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==Beweise für das Imamat== | ==Beweise für das Imamat== | ||
Schiitische Gelehrte legten verschiedene, inklusiv rationale und traditionale (bzw. im Koran und den Überlieferungen vorliegend) Beweise, für das Imamat des Zwölften Imams (a.) vor, insbesondere den, dass er lebt. | [[Die Schia|Schiitische]] Gelehrte legten verschiedene, inklusiv rationale und traditionale (bzw. im [[Qur'an|Koran]] und den [[Überlieferungen]] vorliegend) Beweise, für das [[Imamat]] des Zwölften Imams (a.) vor, insbesondere den, dass er lebt. | ||
===Rationale Beweise=== | ===Rationale Beweise=== | ||
Die wichtigsten rationalen Beweise für das Imamat des zwölften Imams (a.) sind folgende: das Argument von der Fitra (Urnatur), das Argument von Lutf (Gunst), das Argument von der Möglichkeit | Die wichtigsten rationalen Beweise für das Imamat des zwölften Imams (a.) sind folgende: das Argument von der [[Fitra]] (Urnatur), das [[Argument von Lutf]] (Gunst), das Argument von der Möglichkeit, das Argument von der kompletten Manifestation, das Argument von der Mittlerschaft der Gnade (wasitat al-fayz) und das Argument über die finale Ursache. | ||
Diese Beweise verhelfen jedoch lediglich zur Erkenntnis, dass die Existenz eines Imams notwendig ist, liefern jedoch keine Hinweise darauf wer zur jeweiligen Zeit der Imam ist. <ref>''Dānešnāme-ie Imām Mahdī (a.) '', Muḥammad Rey Šahrī, B.1, S.182-193.</ref> | Diese Beweise verhelfen jedoch lediglich zur Erkenntnis, dass die Existenz eines Imams notwendig ist, liefern jedoch keine Hinweise darauf wer zur jeweiligen Zeit der Imam ist.<ref>''Dānešnāme-ie Imām Mahdī (a.) '', Muḥammad Rey Šahrī, B.1, S.182-193.</ref> | ||
===Beweise aus den Textquellen=== | ===Beweise aus den Textquellen=== | ||
Die wichtigsten Beweise für das Imamat von Imam al-Mahdi (a.) sind die in den Quellen vorhandenen; das heißt, die Koranverse und die Aussprüche des [[Propheten (s.)]] und der [[Imame (a.)]]. Einige dieser Beweise sind allgemein und zeigen nur die Notwendigkeit der Existenz eines Imams zu allen Zeiten auf, andere sind spezifisch und beweisen das Imamat von zwölf bestimmten Personen. | Die wichtigsten Beweise für das Imamat von Imam al-Mahdi (a.) sind die in den Quellen vorhandenen; das heißt, die Koranverse und die Aussprüche des [[Prophet Muhammad (s.)|Propheten (s.)]] und der [[Zwölf Imame der Schiiten|Imame (a.)]]. Einige dieser Beweise sind allgemein und zeigen nur die Notwendigkeit der Existenz eines Imams zu allen Zeiten auf, andere sind spezifisch und beweisen das Imamat von zwölf bestimmten Personen. | ||
Zu den wichtigsten traditionellen Beweisen gehören: | Zu den wichtigsten traditionellen Beweisen gehören: | ||
* Überlieferungen über die Kontinuität des Imamats. | * Überlieferungen über die Kontinuität des Imamats. | ||
* Die [[ | * Die [[Hadith al-Thaqalain|Hadith ath-Thaqalain]], anerkannt von allen [[Muslim|Muslimen]], Schiiten und [[Ahl as-Sunna wa al-Jama'a|Sunniten]]. Nach dieser Überlieferung müssen sich Muslime an dem Koran und an der [[Ahl al-Bait (a.)]] nach dem Propheten (s.) bis zum Tag des Gerichts «festhalten». Sollte es einige Zeit keinen Imam von der Ahl al-Bait (a.) geben, so könne an dem Befehl, sich am Koran und an der Ahl al-Bait (a.) festzuhalten, nicht Folge geleistet werden. | ||
* Die Überlieferung über die zwölf Kalifen akzeptiert von Schiiten und Sunniten. | * Die Überlieferung über die zwölf Kalifen akzeptiert von Schiiten und Sunniten. | ||
* Die Überlieferung über | * Die Überlieferung über «den Tod eines Ungläubigen sterben» wurde von den Schiiten und Sunniten, im Zusammenhang mit sechsunddreißig anderen ähnlichen Hadithen, akzeptiert. | ||
Unter Bezugnahme auf spezielle Beweise überliefert [[Allamah al-Majlisi]] im 51. Band des Buches [[Bihar al-Anwar]] im Kapitel Abwab an-Nusus min Allah taala wa min Abaihi alei (salawat ul-Allah aleihim ajmain) 153 Hadithe von dem Propheten (s.) und der Imame für den Beweis des Imamats von al-Mahdi (a.). Beispielsweise überliefert [[Ibn Abbas]] vom | Unter Bezugnahme auf spezielle Beweise überliefert [[Allama al-Majlisi|Allamah al-Majlisi]] im 51. Band des Buches [[Bihar al-Anwar (Buch)|Bihar al-Anwar]] im Kapitel Abwab an-Nusus min Allah taala wa min Abaihi alei (salawat ul-Allah aleihim ajmain) 153 Hadithe von dem Propheten (s.) und der Imame für den Beweis des Imamats von al-Mahdi (a.). Beispielsweise überliefert [[Ibn Abbas]] vom Propheten (s.) folgendes: | ||
::«Meine Nachfolger und Gottes Beweise nach mir sind zwölf: Der erste von ihnen ist mein Bruder und der letzte einer meiner Nachkommen». Da fragte man ihn: «O Gesandter Gottes, wer ist dein Bruder?» Er sagte: «ʿAli b. Abi Talib». Da wurde er gefragt: «Wer ist dein Nachkomme?» Er antwortete: «al-Mahdi, der die Erde mit Gerechtigkeit füllen wird.<ref>al-Mağlisī, ''Biḥār al-Anwār'', 1403 n.H., B.51, S.71, Hadithe 12.</ref> | |||
===Koranische Beweise=== | ===Koranische Beweise=== | ||
Hauptartikel | {{Hauptartikel|Verse bezüglich der Mahdawiya}} | ||
Im Koran wird auf den Namen Ahl al-Bait, darunter den des Imam's der Zeit nicht explizit verwiesen, aber einige Verse beinhalten Botschaften, welche sich auf die Zeit der Wiedererscheinung des letzten Imam's beziehen. | Im Koran wird auf den Namen Ahl al-Bait, darunter den des Imam's der Zeit nicht explizit verwiesen, aber einige Verse beinhalten Botschaften, welche sich auf die Zeit der Wiedererscheinung des letzten Imam's beziehen. Allamah al-Majlisi sammelte im Band 51 des Buches Bihar al-Anwar im Kapitel Bab al-Ayat al-Muaawwalati bi Qiyam al-Qaim 77 Verse und 66 Hadithe, die im Zusammenhang, bezüglich der Herrschaft Imam al-Mahdi's (a.), stehen. Diese Verse sind in fünf Gruppen zu kategorisieren<ref>''Dānešnāme-ie Imām Mahdī (a.) '', Muḥammad Rey Šahrī, B.2, S.101-114.</ref>: | ||
* Verse darüber, dass die wahrhaftige Religion sich weltweit verbreiten wird | * '''Verse darüber, dass die wahrhaftige Religion sich weltweit verbreiten wird:''' | ||
''Er ist es, Der Seinen Gesandten mit der Rechtleitung und der Religion der Wahrheit gesandt hat, um ihr die Oberhand über alle Religionen zu geben, auch wenn es den Götzendienern zuwider ist | {{Pull quote|text={{Arabic|هُوَ الَّذِي أَرْسَلَ رَسُولَهُ بِالْهُدَىٰ وَدِينِ الْحَقِّ لِيُظْهِرَهُ عَلَى الدِّينِ كُلِّهِ وَلَوْ كَرِهَ الْمُشْرِكُونَ }} | ||
Er ist es, Der Seinen Gesandten mit der Rechtleitung und der Religion der Wahrheit gesandt hat, um ihr die Oberhand über alle Religionen zu geben, auch wenn es den Götzendienern zuwider ist|source=Sure Tauba, Vers 33 und Sure Saff, Vers 9}} | |||
* Der Vers, der von der Herrschaft der Rechtschaffenen über die Welt handelt: | * '''Der Vers, der von der Herrschaft der Rechtschaffenen über die Welt handelt:''' | ||
{{Pull quote|text={{Arabic|وَلَقَدْ كَتَبْنَا فِي الزَّبُورِ مِن بَعْدِ الذِّكْرِ أَنَّ الْأَرْضَ يَرِثُهَا عِبَادِيَ الصَّالِحُونَ}} | |||
Und Wir haben bereits im Buch der Weisheit nach der Ermahnung geschrieben, daß Meine rechtschaffenen Diener das Land erben werden|source=Sure al-Anbiya, Vers 105}} | |||
'' | * '''Der Vers über das Imamat und über die Unterdrückten als Erben:''' | ||
{{Pull quote|text={{Arabic|وَنُرِيدُ أَن نَّمُنَّ عَلَى الَّذِينَ اسْتُضْعِفُوا فِي الْأَرْضِ وَنَجْعَلَهُمْ أَئِمَّةً وَنَجْعَلَهُمُ الْوَارِثِينَ}} | |||
Wir aber wollten denjenigen, die im Land unterdrückt wurden, eine Wohltat erweisen und sie zu Vorbildern machen und zu Erben machen|source=Sure al-Qisas, Vers 5}} | |||
* | * '''Der Sieg des Rechts über das Unrecht:''' | ||
{{Pull quote|text={{Arabic|وَقُلْ جَاءَ الْحَقُّ وَزَهَقَ الْبَاطِلُ ۚ إِنَّ الْبَاطِلَ كَانَ زَهُوقًا}} | |||
Und sag: Die Wahrheit ist gekommen, und das Falsche geht dahin; das Falsche ist ja dazu bestimmt, dahinzugehen|source=Sure al-Isra, Vers 81}} | |||
==Die Zeit des Imamats== | ==Die Zeit des Imamats== |
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