh Bozorg Tehrani, Az-Zari'a, B.15, S.63; Jabiri, Salat al-Jum'a: Tarikhiyan wa Fiqhiyan, S.54-55
  36. Mofid, Al-Mughni'a, S.676; Sayed Murtaza, Masail an-Nasiriyyat, S.265; Tusi, Al-Mabsut, B.1, S.143
  37. Sayed Murtaza, Rasail al-Scharif al-Murtaza, B.1, S.272 und B.3, S.41
  38. Schahid Thani, Rasail, S.197
  39. Musawi Amili, Madarik al-Ahkam, B.4, S.25
  40. Yazdi, Al-Hujja fi Wujub Salat al-Jum'a, S.53-54
  41. Mohaqqiq Hilli, Scharye al-Islam, B.1, S.76
  42. Hilli, Mokhtalaf al-Schia, B.2, S.238-239
  43. Hilli, Al-Mohazzab al-Bare', B.1, S.414
  44. Schahid Awwal, Ad-Durus al-Schar'iyya, B.1, S.186
  45. Mohaqqiq Karaki, Rasail al-Mohaqqiq al-Karaki, B.1, S.158-171
  46. Naraghi, Mostanad al-Schia, B.6, S.60; Tauzih al-Masail Maraji', B.1, S.871-872; Hilli, Tazkirat al-Fuqaha, B.4, S.27; Mohaqqiq Karaki, Rasail al-Mohaqqiq al-Karaki, B.1, S.163; Amili, Miftah al-Kiramah, B.8, S.216
  47. Kaschif al-Ghita, Kaschf al-Ghita, B.3, S.248; Najafi, Jawahir al-Kalam, B.11, S.151; Khomeini, Tahrir al-Wasila, B.1, S.205
  48. Sayed Morteza, Rasa'il al-Scharif al-Morteza, B.1, S.222; Ibn Idris Hilli, Al-Sara'er, B.1, S.290; Fazel Hindi, Kaschf al-Litham, B.4, S.215
  49. Tusi, Tahzib al-Ahkam, S.103
  50. Kassani, Badaye as-Sanaye', B.1, S.266
  51. Ameli, Miftah al-Kirama, B.2, S.130-135; Najafi, Jawahir al-Kalam, B.11, S.245
  52. Kulaini, Al-Kafi, B.4, S.176; Mawirdi, Al-Ahkam al-Soltaniyya, S.164
  53. Kassani, Badaye as-Sanaye', B.2, S.113
  54. Sayed Morteza, Rasa'il al-Scharif al-Morteza, B.3, S.41; Rafi'i Qazwini, Fath al-Aziz, B.4, S.576; Nuwi, Al-Majmu', B.4, S.513
  55. Hilli, Tazkirat al-Foqaha, B.4, S.68-69; Haeri, Salat al-Jum'a, S.193-199
  56. Sallar Dailami, Al-Marasim al-Alawiyya, S.77; Horr Ameli, Wasail al-Schia, B.7, S.344; Tauzih al-Masail Maraji', B.1, S.878-879
  57. Sarakhsi, Al-Mabsut, B.2, S.29-30; Ibn Idris Hilli, Al-Sara'er, B.1, S.291-295; Nuwi, Rauzat at-Talibin, B.1, S.573; Khoei, Minhaj al-Salihin, B.1, S.187; Tauzih al-Masail Maraji', B.1, S.888-892
  58. Motahari, Aschnaie ba Koran, B.7, S.88
  59. Horr Ameli, Wasail al-Schia, B.7, s.344
  60. Mofid, Al-Moghni'a, S.141; Kassani, Badaye as-Sanaye', B.1, S.269; Najafi, Jawahir al-Kalam, B.11, S.133-134
  61. Tusi, Al-Khilaf, B.1, S.631-632; Tauzih al-Masail Maraji', B.1, S.878
  62. Tauzih al-Masail Maraji', B.1, S.872-873
  63. Ibn Attar, Adab al-Khatib, S.89-96; Khomeni, Tahrir al-Wasila, B.1, S.209; Tauzih al-Masail Maraji', B.1, S.879-880
  64. Mohaqqiq Hilli, Sharaye al-Islam, B.1, S.76
  65. Najafi, Jawahir al-Kalam, B.11, S.296
  66. Schafi'i, Al-Umm, B.1, S.192; Ibn Qudamah, Al-Mughni, B.2, S.173-174; Nuwi, Al-Majmu', B.4, S.509
  67. Ja'fariyan, Safawiyyeh Dar Arseye Din, B.3, S.255
  68. Portal Imam Khomeini
  69. Portal Imam Khomeini
  70. Khoschghalb, Khutbehaye Sabz, S.28
  71. Irna
  72. Karbalaie, «Schiklgiri wa Idareye Tauliayat Jadid Haram Hosseini», S.61
  73. Hawzah.net
  74. Rasanews.ir
  75. Abdurrazaq, Al-Schahid al-Sadr al-Thani, S.101
  76. Abdurrazaq, Al-Schahid al-Sadr al-Thani, S.98
  77. Tabarni, Al-Mu'jam al-Kabir, B.17, S.267; Ahmadi Mianji, Makatib ar-Rasul, S.239
  78. Ibn Majeh, Sunan Ibn Majeh, B.1, S.344; Nisaie, Sunan Nisaie, B.8, S.50
  79. Masoudi, Muruj az-Zahab, B.3, S.19
  80. Halabi, Sirat al-Halabiyya, B.2, S.59
  81. Tabari, Tarikh at-Tabari, B.3, S.447 & 2740; Ibn Asakir, Tarikh Madina ad-Damischq, B.13, S.251; Ibn Kathir, Al-Bidaya wa an-Nihaya, B.4, S.189
  82. Ya'ghubi, Tarikh Ya'ghubi, B>2, S.285 & 365; Tabari, Tarikh at-Tabari, B.8, S.570-579, 594 und B.9, S.222
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  84. Qalqaschandi, Sobh al-A'scha, B.10, S.15 und 19-20
  85. Zurari, Tarikh Al Zurarah, B.2, S.27; Nuri, Mostadrak al-Wasail, B.6, S.40; Jabiri, Salat al-Jum'a: Tarikhiyan wa Fiqhiyan, S.24
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  89. Khatib Baghdadi, Tarikh Baghdad, B.1, S.430
  90. Ibn Athir, Al-Kamil fi at-Tarikh, B.8, S.533
  91. Ibn Jauzi, Al-Montazam, B.15, S.198-201
  92. Qommi, Al-Kuna wa al-Alqab, B.2, S.417; Ja'fariyan, Safawiyyeh Dar Arseye Din, B.3, S.258-259
  93. Ja'fariyan, Namaz Jum'e: Zimniehaye Tarikhi, S.23-25
  94. Wara'i, «Nihzat Ihyaye Namaz Jum'e», S.6
  95. Qazwini, Naqz, S.429
  96. Montaziri, Al-Badr az-Zahir, S.7; Ja'fariyan, Namaz Jum'e: Zimniehaye Tarikhi, S.26-27
  97. Jabiri, Salat al-Jum'a: Tarikhiyan wa Fiqhiyan, S.50-54; Ja'fariyan, Namaz Jum'e: Zimniehaye Tarikhi, S.28
  98. Qazwini, Tatmim Amal al-Amil, S.172-173
  99. Agha Bozorg Tehrani, Tabaqat A'lam al-Schia, S.176; Jabiri, Salat al-Jum'a: Tarikhiyan wa Fiqhiyan, S.50-51
  100. Agha Bozorg Tehrani, Az-Zari'a, B.25, S.28
  101. Ja'fariyan, Safawiyyeh Dar Arseye Din, B.3, S.237
  102. Ja'fariyan, Safawiyyeh Dar Arseye Din, B.1, S.269
  103. Majlisi, Lawame Sahibqarani, B.4, S.513; Khansari, Jame al-Madarik, B.2, S.68-78; Bahrani, Lu'lu' al-Bahrain, S.61,95,136,445
  104. Bahrani, Lu'lu' al-Bahrain, S.100; Agha Bozorg Tehrani, Az-Zari'a, B.7, S.183-187
  105. Montaziri, Al-Badr az-Zahir, S.7
  106. Agha Bozorg Tehrani, Az-Zari'a, B.2, S.76-88 und B.3, S.252,301,370-371 und B.4, S.322 und B.6, S.5-6,100 und B.9, S.785,1087-1088; Rizanizhad, Salat al-Jum'a, S.123-145
  107. Yazdi, Al-Hujja fi Wujub Salat al-Jum'a, S.50
  108. Yazdi, Wazayef Ruhaniyyat, S.84
  109. Sehen Sie: Kischwari, Farzanegan Khansar, S.133
  110. Schubairi Zanjani, Jore'ie Az Darya, B.2, S.625
  111. Eine Gruppe von Forschern, Golschan Abrar, B.3, S.352
  112. Portal Imam Khomeini
  113. Mehrnews
  114. ISNA
  115. Schuraye Siyasatgozari Aimme Jum'e, S.2