Sure an-Nur

Aus wikishia
(Weitergeleitet von Sure an-Nūr)
Sure an-Nur
an-Nur
Suren Nr24
Ǧuz18
Offenbarung
Offenbarungsreihenfolge103
Mekkanisch/MedinensichMedinensich
Statistik
Versanzahl64
Wortanzahl1381
Buchstabenanzahl5755

Die Sure an-Nūr (arabisch: سورة النور) ist die 24. Sure des Korans und eine der medinensischen Suren dieses heiligen Buches. Sie befindet sich im 18. Ǧuz. Die Sure wird an-Nūr genannt, weil das Wort Nūr (Licht) in dieser Sure sieben Mal erwähnt wird und sie den an-Nūr Vers enthält. Die Sure an-Nūr enthält vielzählige Fiqh-Gesetze wie die Bestrafung des Ehebruchs, die Unterstellung von Unzuchtsdelikten gegenüber einer anderen Person (Qaḏf) und die Ḥiǧāb-Regelung (islamische Verschleierung) für Frauen.

In dieser Sure wird auch auf das Ereignis von Ifk und auf einige Themen in Bezug Ehe, Verleumdung und falsche Anschuldigungen hingewiesen und die Verbreitung von Unzucht verboten. Bezüglich der Rezitation der Sure an-Nūr gibt es Überlieferungen, welche besagen, wer die Sure an-Nūr rezitiert, erhält von Gott zehnmal so viel an Belohnung wie die Anzahl aller gläubigen Männer und Frauen, die in der Vergangenheit lebten und in der Zukunft leben werden entspricht. In weiteren Überlieferungen wird auch erwähnt, dass es zu den Rechten einer Tochter bezüglich ihres Vaters gehört, dass er ihr die Sure an-Nūr beibringt.

Vorstellung

Benennung

Die Sure heißt an-Nūr, weil das Wort Nūr in ihr siebenmal erwähnt wird und auch den an-Nūr-Vers enthält (Vers 35). Dieser Vers beginnt mit dem Wort Allah und das Wort Nūr kommt darin fünfmal vor.[1]

Offenbarungsort und Reihenfolge der Suren

Die Sure an-Nūr zählt zu den medinensischen Suren und ist in der Offenbarungsreihenfolge die 103. Sure, welche auf den Propheten (s.) herabgesandt wurde. In der jetzt vorliegenden Koranversion (Muṣḥaf) ist sie die 24. Sure.[2]

Anzahl der Verse und weitere Eigenschaften

Die Sure enthält 64 Verse, 1381 Wörter und 5755 Buchstaben. Sie gehört zu den Maṯānī-Suren (mittelgroße) und umfasst die Hälfte eines Ǧuz᾽.

Inhalt

Die Sure an-Nūr enthält viele Fiqh-Regelungen: Bestrafung bei Ehebruch, die Unterstellung von Unzuchtsverbrechen (Qaḏf), die Gesetze bezüglich Li᾽ān, der Verschleierungspflicht (Ḥiǧāb) für Frauen, mit Ausnahme betagter Frauen, über die Erforderlichkeit von vier Zeugen für die Beweisführung von Ehebruch, Ehefragen und das Verbot von Verleumdung und die Verbreitung von Unzucht, Manieren beim Eintritt ins Haus bzw. mit der Bitte um Erlaubnis von dem Besitzer des Hauses.[3]

Bekannte Verse

Li᾽ān-Vers

Hauptartikel: Li᾽ān-Vers

Gott spricht in den Versen 6 bis 10 über das Gesetz des Li᾽ān.[4] Die meisten Exegeten sind der Auffassung, dass sich der Offenbarungsanlass auf einen Gefährten namens Hilāl b. Umaya bezieht. Er ging zum Propheten (s.) und behauptete, seine Frau während einer unehelichen Beziehung mit einem fremden Mann gesehen zu haben, ohne aber dafür Zeugen zu haben. Der Prophet (s.) entschied sich die Qaḏf Strafe auf ihn vollstrecken zu lassen, daraufhin wurden die obigen Verse offenbart und eine faire Lösung vorgestellt.[5] Dieses Thema ist unter dem Titel Li᾽ān ein Kapitel der islamischen Rechtslehre, wonach diese Ehepartner für immer als geschieden erklärt werden [6], um sie von der Verurteilung zur Qaḏf-Strafe und zur Strafe für Ehebruch zu verschonen.[7]

al-Ifk-Verse

Hauptartikel: Ifk-Verse und Ifk-Vorfall

Im Vers 11 der Sure an-Nūr erwähnt der Koran die Geschichte der Verleumdung eines Muslims und kritisiert die Menschen dafür. Abgesehen von den Interpretationen und des Offenbarungsanlasses, die hier angeführt werden, kann schon vom Äußeren des Verses verstanden werden, dass die Person, die verleumdet wurde eine berühmte Person und ein Mitglied der Familie des Propheten war und die Verleumder eine bestimmte Gruppe von Menschen.[8] Für diese Verse wurden zwei Kontexte der Offenbarung vorgeschlagen:

  • Heuchler verleumdeten ᾽Ayiša, nachdem die Muslime aus der Schlacht von Banī al-Muṣṭaliq zurückgekehrt waren.[9][10]
  • ᾽Ayiša verleumdete Maria al-Qibṭiyya.[11][12] In diesen Versen wird Verleumdern damit gedroht eine große Strafe zu erhalten. Ebenso ist es auch Gläubigen verboten Gerüchte ohne Begründung und Untersuchung anzunehmen. [13]

An-Nūr-Vers

Hauptartikel: An-Nūr-Vers

Allah ist das Licht der Himmel und der Erde. Das Gleichnis seines Lichtes ist das einer Nische, in der eine Lampe ist. Die Lampe ist in einem Glas. Das Glas ist, als wäre es ein funkelnder Stern. Ihr Brennstoff kommt von einem gesegneten Baum, einem Ölbaum, weder östlich noch westlich, dessen Öl beinahe schon Helligkeit verbreitete, auch wenn das Feuer es nicht berührte. Licht über Licht. Allah führt zu Seinem Licht, wen Er will. Allah prägt den Menschen die Gleichnisse, und Allah weiß über alles Bescheid.(Vers 35)

In einigen Kommentaren wird dieser Vers in Bezug auf vorhandene Überlieferungen so interpretiert, dass er sich auf die Ahl al-Bait (a.) bezieht. Es wird von Imam ar-Riḍā (a.) erzählt, dass wir die Nische sind, in der sich die Lampe von Muḥammad (s.) befindet und Gott führt, wen Er will, durch unsere Wilāya.[14]

In al-Mīzān wird ebenfalls erwähnt, dass Imam aṣ-Sādiq (a.) nach den an-Nūr-Vers gefragt wurde und er dazu sagte: Es ist ein Gleichnis, das Gott über uns, die Ahl al-Bait (a.), schuf. Der Prophet und die Imame (a.) gehören zu den Zeichen Gottes, durch die die Menschen zur Einheit Gottes, zum Wohlergehen in der Religion, zu den empfohlenen Handlungen und zu den Verpflichtungen geführt werden.[15] Laut Ṭabāṭabāī᾽s Verständnis könnte mit diesem Vers, seinem Anschein nach, nicht nur die Ahl al-Bait (a.) sondern auch die Propheten (s.) und weitere bedeutende religiöse Persönlichkeiten gemeint sein.[16]

Āyā al-Aḥkām (Juristische Verse)

Die Verse zwei bis acht der Sure an-Nūr zählen zu den Āyā al-Aḥkām [17] Vers zwei bezieht sich auf Ehebrecher und erwähnt die Bestrafung dafür, hundert Peitschenhiebe. In Vers drei wird die Heirat eines Gläubigen mit einem Ehebrecher verboten. In den Tafsīrs heisst es, dass hier mit Ehebrecher jemand gemeint ist, der auch als Ehebrecher und Frevler bekannt ist und nicht jemand, der Buße tat.[18] In den Versen 4 bis 8 geht es um die Unterstellung von Unzucht, über das Qaḏf-Gesetz und das Li᾽ān-Gesetz.[19]

Ein weiterer juristischer Vers in dieser Sure ist Vers 31, dieser handelt vom Ḥiǧāb.[20] Er befiehlt Frauen ihren Schmuck zu bescheiden und zu bedecken, und erwähnt mit wem Frauen ohne Ḥiǧāb Umgang pflegen können.Vers 60 schließt alte Frauen unter bestimmten Bedingungen von dieser Entscheidung aus.[21]

Auch die Verse zweiunddreißig und dreiunddreißig zählen zu den Āyāt al-Aḥkām.[22] Gott befiehlt in diesen Versen den Männern und den Frauen zu heiraten und im Falle, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung noch nicht gegeben sind, Bescheidenheit und Keuschheit zu pflegen.

Vorzüglichkeiten und Eigenschaften

Über die Vorzüglichkeiten der Sure an-Nūr wurde vom Propheten (s.) überliefert, dass jeder, der die Sure an-Nur rezitiert, von Gott zehnmal so viel an Belohnung erhalten wird, wie die Anzahl aller gläubigen Männer und Frauen, die in der Vergangenheit und in der Zukunft lebten und leben werden, ausmacht.[23]

Es wird auch von den Propheten berichtet, dass es zu den Rechten einer Tochter bezüglich ihres Vaters gehört, dass er ihr die Sure an-Nūr beibringt.[24] Es wird von Imam ᾽Alī (a.) berichtet, dass er befahl: "Lehre deinen Frauen die Sure an-Nūr, sie enthält gute Ratschläge."[25] Es wird von Imam aṣ-Ṣādiq (a.) erzählt, dass er sagte, schützen Sie Ihr Eigentum und Ihr sexuelles Verlangen durch die Rezitation der Sure an-Nūr und schützen Sie auch Ihre Frauen mit dieser Sure, denn wer sie jeden Tag oder jede Nacht rezitiert, in dessen Haushalt würde keiner je Ehebruch begehen, und nach seinem Tod werden siebzigtausend Mädchen bei der Beerdigung seinem Körper folgen, für ihn beten und um Vergebung bitten, bis er begraben ist.[26]

Über das Rezitieren dieser Sure sind verschiedene Segnungen und Vorteile angegeben, wie das die Rückkehr einer geflüchteten Person (wenn der Vers 40 dieser Sure rezitiert wird) und das Heilen der Augenschwäche, dafür muss Vers 35 dieser Sure aufgeschrieben werden, man tauche dieses Schreiben ins Wasser und tropfe dann das Wasser auf seine Augen.[27]

Übersetzung

Im Namen Allahs, des Allerbarmers, des Barmherzigen

  1. (Dies ist) eine Sūra, die Wir (als Offenbarung) hinabgesandt und verpflichtend gemacht und in der Wir klare Zeichen hinabgesandt haben, auf daß ihr bedenken möget.
  2. Eine Frau und ein Mann, die Unzucht begehen, geißelt jeden von ihnen mit hundert Hieben. Laßt euch nicht von Mitleid mit ihnen beiden angesichts (der Rechtsbestimmungen) der Religion Allahs ergreifen, wenn ihr an Allah und den Jüngsten Tag glaubt. Und es soll bei (der Vollstreckung) der Strafe an ihnen ein Teil von den Gläubigen zugegen sein.
  3. Ein Unzuchttreiber heiratet keine andere als eine Frau, die Unzucht begeht oder eine Götzendienerin. Und eine Unzuchttreiberin heiratet kein anderer als ein Mann, der Unzucht begeht oder ein Götzendiener. Den Gläubigen ist dies verboten.
  4. Diejenigen, die den ehrbaren Ehefrauen (Untreue) vorwerfen und hierauf nicht vier Zeugen beibringen, die geißelt mit achtzig Hieben und nehmt von ihnen niemals mehr eine Zeugenaussage an – das sind die (wahren) Frevler –,
  5. außer denjenigen, die nach alledem bereuen und rechtschaffen werden, denn Allah ist Allvergebend und Barmherzig.
  6. Für diejenigen, die ihren Gattinnen (Untreue) vorwerfen, aber keine Zeugen haben außer sich selbst, besteht die Zeugenaussage eines (solchen) von ihnen darin, daß er viermal bei Allah bezeugt, er gehöre wahrlich zu denen, die die Wahrheit sagen,
  7. und zum fünften Mal (bezeugt), der Fluch Allahs komme auf ihn, wenn er zu den Lügnern gehören sollte.
  8. Und es wehrt von ihr die Strafe ab, daß sie viermal bei Allah bezeugt, er gehöre wahrlich zu den Lügnern,
  9. und das fünfte Mal (bezeugt sie), der Zorn Allahs komme über sie, wenn er zu denjenigen gehören sollte, die die Wahrheit sagen.
  10. Und ohne die Huld Allahs gegen euch und Seine Barmherzigkeit, und daß Allah Reue-Annehmend und Allweise wäre,\..
  11. Diejenigen, die die ungeheuerliche Lüge vorgebracht haben, sind eine (gewisse) Schar von euch. Meint nicht, es sei schlecht für euch; nein! Vielmehr ist es gut für euch. Jedermann von ihnen wird zuteil, was er an Sünde erworben hat. Und für denjenigen unter ihnen, der den Hauptanteil daran auf sich genommen hat, wird es gewaltige Strafe geben.
  12. Hätten doch, als ihr es hörtet, die gläubigen Männer und Frauen eine gute Meinung voneinander gehabt und gesagt: „Das ist deutlich eine ungeheuerliche Lüge!“
  13. Hätten sie doch darüber vier Zeugen beigebracht! Da sie aber die Zeugen nicht beigebracht haben, so sind diese bei Allah die Lügner.
  14. Und ohne Allahs Huld gegen euch und Seine Barmherzigkeit im Diesseits und Jenseits würde euch für das, worin ihr euch (ausgiebig) ausgelassen habt, gewaltige Strafe widerfahren,
  15. als ihr es mit euren Zungen aufgegriffen und mit euren Mündern das gesagt habt, wovon ihr kein Wissen hattet, und es für eine leichte Sache gehalten habt, während es bei Allah eine ungeheuerliche Sache ist.
  16. Und hättet ihr doch, als ihr es hörtet, gesagt: „Es steht uns nicht zu, darüber zu sprechen. Preis sei Dir! Das ist eine gewaltige Verleumdung“!
  17. Allah ermahnt euch, niemals wieder dergleichen zu tun, wenn ihr gläubig seid.
  18. Und Allah macht euch die Zeichen klar, und Allah ist Allwissend und Allweise.
  19. Diejenigen, die es lieben, daß sich das Abscheuliche unter denjenigen, die glauben, verbreitet, für sie wird es schmerzhafte Strafe geben im Diesseits und Jenseits. Allah weiß, ihr aber wißt nicht.
  20. Und ohne die Huld Allahs gegen euch und Seine Barmherzigkeit, und daß Allah nicht Gnädig und Barmherzig wäre\..
  21. O die ihr glaubt, folgt nicht den Fußstapfen des Satans, denn wer den Fußstapfen des Satans folgt, der gebietet das Schändliche und Verwerfliche. Und ohne die Huld Allahs gegen euch und Seine Barmherzigkeit würde niemand von euch jemals lauter sein. Allah aber läutert, wen Er will. Und Allah ist Allhörend und Allwissend.
  22. Und es sollen diejenigen von euch, die Überfluß und Wohlstand besitzen, nicht schwören, sie würden den Verwandten, den Armen und denjenigen, die auf Allahs Weg ausgewandert sind, nichts mehr geben, sondern sie sollen verzeihen und nachsichtig sein. Liebt ihr es (selbst) nicht, daß Allah euch vergibt? Allah ist Allvergebend und Barmherzig.
  23. Gewiß, diejenigen, die den ehrbaren, unachtsamen gläubigen Frauen (Untreue) vorwerfen, sind verflucht im Diesseits und Jenseits. Für sie wird es gewaltige Strafe geben,
  24. am Tag, da ihre Zungen und ihre Hände und ihre Füße gegen sie Zeugnis ablegen werden über das, was sie zu tun pflegten.
  25. An jenem Tag wird Allah ihr wahres Gericht(surteil) in vollem Maß zukommen lassen. Und sie werden erfahren, daß Allah die offenkundige Wahrheit ist.
  26. Schlechte Frauen gehören zu schlechten Männern, und schlechte Männer gehören zu schlechten Frauen. Gute Frauen gehören zu guten Männern, und gute Männer gehören zu guten Frauen. Freigesprochen sind diese von dem, was man (über sie) redet. Für sie wird es Vergebung und ehrenvolle Versorgung geben.
  27. O die ihr glaubt, betretet nicht andere Häuser, die nicht eure (eigenen) Häuser sind, bis ihr euch bemerkbar gemacht und ihre Bewohner begrüßt habt. Das ist besser für euch, auf daß ihr bedenken möget!
  28. Wenn ihr niemanden darin findet, dann tretet nicht ein, bis man (es) euch erlaubt. Und wenn man zu euch sagt: „Kehrt um“, dann kehrt um. Das ist lauterer für euch. Und Allah weiß über das, was ihr tut, Bescheid.
  29. Es ist für euch keine Sünde, unbewohnte Häuser zu betreten, in denen sich ein Nießbrauch für euch befindet. Allah weiß, was ihr offen tut und was ihr heimlich tut.
  30. Sag zu den gläubigen Männern, sie sollen ihre Blicke senken und ihre Scham hüten. Das ist lauterer für sie. Gewiß, Allah ist Kundig dessen, was sie machen.
  31. Und sag zu den gläubigen Frauen, sie sollen ihre Blicke senken und ihre Scham hüten, ihren Schmuck nicht offen zeigen, außer dem, was (sonst) sichtbar ist. Und sie sollen ihre Kopftücher auf den Brustschlitz ihres Gewandes schlagen und ihren Schmuck nicht offen zeigen, außer ihren Ehegatten, ihren Vätern, den Vätern ihrer Ehegatten, ihren Söhnen, den Söhnen ihrer Ehegatten, ihren Brüdern, den Söhnen ihrer Brüder und den Söhnen ihrer Schwestern, ihren Frauen, denen, die ihre rechte Hand besitzt, den männlichen Gefolgsleuten, die keinen (Geschlechts)trieb (mehr) haben, den Kindern, die auf die Blöße der Frauen (noch) nicht aufmerksam geworden sind. Und sie sollen ihre Füße nicht aneinanderschlagen, damit (nicht) bekannt wird, was sie von ihrem Schmuck verborgen tragen. Wendet euch alle reumütig Allah zu, ihr Gläubigen, auf daß es euch wohl ergehen möge!
  32. Und verheiratet die noch ledigen (Männer und Frauen) unter euch und die Rechtschaffenen von euren Sklaven und euren Sklavinnen. Wenn sie arm sind, wird Allah sie durch Seine Huld reich machen. Allah ist Allumfassend und Allwissend.
  33. Diejenigen, die keine (Möglichkeit zum) Heirat(en) finden, sollen keusch bleiben, bis Allah sie durch Seine Huld reich macht. Und denjenigen von denen, die eure rechte Hand besitzt, die einen Freibrief begehren, sollt ihr einen Freibrief ausstellen, wenn ihr an ihnen etwas Gutes wißt. Und gebt ihnen (etwas) vom Besitz Allahs, den Er euch gegeben hat. Und zwingt nicht eure Sklavinnen, wo sie ehrbar sein wollen, zur Hurerei im Trachten nach den Glücksgütern des diesseitigen Lebens. Wenn aber einer sie dazu zwingt, so ist Allah, nachdem sie gezwungen worden sind, Allvergebend und Barmherzig.
  34. Wir haben ja zu euch Zeichen hinabgesandt, die (alles) klar machen, und ein Beispiel (aus den Berichten) von denjenigen, die vor euch dahingegangen sind, und eine Ermahnung für die Gottesfürchtigen.
  35. Allah ist das Licht der Himmel und der Erde. Das Gleichnis seines Lichtes ist das einer Nische, in der eine Lampe ist. Die Lampe ist in einem Glas. Das Glas ist, als wäre es ein funkelnder Stern. Ihr Brennstoff kommt von einem gesegneten Baum, einem Ölbaum, weder östlich noch westlich, dessen Öl beinahe schon Helligkeit verbreitete, auch wenn das Feuer es nicht berührte. Licht über Licht. Allah führt zu Seinem Licht, wen Er will. Allah prägt den Menschen die Gleichnisse, und Allah weiß über alles Bescheid.
  36. (Solche Lampen gibt es) in Häusern, für die Allah erlaubt hat, daß sie errichtet werden und daß darin Sein Name genannt wird. Ihn preisen darin, am Morgen und am Abend,
  37. Männer, die weder Handel noch Kaufgeschäft ablenken vom Gedenken Allahs, von der Verrichtung des Gebets und der Entrichtung der Abgabe, die einen Tag fürchten, an dem Herzen und Augenlicht umgekehrt werden,
  38. damit Allah ihnen das Beste von dem vergelte, was sie getan haben, und ihnen von Seiner Huld noch mehr gebe. Und Allah versorgt, wen Er will, ohne zu rechnen.
  39. Die Werke derjenigen aber, die ungläubig sind, sind wie eine Luftspiegelung in einer Ebene, die der Durstige für Wasser hält. Wenn er dann dorthin kommt, findet er, daß es nichts ist; aber er findet Allah da, Der ihm dann seine Abrechnung in vollem Maß zukommen läßt. Allah ist schnell im Abrechnen.
  40. Oder (sie sind) wie Finsternisse in einem abgrundtiefen Meer, das von Wogen überdeckt ist, über denen (nochmals) Wogen sind, über denen (wiederum) Wolken sind: Finsternisse, eine über der anderen. Wenn er seine Hand ausstreckt, kann er sie kaum sehen. Und wem Allah kein Licht schafft, für den gibt es kein Licht.
  41. Siehst du nicht, daß (alle) Allah preisen, die in den Himmeln und auf der Erde sind, und (auch) die Vögel mit ausgebreiteten Flügeln? Jeder kennt ja sein Gebet und sein Preisen. Und Allah weiß Bescheid über das, was sie tun.
  42. Allah gehört die Herrschaft der Himmel und der Erde. Und zu Allah ist der Ausgang.
  43. Siehst du nicht, daß Allah die Wolken sanft bewegt, sie hierauf zusammenfügt und hierauf zu einem Haufen macht? Dann siehst du den (Platz)regen dazwischen herauskommen. Und Er sendet vom Himmel (Wolken)berge herab, mit Hagel darin, dann trifft Er damit, wen Er will, und wendet ihn ab, von wem Er will. Das Aufleuchten Seines Blitzes nimmt beinahe das Augenlicht.
  44. Allah läßt Nacht und Tag sich abwechseln. Darin ist wahrlich eine Lehre für diejenigen, die Einsicht besitzen.
  45. Und Allah hat jedes Tier aus Wasser erschaffen. So gibt es unter ihnen solche, die auf ihrem Bauch kriechen, und solche, die auf zwei Beinen gehen, und (wieder) solche, die auf Vieren gehen. Allah erschafft, was Er will. Gewiß, Allah hat zu allem die Macht.
  46. Wir haben ja Zeichen hinabgesandt, die (alles) klar machen. Und Allah leitet, wen Er will, zu einem geraden Weg.
  47. Und sie sagen: „Wir glauben an Allah und an den Gesandten, und wir gehorchen.“ Hierauf, nach diesem (Wort), kehrt sich eine Gruppe von ihnen ab. Diese da sind nicht die Gläubigen.
  48. Und wenn sie zu Allah und Seinem Gesandten gerufen werden, damit er zwischen ihnen richte, wendet sich sogleich eine Gruppe von ihnen ab.
  49. Wenn aber das Recht auf ihrer Seite ist, dann kommen sie zu ihm, bereit, sich zu unterwerfen.
  50. Ist denn in ihren Herzen Krankheit, oder haben sie etwa Zweifel, oder befürchten sie, daß Allah gegen sie ungerecht sein könnte, und (auch) Sein Gesandter? Nein! Vielmehr sind eben sie die Ungerechten.
  51. Die Rede der Gläubigen, wenn sie zu Allah und Seinem Gesandten gerufen werden, damit er zwischen ihnen richte, besteht nur darin, daß sie sagen: „Wir hören und gehorchen.“ Das sind diejenigen, denen es wohl ergeht.
  52. Wer Allah und Seinem Gesandten gehorcht, Allah fürchtet und sich vor Ihm hütet, das sind die Erfolgreichen.
  53. Und sie haben bei Allah ihren kräftigsten Eid geschworen, sie würden, wenn du ihnen befiehlst, ganz gewiß hinausziehen. Sag: Schwört nicht, geziemender Gehorsam (ist gewiß besser). Gewiß, Allah ist Kundig dessen, was ihr tut.
  54. Sag: Gehorcht Allah und gehorcht dem Gesandten. Doch wenn ihr euch abkehrt, dann obliegt ihm nur das, was ihm auferlegt ist, und euch obliegt, was euch auferlegt ist. Wenn ihr ihm (aber) gehorcht, seid ihr rechtgeleitet. Und dem Gesandten obliegt nur die deutliche Übermittlung (der Botschaft).
  55. Allah hat denjenigen von euch, die glauben und rechtschaffene Werke tun, versprochen, daß Er sie ganz gewiß als Statthalter auf der Erde einsetzen wird, so wie Er diejenigen, die vor ihnen waren, als Statthalter einsetzte, daß Er für sie ihrer Religion, der Er für sie zugestimmt hat, ganz gewiß eine feste Stellung verleihen wird, und daß Er ihnen nach ihrer Angst (, in der sie gelebt haben,) statt dessen ganz gewiß Sicherheit gewähren wird. Sie dienen Mir und gesellen Mir nichts bei. Wer aber danach ungläubig ist, jene sind die (wahren) Frevler.
  56. Und verrichtet das Gebet und entrichtet die Abgabe und gehorcht dem Gesandten, auf daß ihr Erbarmen finden möget!
  57. Meine ja nicht, daß diejenigen, die ungläubig sind, sich (Allah) auf der Erde entziehen können. Ihr Zufluchtsort wird das (Höllen)feuer sein – ein wahrlich schlimmer Ausgang!
  58. O die ihr glaubt, diejenigen, die eure rechte Hand (an Sklaven) besitzt, und diejenigen von euch, die noch nicht die Geschlechtsreife erreicht haben, sollen euch zu drei Zeiten um Erlaubnis bitten: vor dem Gebet (in) der Morgendämmerung, wenn ihr zur Zeit der Mittagshitze eure Gewänder ablegt, und nach dem Abendgebet. Das sind drei (Zeiten, in denen die) Blößen von euch (sichtbar sein könnten). Es ist außerhalb dieser (Zeiten) weder für euch noch für sie eine Sünde. Sie gehen oft unter euch umher, und das tut ihr untereinander. So macht Allah euch die Zeichen klar. Und Allah ist Allwissend und Allweise.
  59. Und wenn die Kinder unter euch die Geschlechtsreife erreicht haben, dann sollen sie um Erlaubnis bitten, wie diejenigen um Erlaubnis gebeten haben, die vor ihnen waren. So macht Allah euch Seine Zeichen klar. Und Allah ist Allwissend und Allweise.
  60. Und für diejenigen unter den Frauen, die sich zur Ruhe gesetzt haben und nicht mehr zu heiraten hoffen, ist es keine Sünde, wenn sie ihre Gewänder ablegen, ohne jedoch ihren Schmuck zur Schau zu stellen. Doch sich (dessen) zu enthalten, ist besser für sie. Und Allah ist Allhörend und Allwissend.
  61. Es gibt für den Blinden keinen Grund zur Bedrängnis, es gibt für den Hinkenden keinen Grund zur Bedrängnis, es gibt für den Kranken keinen Grund zur Bedrängnis, sowie auch für euch nicht, in euren (eigenen) Häusern zu essen oder in den Häusern eurer Väter, den Häusern eurer Mütter, den Häusern eurer Brüder, den Häusern eurer Schwestern, den Häusern eurer Onkel väterlicherseits, den Häusern eurer Tanten väterlicherseits, den Häusern eurer Onkel mütterlicherseits, den Häusern eurer Tanten mütterlicherseits, (in einem Haus,) dessen Schlüssel ihr besitzt, oder (im Haus) eures Freundes. Es ist für euch keine Sünde, gemeinsam oder getrennt zu essen. Wenn ihr nun Häuser betretet, so grüßt einander mit einem Gruß, der von Allah kommt, (mit) einem gesegneten, guten (Gruß). So macht Allah euch die Zeichen klar, auf daß ihr begreifen möget.
  62. Die (wahren) Gläubigen sind ja diejenigen, die an Allah und Seinen Gesandten glauben und, wenn sie bei ihm in einer für alle wichtigen Angelegenheit versammelt sind, nicht eher weggehen, als bis sie ihn um Erlaubnis gebeten haben. Diejenigen, die dich um Erlaubnis bitten, das sind diejenigen, die an Allah und Seinen Gesandten glauben. Wenn sie dich nun wegen manch eines eigenen Anliegens um Erlaubnis bitten, so gib Erlaubnis, wem von ihnen du willst. Und bitte Allah um Vergebung für sie, denn gewiß, Allah ist Allvergebend und Barmherzig.
  63. Erachtet nicht den Aufruf des Gesandten unter euch wie den Aufruf eines von euch an die anderen. Allah kennt ja diejenigen von euch, die sich (unbemerkt) davonstehlen, indem sie sich hinter anderen verstecken. So sollen diejenigen, die Seinem Befehl zuwiderhandeln, sich vorsehen, daß nicht eine Versuchung sie trifft oder schmerzhafte Strafe sie trifft.
  64. Sicherlich, Allah gehört, was in den Himmeln und auf der Erde ist. Er weiß ja, in welchem Zustand ihr euch befindet und den Tag, da sie zu Ihm zurückgebracht werden. Dann wird Er ihnen kundtun, was sie getan haben. Und Allah weiß über alles Bescheid.

Fußnoten

  1. Dānešnām-ie Qur᾽ān wa Qur᾽ānpažūhī, B.2, S.1243.
  2. Ma᾽refat, Āūmeš-ie ᾽Ulūm-e Qur᾽ān, 1371 n.i.S., B.2, S.168.
  3. Dānešnām-ie Qur᾽ān wa Qur᾽ānpažūhī, B.2, S.1243.
  4. Qummī, Tafsīr Qummī, 1363 n.i.S., B.2, S.98; aṭ-Ṭūsī, at-Tibyān, Beirut, B.7, S.410.
  5. Makārem Šīrāzī, Tafsīr Nemūneh, 1371 n.i.S., B.14, S.383.
  6. Muġniya, at-Tafsīr al-Kāšif, 1424 n.i.S., B.5, S.400.
  7. Beyḍāwī, Anwār at-Tanzīl, 1418 n.H., B.4, S.100.
  8. Ṭabāṭabāī, al-Mīzān, 1374 n.i.S., B.15, S.127-128.
  9. Für die ganze Überlieferung siehe: Ibn Hišām, Sīrat an-Nabawwiya, B.2, S.297-302; Wāqidī, al-Maġāzī, S.426-435; al-Buḫārī, Ṣaḥīḥ al-Buḫārī, B.5, S.223-227;
  10. Für Kritik an dieser Sichtweise siehe: al-᾽Amilī, aṣ-Ṣaḥīḥ min Sīrat an-Nabī al-A᾽ẓam, B.12, S.77-78, 81, 91; Ṭabāṭabāī, al-Mīzān, B.15, S.101-130; Makārem Šīrāzī, al-Amṯal, B.11, S.40-41
  11. Qummī, Tafsīr Qummī, B.2, S.99; Yūsifī Ġirawī, Mawsū᾽a at-Tārīḫ al-Islāmī, B.3, S.350; ᾽Amilī, aṣ-Ṣaḥīḥ min Sīrat an-Nabī al-A᾽ẓam, B.12, S.320, 326.
  12. Für Kritik an dieser Sichtweise siehe: Subḥānī, Furūġ Abadiyat, S666; Ḥusainiyān Muqaddam, Barrasī-ie Tafsīrī Tarīḫī-ie Ḥādeṯe-ie Ifk, S.172; Makārem Šīrāzī, al-Amṯal, B.11, S.41.
  13. Makārem Šīrāzī, al-Amṯal, B.11, S.46.
  14. Tafsīr Šubar, S.342.
  15. Ṭabāṭabāī, al-Mīzān, 1374 n.i.S., B.15, S.195.
  16. Ṭabāṭabāī, al-Mīzān, 1374 n.i.S., B.15, S.195.
  17. Irawānī, Durūs Tamhīdīya, B.1, S.356, 567 und 577; Fāḍil Miqdād, Kanz al-᾽Irfān, 1373 n.i.S., B.2, S.294.
  18. Faiḍ Kāšānī, Tafsīr aṣ-Ṣāfī, 1415 n.H., B.3, S.417.
  19. Muqaddas Ardibīlī, Zubdat al-Bayān, Našr Maktbat al-Murtaḍawiya, S.504, 367.
  20. Irawānī, Durūs Tamhīdīya, B.1, S.377-384.
  21. Irawānī, Durūs Tamhīdīya, B.1, S.386; Makārem Šīrāzī, Tafsīr Nemūneh, 1374 n.i.S., B.14, S.542.
  22. Muqaddas Ardibīlī, Zubdat al-Bayān, Našr Maktbat al-Murtaḍawiya, S.504, 367.
  23. aṭ-Ṭabarsī, Maǧma᾽ al-Bayān, 1372 n.i.S., B.7, S.216.
  24. Scheich Ṭūsī, Tahḏīb al-Aḥkām, 1382 n.H., B.8, S.112.
  25. Kuleinī, al-Kāfī, 1407 n.H., B.5, S.516.
  26. Ibn Babawei, Ṯawāb al-A᾽māl, 1382 n.i.S., S.109.
  27. Kuleinī, al-Kāfī, 1407 n.H., B.2, S.63.

Quellenverzeichnis

  • Qur᾽ān-e Karīm, übersetzt von Muḥammad Mahdī Fulādwand, Teheran, Dār al-Qur᾽ān al-Karīm, 1418 n.H./1376 n.i.S.
  • Ibn Hišām, ᾽Abdulmalik, as-Sīra an-Nabawwiya, Forschung: Muṣṭafā as-Saqā und Ibrāhīm al-Abyārī und ᾽Abdulḥafīẓ Šalabī, Beirut, Dār al-Ma᾽rifa.
  • Irawānī, Bāqir, Durūs Tamhīdīya fī Tafsīr Āyāt al-Aḥkām, Qum, Dār al-Fiqh, 1423 n.H.#
  • Baḥrānī, Sayyid Hāšim, al-Burhān, Tarǧome Reḍā Nāẓemiyān, ᾽Alī Ganǧiyān und Ṣādiq Ḫūršā, Teheran, Kitāb-e Ṣubḥ, Nahād Ketābḫānehā-ie ᾽Umūmī-e Kešwar, 1388 n.i.S.
  • Beyḍāwī, ᾽Abdullah b. ᾽Umar, Anwār at-Tanzīl wa Asrār at-Ta᾽wīl, Beirut, Dār Iḥyā at-Turāṯ al-᾽Arabī, 1418 n.H.
  • Ḥuseiniyān Muqaddam, Ḥusain, Barrasī-ie Tafsīrī Tarīḫī-ie Ḥādeṯe-ie Ifk, Maǧala-ie Tārīḫ Eslām dar Ayine-ie Pažūheš, Nr.7, Herbst 1384.
  • Ḥuweizī, Nūr aṯ-Ṯaqalain, Korrektur: Sayyid Hāšim Rasūli Maḥallātī, Qum, Maṭba᾽at al-᾽Ilmiya, 1383 n.H.
  • Dānešnāme-ie Qur᾽ān wa Qur᾽ānpažūhī, B.2, Bahā᾽ ad-Dīn Ḫoramšāhī, Teheran, Dustān-Nāhīd, 1377 n.i.S.
  • Subḥānī, Ǧa᾽far, Furūġ Abadiyat, Qum, Bustān Ketāb, 1384 n.i.S.
  • Scheich Ṣadūq, Muḥammad ibn ᾽Alī, Ṯawāb al-A᾽māl wa ᾽Iqāb al-A᾽māl, Forschung: Ṣādeq Ḥasanzādeh, Teheran, Armaġān Ṭūbā, 1382 n.i.S.
  • Ṭabāṭabāī, Sayyid Muḥammad Ḥusain, al-Mīzān fī Tafsīr al-Qur᾽ān, Beirut, Mu᾽asisa al-A᾽lamī lil Maṭbū᾽āt, 2. Auflage, 1974.
  • Aṭ-Ṭabarsī, Faḍl b. Ḥasan, Maǧma᾽ al-Bayān fī Tafsīr al-Qur᾽ān, übersetzt von: Bīsotūnī, Maschhad, Āstān Quds Raḍawī, 1390 n.i.S.
  • aṭ-Ṭūsī, Muḥammad b. Ḥasan, at-Tibyān fī Tafsīr al-Qur᾽ān, Forschung und Einleitung: Muḥammad Ǧawād Balāġī, Entešārāt-e Nāṣer Ḫosrow, Teheran, 3. Auflage, 1372 n.i.S.
  • ᾽Amilī, Ǧa᾽far Murtiḍā, aṣ-Ṣaḥīḥ min Sīrat an-Nabī al-A᾽ḍam, Qum, Dār al-Ḥadīṯ, 1426.
  • Fāḍil Miqdād, Miqdād b. ᾽Abdullah, Kanz al-᾽Irfān fī Fiqh al-Qur᾽ān, Korrektur: Muḥammad Bāqir Šarīfzādeh und Muḥammad Bāqir Behbūdī, Teheran, Našr-e Murtaḍawī, 1. Auflage.
  • Faiḍ Kāšānī, Muḥammad b. Murtiḍā (Mullā Muḥsin), Tafsīr aṣ-Ṣāfī, Korrektur: Ḥusain A᾽lamī, Teheran, Našr-e Maktabat aṣ-Ṣadr, 2. Auflage, 1415 n.H.
  • Qummī, ᾽Alī b. Ibrāhīm, Tafsīr Qummī, Qum, Dār al-Kitāb, 1367 n.i.S.
  • Kuleinī, Muḥammad b. Ya᾽qūb, al-Kāfī, Dār al-Kutub al-Islāmiya, Teheran, 1407 n.H.
  • Ma᾽refat, Muḥammad Hādī, Āmūzeš-e ᾽Ulūm Qur᾽ān, Markaz Čāp wa Našr-e Sazmān Tablīġāt Eslāmī, 1. Auflage, 1371 n.i.S.
  • Muqaddas Ardibīlī, Aḥmad b. Muḥammad, Zubdat al-Bayān fī Aḥkām al-Qur᾽ān, Forschung: Muḥammad Bāqir Behbūdī, Teheran, Našr-e Maktabat al-Murtaḍawiya, 1. Auflage.
  • Muġniya, Muḥammad Ǧawād, Muġniya, at-Tafsīr al-Kāšif, 1424 n.i.S, Qum, Dār al-Kitāb al-Eslāmī, 1424 n.H.
  • Makārem Šīrāzī, Nāṣer, Tafsīr Nemūneh, Teheran, Dār al-Kutub al-Islāmiya, 10. Auflage n.i.S.
  • Makārem Šīrāzī, Nāṣer, al-Amṯal fī Tafsīr Kitāb aAlla al-Munzal, Qum, Madrisa Imām ᾽Alī b. Abī Ṭālib, 1421.
  • Naǧafī, Muḥammad Ḥasan, Ǧawāhir al-Kalām fī Šarḥ Šarāyi᾽ al-Islām, Qum, 1417 n.H.
  • Wāqidī, Muḥammad b. ᾽Umar, al-Ma᾽āzī, Forschung Marsden Jones, Markaz an-Našr Maktabat al-A᾽lām Islāmī, 1414 n.H.
  • Yūsifī Ġirawī, Muḥammad Hādī, Mawsū᾽a at-Tārīḫ al-Islāmī, Qam᾽ Maǧma᾽ al-Fikr al-Islāmī, 1423 n.H.